Eheverträge zwischen dem Hessen-Darmstädtischen Rat Ulrich Eberhard von
Buseck und Witwe
Barbara Katharina Maria geb. Stümmel von Lindheim.
Barbara Catharina verschreibt Ulrich Eberhard 2.000 Gulden aus ihren
erbeigenen adelichen Gütern zu Lindheim. Ulrich Eberhard verschreibt ihr
dieselbe Summe aus seinen adelichen Gütern in Alten-Buseck für den Fall,
dass er ohne gemeinsame Kinder zu hinterlassen vor ihr verstirbt. Im
Detail soll sie aus ihrem Wittum jährlich 100 Gulden beziehen und nach
ihrem Tode das Wittum an seine Erben zurückfallen. Im Falle seines Todes
kann sie ihrn Witwensitz bei seinen Kindern erster Ehe in Alten-Buseck
nehmen. Sollten sie und die Kinder nicht miteinander wohnen können, so
soll sie seine adeliche Behausung in Gießen, die er von den
Schautanzischen Erben erkauft hat als Witwensitz gestellt werden. Dazu
soll sie ihren besten Unterhalt bekommen. Aus des Herrn Hauptmanns
Großmühle unter Alten-Buseck soll sie 30 Achtel Korn Gießer Maß und 2
Schweine zum mästen. Aus den adelichen Gütern zu Alten-Buseck 12 Achtel
Gerste, 2 Achtel Weizen, 1 Achtel Erbsen und 15 Achtel Hafer Gießener
Maß. Aus anderen Gefällen soll sie 50 Gulden, den Gulden zu 27 Albus
erhalten. 15 Hühner, 6 Gänse, 2 Wagen Heu und 10 Wagen Brennholz soll
sie jährlich aus Alten-Buseck nach Gießen gebracht bekommen. Dazu drei
gute Milchkühe und 4 Schweine von dem vorhandenen Vieh. Sie darf den
Garten und den Acker ihres Gatten vor Gießen im Schwartzenloch
gebrauchen.
Zeugen waren:
Johann Philipp v. Buseck gen. Münch,
Georg Philipp v.
Buseck, Ludwig Baltzer v. Weitolshausen gen. Schrautenbach und Hans
Ebert Wolfskehl von Vetzberg