Beuern  (heute: 35418 Buseck)
   
Kollatur zu Beuern  
Die Kollatur, oder Patronat, ist das Recht, eine geistliche Stelle zu besetzen sowie eine Pfründe (oft das Einkommen aus einem kirchlichen Amt) zu vergeben.
Die Besetzung geistlicher Stellen (Pfarrstellen) steht in katholischen Gebieten in der Regel den Inhabern der Kirchengewalt zu, nach protestantischem Kirchenrecht früher dem Landesherrn. In Beuern hatte die Kollatur seit Alters her das Haus Isenburg-Büdingen, die es als (Erb-)Lehen vergaben. Im Jahre 1657 war die Pfarrkollatur an die Grafen zu Isenburg zurückgefallen und wurde von ihnen an den Landgrafen von Hessen verkauft.[1]
 
Folgende Lehnsnehmer sind bekannt:
  • Philipp v. Trohe - 1496 [2]
  • Mitglieder der Familie Schutzbar gen. Milchling - ab 1505
     

 


1 HStAD E 5 C (alt) Nr. Nachweis
HStAD E 5 Nr. 266a/1 Bl. 163
 
Literatur:
Heimatverein Beuern (Hrsg.): Über die Eigenart und den Einfluß der Pfarrer zu Beuern von Wilhelm Arnold V. Beuern. Im Anhang: Pfarrei und Pfarrer bis zur Gegenwart; Beuerner Hefte. Veröffentlichungen des Heimatvereins Beuern e.V. Ausgabe Dezember 1998, Buseck-Beuern 1998


 

Aktualisiert am: 05.02.2017
 

Impressum
 

buseckertal.de                                                                                                      ©  Text: Elke Noppes, Bilder: Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.