Georg Philipp v. Buseck

last update: 03.06.2018

PN 1019

Übersicht auf Stammtafel

 

Vater: Wilhelm Reinhard v. Buseck
 
Mutter: Maria v. Lehrbach
 
* ~

erwähnt von 1611 bis .....

+ vor 1657 #
I. ∞
Margaretha v. Gilsa  (+ März 1641)
II. 1649
Appolonia Klingelbach

 

Kinder:
Wilhelm Christoph v. Buseck erw. +  1697
Maria Christina v. Buseck erw. 1646 - 1676  
Anna Maria v. Buseck erw.  
3 Töchter [1] (darunter event. die beiden vorherigen) erw. 1630  

 

Zur Person:
Georg Philipp war:
  • 1631 - 1632       -  Kommandanten von Rheinfels
  • 1638 und 1649  -  Obristlieutenant
 
 
Belege:
1611
Rezeption der Gebr. Georg Philipp und Helwig, der Söhne des verst. Wilhelm Reinhard v. Buseck, in die Ganerbschaft Buseckertal

HStAD F 28 Nr. 125; Regest nach Arcinsys
 

1611 Mai 16
Johann Viktor v. Nordeck zur Rabenau und Reinhard Schenk zu Schweinsberg bekunden: Sie können im Rahmen des zur Aufnahme in die Ganerbschaft Buseckertal angesetzten Tages eidlich bezeugen, dass die Gebrüder Georg Philipp und Helwig v. Buseck, ihre Schwäger adeligen Stammes sind. Beide sind dies seitens ihrer Mutter Maria geb. v. Lehrbach.

HStAD F 28 Nr. 125 Bl. 4; Regest nach Arcinsys
 
1631 - 1632
Akten des darmstädtischen Amtmanns zu Reichenberg, Thielemann Regenstorffer betr. seine Korrespondenz mit dem Kommandanten von Rheinfels Georg Philipp v. Buseck, in Angelegenheiten der Garnison und Festung Rheinfels sowie des Landesausschusses.

HStAMr B 4 Nr. 978 (Kriegshandlungen in der Niedergrafschaft Katzenelnbogen)

 

1632, Juni 25
Georg Philipp, Heinrich Reinhard, Ulrich Eberhard, Kaspar Philipp und Hans Adam v. Buseck sowie Johann Adolf v. Rodenhausen und Hans Georg v. Trohe als Vormünder des Helwig v. Buseck bekunden, dass sie den Johann Ottmar v. Buseck bevollmächtigt haben, die buseckischen Lehen von Graf Friedrich v. Solms zu empfangen

HStAD B 9 Nr. 1868; Regest nach Arcinsys
 
1632, September 19
Johann Ottmar v. Buseck, Mitganerbe des Busecker Tals, bekundet, dass er gemäß Vollmacht vom 25. Juni 1632 auch namens seiner Verwandten Georg Philipp, Heinrich Reinhard, Ulrich Eberhard, Kaspar Philipp und Hans Adam v. Buseck, sowie des Johann Adolf v. Rodenhausen und des Hans Georg v. Trohe als Vormünder des Helwig v. Buseck, den Johann Eberhard Wagenbach bevollmächtigt habe, an seiner Statt die solmsischen Lehen zu Rödelheim entgegenzunehmen und den Lehnsrevers zu besiegeln

HStAD B 9 Nr. 1867; Regest nach Arcinsys
 
1632 September 27, Rödelheim
Graf Friedrich v. Solms bekundet, dass er dem Johann Ottmar v. Buseck, auch für seinen Bruder Heinrich Reinhard, Söhne des verstorbenen Johann Rudolf, für Georg Philipp und Helwig, Söhne des verstorbenen Wilhelm Reinhard, sowie für Ulrich Eberhard, Kaspar Philipp und Hans Adam, Söhne des verstorbenen Hans Philipp v. Buseck, anstatt der beiden Höfe in der Atzbacher Gemarkung, die an Hans Georg v. Mauchenheim genannt v. Bechtolsheim verkauft worden sind, einen freien adligen Burgsitz mit zugehörigem Grundbesitz zu einem Mannlehen verliehen habe, nachdem ihm dieser vor Schultheiß und Schöffen zu Rödgen im Busecker Tal aufgetragen worden ist

HStAD B 9 Nr. 1259; Regest nach Arcinsys

 

1638
Georg Philipp
wird als Obristlieutenant erwähnt.

HStAD B 14 Nr. 275
 
1646, März 31
Georg Philipp wird als Oberstlt. beim Beerdigungseintrag seiner Frau genannt.

Otto Stumpf: Das Giessener Familienbuch, Gießen 1974 Nr. 548b; Sterbeeintrag bei Stumpf als Mergr. von Gilsa zu Ruppertshausen.
 
1649
Georg Philipp wird als Obristlieutenant erwähnt.

HStAD F 28 Nr. 1150
 
1649, Juli 13 (1679) 1684
Eheverträge zwischen dem Hessen-Darmstädtischen Rat Ulrich Eberhard von Buseck und Witwe Barbara Katharina Maria geb. Stümmel von Lindheim. Barbara Catharina verschreibt Ulrich Eberhard 2.000 Gulden aus ihren erbeigenen adelichen Gütern zu Lindheim. Ulrich Eberhard verschreibt ihr dieselbe Summe aus seinen adelichen Gütern in Alten-Buseck für den Fall, dass er ohne gemeinsame Kinder zu hinterlassen vor ihr verstirbt. Im Detail soll sie aus ihrem Wittum jährlich 100 Gulden beziehen und nach ihrem Tode das Wittum an seine Erben zurückfallen. Im Falle seines Todes kann sie ihrn Witwensitz bei seinen Kindern erster Ehe in Alten-Buseck nehmen. Sollten sie und die Kinder nicht miteinander wohnen können, so soll sie seine adeliche Behausung in Gießen, die er von den Schautanzischen Erben erkauft hat als Witwensitz gestellt werden. Dazu soll sie ihren besten Unterhalt bekommen. Aus des Herrn Hauptmanns Großmühle unter Alten-Buseck soll sie 30 Achtel Korn Gießer Maß und 2 Schweine zum mästen. Aus den adelichen Gütern zu Alten-Buseck 12 Achtel Gerste, 2 Achtel Weizen, 1 Achtel Erbsen und 15 Achtel Hafer Gießener Maß. Aus anderen Gefällen soll sie 50 Gulden, den Gulden zu 27 Albus erhalten. 15 Hühner, 6 Gänse, 2 Wagen Heu und 10 Wagen Brennholz soll sie jährlich aus Alten-Buseck nach Gießen gebracht bekommen. Dazu drei gute Milchkühe und 4 Schweine von dem vorhandenen Vieh. Sie darf den Garten und den Acker ihres Gatten vor Gießen im Schwartzenloch gebrauchen.
Zeugen waren: Johann Philipp v. Buseck gen. Münch, Georg Philipp v. Buseck, Ludwig Baltzer v. Weitolshausen gen. Schrautenbach und Hans Ebert Wolfskehl von Vetzberg

HStAD E 12 Nr. 15/9
 
 
 

1 Eintrag im Dorfbuch von 1630, Kopie in HStAD E 12 Nr. 25/1


Literatur:
Hanno Müller - Philipp Lindenstruth: Familienbuch Beuern, Beuern 1998 Nr. 170
 

buseckertal.de                                                                                                  ©  Text: Elke Noppes, Bilder: Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.