Trohe  (heute: 35418 Buseck)

Trohe ist Ausland, so weiß es der Volksmund bis heute zu berichten. Zumindest für frühere Zeiten hatte er damit Recht. Trohe gehörte nie zum Busecker Tal. Verwaltungtechnisch, politisch und Gerichtstechnisch nahm es eine Sonderstellung innerhalb des geographischen Raumes ein, der als Busecker Tal bezeichnet wid. Es war eine Enklave, hatte ein eigenes Gericht und unterstand dem hessischen Landgrafen. Rein theoretisch mussten seine Einwohner mit alles Gütern die sie aus Trohe transportierten Zollschranken passieren.
Mit dem Busecker Tal verband Trohe nur seine abgeschlossene Lage, umgeben von Gemeinden des Busecker Tales und seine kirchliche Zugehörigkeit zu Alten-Buseck - die bis heute andauert.

Bei Bautätigkeiten im Sommer 2004 wurde nn der Ortsmitte von Trohe der Berg einer Motte angeschnitten. Dies ist eine Burg, eher ein Turm auch Bergfried, der auf einem künstlich aufgeschütteten Berg steht. Durch den erhöhten Standort hat man einen guten Überblick über das Gelände. In Trohe von Nutzen, da der Ort in flachem Gelände liegt.
Die Urkundenlage zu Trohe im Mittelalter ist recht schlecht. So bereitet es uns Probleme, die früheren Besitzer, oder gar Erbauer dieser Burg zu bestimmen.
Es gibt zwei Urkunden. Eine stammt aus dem Jahr 1471. Die Eheleute Henne und Katharina v. Trohe verkaufen ihr „freies Erbe“ die Weißburg an Eberhardt Döring. Der Begriff „freies Erbe“ bedeutet, dass der Hof kein Lehen eines höhergestellten Herren, sondern ihr Privatbesitz war. Für uns bedeutet dies, wir dürfen keine regelmäßigen Urkunden in den Archiven zu diesem Hof erwarten. Da es eine Gemarkungsbezeichnung „in der weißen Burg“ am Ortsende von Trohe, Richtung Gießen gibt, dürfen wir diese Urkunde für die Bestimmung der Motte ausschließen.
Eine weitere Urkunde stammt aus dem Jahre 1357. Siegfried Kornigel v. Trohe und seine Ehefrau Trude verkaufen Korngülte aus ihrem Hof in Trohe an Johann und Metze v. Schwalbach. Die Urkunde ist zum Teil zerstört. Der Hof wird folgendermaßen beschrieben „aus unsereme hobe gelegen zu Drahe und zu alleme deme Gut, daz uns - - -s inresten graben zu Drahe gelegen ist, daz uns zugehoret.“
Auch dieser Hof ist Privateigentum, regelmäßige Urkunden sind auch hier nicht zu erwarten. Ob der Ausdruck „inresten graben zu Drahe gelegen“ auf die mit einem Graben umgebene Motte hinweist, vermag man nicht sicher zu behaupten. Es bietet sich allerdings an. Funde aus der Grabung können ungefähr in dieselbe Zeit datiert werden.
Damit erschöpft sich unser Wissen über Burgen in Trohe allerdings schon. Wie uns überhaupt die Geschichte dieses Busecker Ortsteiles noch viele unbeantwortete Fragen lässt.

Ursprünglich scheint der Ort fest in der Hand der Familie v. Trohe gewesen zu sein. Sie verließ ihn allerdings schon früh und die Besitzungen gingen an Familien über, die ihren Stammsitz außerhalb des Busecker Tales hatten. Mag dies der Grund sein warum wir Trohe immer in der Hand der hessischen Landgrafen finden? Trohe hat eine seltsame geschichtliche Stellung. Es lag mitten im Busecker Tal, gehörte aber nicht zu diesem, sondern dem Landgrafen.
Kirchlich allerdings gehörte es soweit wir es zurück verfolgen können zu Alten-Buseck, und mit diesem ursprünglich zur Kirche von Großen-Buseck.
leicht veränderter Nachdruck aus: Busecker Geschichtsbrief 1/2004.  

 

 

Aktualisiert am: 30.12.2013
 

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