Einfahrtsrecht, Einfahrtsgericht
Das Einfahrt(-sgericht) ist ein „gemeindsches“ Gericht 1HStAD F 28 Nr. 309 welches Feld- und Waldfrevel verfolgt und bestraft.
Feld- und Waldschützen sammelten die Vergehen der Ortsbewohner und brachten sie über den Bürgermeister in Versammlungen zur Anzeige.
Die Strafgelder oder Arbeitsleistungen kamen der Gemeindekasse zugute.
Woher der Begriff kommt ist derzeit noch unklar. Nachgewiesen ist es für das Busecker Tal seit mindestens 1600. 2HStAD G 26 A Nr. 493/2
Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Literatur:
- 1HStAD F 28 Nr. 309
- 2HStAD G 26 A Nr. 493/2