Burkhardsfelden (heute: 35447 Reiskirchen) | |
Die 1150 Ersterwähnte Ortschaft Burkhardsfelden gehörte
früher zum Busecker Tal, und somit ist seine
Geschichte auch eng mit der unseren in Buseck verwoben. Kirchlich zur
Sedes Großen-Buseck gehörig wurde es zeitweise vom dortigen Pfarrer
mitversorgt. Damit Burkhardsfelden einen eigenen Pfarrer versorgen
konnte übereignete die Witwe Hans Georgs v. Trohe im Jahre 1638 ihren
Hof in Burkhardsfelden, den Gerhardshennen Hof, der Kirche als
Pfarrhaus. Ein Eintrag im Kirchenbuch war bisher der einzige Hinweis auf
Grundbesitz der Familie v. Trohe in Burkhardsfelden. Demnach hat Junker
Hans Georg v. Trohe 1625 eine Hofreite von Wentzel gekauft. Diese
Hofreite war geldzinspflichtig. In Kirchenrechnungen (wohl bei Abgabe des Geldzinses) wird hierzu noch angeführt: 1638 noch Hans Jörg seel. witib 1641 bis 1666 Hans Geörg und Consorten 1668 ist der Hof im Besitz von Caspar Wehrumb Wenn Frau v. Trohe den Hof 1638 der Pfarrei gestiftet hat, warum zahlen 1641 bis 1666 noch Hans Georg und Consorten Abgaben? Fragen wir uns zuerst mal, hat Hans Georg auch in Burkhardsfelden gewohnt? Gustav Köhler schreibt, dass Hans Georgs Witwe in Burkhardsfelden wohnte. Doch wohnte sie im oben erwähnten Hof, oder besaßen sie noch einen weiteren Hof in Burkhardsfelden? Trotz der spärlichen Informationen zu Burkhardsfelden aus dieser Zeit, lässt sich die Existenz eines weiteren Hofes der Familie v. Trohe durchaus vermuten. Ein Dorfbuch des Jahres 1577 berichtet uns davon, dass in Burkhardsfelden im Jahre 1577 ein Georg v. Trohe wohnte. |
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Kirche in Burkhardsfelden |
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Er wird als einziger der insgesamt 29 Hausgesessnen namentlich
aufgeführt. Hausgesessene wurden im Mittelalter auf dem Lande in erster
Linie die vollberechtigten Besitzer eines Hofes genannt. Dies bedeutet,
Georg v. Trohe besaß einen Hof in Burkhardsfelden und hat dort gewohnt.
Georg war der Vater unseres Hans Georg v. Trohe, dessen Witwe 1638 einen
Hof als Pfarrhaus stiftete. So kann man davon ausgehen, dass unser Hans
Georg schon in Burkhardsfelden aufgewachsen ist und zusätzlich zum
väterlichen Hof, im Jahre 1625, noch einen weiteren dazu kaufte. Welchen
der beiden Höfe seine Witwe der Kirche stiftete ist erst einmal
ungewiss. Doch vermuten wir, dass der gekaufte Hof mit einer
Geldzinsabgabe belegt war, dann müsste dieser Hof im Besitz der Familie
geblieben sein. Denn das Kirchenarchiv nennt uns diese Abgaben ja für
den Zeitraum von 1641 bis 1666 noch als von Hans Georg und Consorten
gezahlt. Darunter sind dann seine Erben zu verstehen. Das Dorfbuch von
1630 nennt uns Hans Georg v. Trohe als Einwohner des Busecker Tales ohne
genaue Ortsangabe. Dort werden auch seine Kinder genannt, so hat er 1630
einen Sohn Georg und eine Tochter, deren Namen nicht genannt wird. Die
Kinder tauchen in weiteren Urkunden nicht auf. Sie müssen vor 1636, vor
dem Vater, verstorben sein. Zu diesem Zeitpunkt fallen alle Lehen,
mangels Lehenserben, an Anton Wolff v. Todenwarth. Die Witwe Hans Georgs
brauchte einen Wohnsitz. Der Hof kam, da als Pfarrhaus gestiftet,
hierfür nicht mehr in Frage. Es musste also noch ein weiteres Haus im
Besitz der Familie sein. Dies wäre dann der Hof, für den die Familie die
Geldabgabe zahlte, der als Pfarrhaus gestiftete Hof wäre somit der
ursprünglich im Familienbesitz gewesene Hof des Georg v. Trohe, des
Vaters unseres Hans Georg. Das weitere Schicksal von Elisabeth Katharina
Stummel v. Lindheim der Witwe unseres Hans Georg v. Trohe ist mir nicht
bekannt. Sie kann Burkhardsfelden durchaus auch verlassen haben. Denn nach dem Tode ihres Mannes, als die Lehen an Wolff v. Todenwarth fallen, wird ihr ausdrücklich der Niesbrauch an einem Haus in Alten-Buseck zugesichert. Ein weiterer Hof in Burkhardsfelden wird aber noch erwähnt. Köhler schreibt: „Das Herrenhaus des Hofes ist zunächst buseckischer Witwensitz. 1649 wird im Kirchenbuch ein Junker Wilhelm Geismar, 1670 ein Oberst Geißmar genannt. Zu einem seiner Kinder ist der Schultheiß Junker Kraft Adam v. Buseck gen. Münch Pate. Dass das Herrenhaus im Besitz der Busecker bzw. deren Verwandtschaft war, kann als gesichert gelten.” Von welchem Herrenhaus spricht Köhler hier? Dies und auch das Schicksal des gestifteten Hofes hier zu klären fehlt uns derzeit die Möglichkeit. |
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gekürzter Nachdruck aus Busecker Geschichtsbrief 1/2000 |
Aktualisiert am:
30.12.2013 |
buseckertal.de © Text: Elke Noppes, Bilder: Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.