Burkhardsfelden  (heute: 35447 Reiskirchen)
Die 1150 Ersterwähnte Ortschaft Burkhardsfelden gehörte früher zum Busecker Tal, und somit ist seine Geschichte auch eng mit der unseren in Buseck verwoben. Kirchlich zur Sedes Großen-Buseck gehörig wurde es zeitweise vom dortigen Pfarrer mitversorgt. Damit Burkhardsfelden einen eigenen Pfarrer versorgen konnte übereignete die Witwe Hans Georgs v. Trohe im Jahre 1638 ihren Hof in Burkhardsfelden, den Gerhardshennen Hof, der Kirche als Pfarrhaus. Ein Eintrag im Kirchenbuch war bisher der einzige Hinweis auf Grundbesitz der Familie v. Trohe in Burkhardsfelden. Demnach hat Junker Hans Georg v. Trohe 1625 eine Hofreite von Wentzel gekauft. Diese Hofreite war geldzinspflichtig.
In Kirchenrechnungen (wohl bei Abgabe des Geldzinses) wird hierzu noch angeführt:

1638 noch Hans Jörg seel. witib
1641 bis 1666 Hans Geörg und Consorten
1668 ist der Hof im Besitz von Caspar Wehrumb

Wenn Frau v. Trohe den Hof 1638 der Pfarrei gestiftet hat, warum zahlen 1641 bis 1666 noch Hans Georg und Consorten Abgaben?
Fragen wir uns zuerst mal, hat Hans Georg auch in Burkhardsfelden gewohnt? Gustav Köhler schreibt, dass Hans Georgs Witwe in Burkhardsfelden wohnte. Doch wohnte sie im oben erwähnten Hof, oder besaßen sie noch einen weiteren Hof in Burkhardsfelden? Trotz der spärlichen Informationen zu Burkhardsfelden aus dieser Zeit, lässt sich die Existenz eines weiteren Hofes der Familie v. Trohe durchaus vermuten. Ein Dorfbuch des Jahres 1577 berichtet uns davon, dass in Burkhardsfelden im Jahre 1577 ein Georg v. Trohe wohnte.

Kirche in Burkhardsfelden

Er wird als einziger der insgesamt 29 Hausgesessnen namentlich aufgeführt. Hausgesessene wurden im Mittelalter auf dem Lande in erster Linie die vollberechtigten Besitzer eines Hofes genannt. Dies bedeutet, Georg v. Trohe besaß einen Hof in Burkhardsfelden und hat dort gewohnt. Georg war der Vater unseres Hans Georg v. Trohe, dessen Witwe 1638 einen Hof als Pfarrhaus stiftete. So kann man davon ausgehen, dass unser Hans Georg schon in Burkhardsfelden aufgewachsen ist und zusätzlich zum väterlichen Hof, im Jahre 1625, noch einen weiteren dazu kaufte. Welchen der beiden Höfe seine Witwe der Kirche stiftete ist erst einmal ungewiss. Doch vermuten wir, dass der gekaufte Hof mit einer Geldzinsabgabe belegt war, dann müsste dieser Hof im Besitz der Familie geblieben sein. Denn das Kirchenarchiv nennt uns diese Abgaben ja für den Zeitraum von 1641 bis 1666 noch als von Hans Georg und Consorten gezahlt. Darunter sind dann seine Erben zu verstehen. Das Dorfbuch von 1630 nennt uns Hans Georg v. Trohe als Einwohner des Busecker Tales ohne genaue Ortsangabe. Dort werden auch seine Kinder genannt, so hat er 1630 einen Sohn Georg und eine Tochter, deren Namen nicht genannt wird. Die Kinder tauchen in weiteren Urkunden nicht auf. Sie müssen vor 1636, vor dem Vater, verstorben sein. Zu diesem Zeitpunkt fallen alle Lehen, mangels Lehenserben, an Anton Wolff v. Todenwarth. Die Witwe Hans Georgs brauchte einen Wohnsitz. Der Hof kam, da als Pfarrhaus gestiftet, hierfür nicht mehr in Frage. Es musste also noch ein weiteres Haus im Besitz der Familie sein. Dies wäre dann der Hof, für den die Familie die Geldabgabe zahlte, der als Pfarrhaus gestiftete Hof wäre somit der ursprünglich im Familienbesitz gewesene Hof des Georg v. Trohe, des Vaters unseres Hans Georg. Das weitere Schicksal von Elisabeth Katharina Stummel v. Lindheim der Witwe unseres Hans Georg v. Trohe ist mir nicht bekannt. Sie
kann Burkhardsfelden durchaus auch verlassen haben. Denn nach dem Tode ihres Mannes, als die Lehen an Wolff v. Todenwarth fallen, wird ihr ausdrücklich der Niesbrauch an einem Haus in Alten-Buseck zugesichert.
Ein weiterer Hof in Burkhardsfelden wird aber noch erwähnt. Köhler schreibt: „Das Herrenhaus des Hofes ist zunächst buseckischer Witwensitz. 1649 wird im Kirchenbuch ein Junker Wilhelm Geismar, 1670 ein Oberst Geißmar genannt. Zu einem seiner Kinder ist der Schultheiß Junker Kraft Adam v. Buseck gen. Münch Pate. Dass das Herrenhaus im Besitz der Busecker bzw. deren Verwandtschaft war, kann als gesichert gelten.” Von welchem Herrenhaus spricht Köhler hier? Dies und auch das Schicksal des gestifteten Hofes hier zu klären fehlt uns derzeit die Möglichkeit.
 
gekürzter Nachdruck aus Busecker Geschichtsbrief 1/2000

 

 

Aktualisiert am: 30.12.2013
 

Impressum

 

buseckertal.de                                                                                                                ©  Text: Elke Noppes, Bilder: Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.