Das Gericht Buseck
Noch bevor uns die Urkunden von einem Busecker Tal berichten ist im Jahre 1245 bereits die Rede vom Gericht Buseck - dem iudicium de Buchsekke. Dieses Gericht besteht - mit veränderten Zuständigkeiten - bis zum Jahre 1826/27 fort. Verschiedene Strafgelder stehen der Familie v. Buseck noch bis ins Jahr 1902 zu.

Weithin sichtbares Zeichen der Blutgerichtsbarkeit des Busecker Gerichtes - der Möglichkeit die Todesstrafe zu verhängen - war der steinerne Galgen der noch bis ins 18. Jahrhundert südlich von Großen-Buseck im Felde stand. Der Galgenberg wird bereits in einer Urkunde aus dem Jahre 1400 erwähnt.

Aus dem Jahre 1508 kennen wir die den Zuständigkeitskreis des Gerichtes. Es umfasste damals die Ortschaften:
Albach, Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Großen-Buseck, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen und die heute wüste Ortschaft Wilshausen. Womit es in seiner Zuständigkeit das komplette Busecker Tal umfasst.

Der rote Pfeil markiert den abgebildeten Galgen.

Die innerhalb des Busecker Tales liegende, jedoch nicht zu ihm gehörende, Ortschaft Trohe hatte ein eigenes Gericht welches seit 1340 belegt ist.
Im Jahre 1351 tagt das Gericht Buseck in Großen-Buseck. Ob die Gerichtsstätte damals schon auf dem Anger war ist ungewiss. Spätestens ab der Zeit um 1600 handelt es sich bei dem Gerichtssitz jedoch um das heute noch auf dem Anger stehende Thal'sche Rathaus, das seinen Namen wohl auch auf diese Funktion zurückführen darf. Hier wurden Kauf- und Grundstücksverträge amtlich festgehalten und auch Hypothekenverträge notiert. Leider sind uns diese spannenden Quellen erst aus recht später Zeit erhalten. Die Hypotheneinträge der Zeit von 1765-1828 und die Kauf- und Grundstücksverträge des Zeitraumes 1792-1827 zeigen uns einen Teil der Tätigkeit des Gerichtes auf.
Neben diesen Verwaltungstätigkeiten wurde am Gericht Buseck auch Recht gesprochen. Gerichtsherren waren die Ganerben des Busecker Tales, die Familien v. Buseck und v. Trohe. Im Grunde war jeder Ganerbe auch Richter, doch sie bestimmten jährlich aus ihrer Mitte eine Person zum Richter. Der Burgfrieden von 1357 bestimmte den Wechsel jährlich für den ersten Gerichtstag nach Michaelis (29. September). In der Praxis scheint man das Richteramt durch Wiederwahl für längere Zeiten inne haben zu können, wie uns für mehrere Ganerben belegt ist. Für die Person des Richters ist seit spätestens 1408 der Begriff des Schultheiß im Gebrauch. Unterstützt wird der Richter durch Schöffen, die aus dem Tal kamen und auf die Kaiserliche Majestät vereidigt wurden. Das Gericht tagte dreimal im Jahr und es sollten alle verheirateten Männer des Busecker Tales anwesend sein. Als Berufungsgericht wählten die Unterlegenen meist das Hofgericht in Marburg.
 

 


 

Aktualisiert am: 01.01.2014
 

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buseckertal.de                                                                                                      ©  Text: Elke Noppes, Bilder: Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.