| Vater: Johann Christoph Ludwig Follenius | Mutter: Charlotte Juliana Rüdiger |
| Geboren: 7. März 1763 in Romrod | Getauft: |
| Verstorben: 18.07.1827 in Gießen | Bestattet: |
| Eheschließung: 30. September 1790 in Darmstadt 1KB Darmstadt | |
| Ehepartner: Maria Friederike Hessemer 2HStAD, S 1, NACHWEIS1: (1770-1822), Tochter des Oberbürgermeisters Joh. Valentin Hessemer |
| Kinder: Name | Geboren | Verstorben / erwähnt |
| Caroline Friederike Louise Follenius | * 4. August 1791 3FB GBu Nr. 283 | oo 1809 4FB GBu Nr. 283 und Nr. 2011 |
| Louise Friederike Susette Follenius | 12. September 1792 5FB GBu Nr. 283 | oo 1811 6FB GBu Nr. 283 und Nr. 2849 |
| Christoph Follenius | 2. September 1793 7FB GBu Nr. 283 | |
| Christoph Carl Valentin Emil Follenius | 25. Mai 1795 8FB GBu Nr. 283 | + 9. Februar 1797 9FB GBu Nr. 283 |
| Charlotte Johannette Rosine Amalie Folenius | * 15. September 1797 10FB GBu Nr. 283 | |
| Sophia Charlotta Wilhelmina Maria Follenius | 5. Mai 1795 11FB GBu Nr. 283 | |
| Carl Georg Christoph Follenius | * 2. März 1801 12FB GBu Nr. 283 | + 19. Februar 1805 13FB GBu Nr. 283 |
| Friedrich Ludwig Wilhelm Follenius | * 25. Juni 1802 14FB GBu Nr. 283 |
Zur Person:
Friedrich Ludwig Follenius war Amtsverweser und Fürstlich Bischöflicher Hofrat. 15FB GBu Nr. 283 Der Amtsverweser war der Stellvertreter der Ganerben des Busecker Tales, in deren Namen er die Verwaltung des Tales leitete und als oberster Richter im Gericht Busecker Tal Recht sprach. Sein Arbeitsplatz war das Thal’sche Rathaus, das Amts- und Gerichtsgebäude des Tales, wo ihm auch Wohnräume zur Verfügung standen.
Eine Busecker Honoration
Johann Friedrich Ludwig Follenius
Das Familienbuch Großen-Buseck, eine Zusammenstellung der Daten aus den Kirchenbüchern, führt neben den bekannten Großen-Busecker Familien auch Namen auf die eher unbekannt sind. Einer davon ist „Follenius“. Unter der Familienbuchnummer 283 findet sich Friedrich Follenius mit seiner Frau und acht Kindern. Dies und die Nennung als Amtsverweser und Fürstlich Bischöflicher Hofrath sind nur einige Hinweise auf seine Person.
Begeben wir uns auf Spurensuche, um etwas aus dem Leben Friedrich Follenius und seiner Familie zu erfahren. Der Titel des „Amtsverwesers“ zeigt uns, dass er zur gehobenen Gesellschaft in Großen-Buseck zählte. Der Amtsverweser war der Stellvertreter der Ganerbschaft des Busecker Tales, in deren Namen er die Verwaltung des Tales leitete und als oberster Richter im Gericht Busecker Tal Recht sprach. Sein Arbeitsplatz war das Thal’sche Rathaus, das Amts- und Gerichtsgebäude des Tales, wo ihm auch Wohnräume zur Verfügung standen.
Friedrich Follenius hieß mit vollem Namen Johann Friedrich Ludwig Follenius und wurde am 07. März 1763 in Romrod geboren. Er war das dritte Kind seiner Eltern, des Forstrats und Forstsekretärs zu Romrod Johann Christoph Ludwig Follenius und dessen Ehefrau Charlotte Juliana geb. Rüdiger, einer Tochter des Ersten Stadtpfarrers in Gießen Christoph Ludwig Rüdiger.

Johann Friedrich Ludwig Follenius
(c) Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.
Friedrich Follenius wuchs in Romrod, im Vogelsberg, auf. Im Alter von 10 Jahren kam er nach Gießen wo er das Paedagogium, eine Vorbereitungsschule der Universität, besuchte. Dort war bereits sein älterer Bruder Johann Christoph Christian Follenius eingeschrieben. Der Weg nach Romrod war weit, beide Brüder wohnten in dieser Zeit in Gießen. Im Jahre 1779 wechselte Friedrich Follenius auf die Universität Gießen. Zu diesem Zeitpunkt war seine älteste Schwester Maria Eleonora Friederika Follenius bereits zwei Jahre mit dem Großen-Busecker Amtsverweser Gottfried Justus Strack verheiratet, den sie vielleicht über die Studentenkontakte ihres ältesten Bruders in Gießen kennengelernt haben mag. Ihrer beiden Brüder hielten sich sicherlich spätestens seit der Eheschließung ihrer Schwester 1777 öfter in Großen-Buseck auf. Der Schwager Gottfried Justus Strack entstammte einer Großen-Busecker Verwalter-, Pfarrer- und Beamtendynastie. Er gehörte zu den Honorationen des Busecker Tales. Als er im Alter von nur 31 Jahren im Jahre 1786 verstarb, hinterließ er seine Frau und sechs Kinder, das Jüngste gerade zwei Monate alt. Ein schwerer Schlag für die junge Witwe, die zudem in finanzielle Schwierigkeiten geraten zu sein scheint, denn kurz nach dem Tode ihres Mannes versucht sie das Wohnhaus der Familie zu verkaufen. Die vakante Stelle als Amtsverweser erhielt ihr, gerade 23-jähriger, Bruder Friedrich Follenius, der wohl während der Besuche bei seiner Schwester und dem Schwager Kontakte zu den Vertretern der Ganerbschaft Busecker Tal knüpfen konnte. Ob und wie er in dieser Zeit seiner verwitweten Schwester beistehen konnte verraten uns die Quellen leider nicht. Zu einem uns nicht bekannten Zeitpunkt verheiratet sich die Schwester mit dem Hofrat Dr. med. Karl Reich in Lich und zieht von Großen-Buseck weg. Zurück bleibt Friedrich Follenius, der sich eine Wohnung in Großen-Buseck erstreiten muss. Eigentlich stehen den höheren Beamten des Gerichts, wie dem Amtsverweser, eine Dienstwohnung im Thal’schen Rathaus zu. Sein Schwager Strack und seine Schwester hatten diese nicht genutzt, da Gottfried Justus Strack aus Großen-Buseck stammte und über eigenes Wohneigentum verfügte. Die Dienstwohnung im Thal’schen Rathaus ist in der Zwischenzeiheruntergekommen: „die Wände zu dünn und Schwellen faul, … vornehmlich die ganze rechte Seite des Hauses“ – wobei es sich bei der rechten Seite des Hauses um den Wohnbereich handelte, während die linke Seite die Amtsstuben und den Versammlungsraum beherbergte. Follenius Einstand in Großen-Buseck war ein Prozess gegen die Dörfer des Busecker Tales um die Renovierung und Erweiterung des Thal’schen Rathaus. Den Prozess gewann Follenius mit einem Kompromiss.

Friederika Hessemer
(c) Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.
Ein letztes Mal mussten die Untertanen des Busecker Tales für eine Erweiterung ihres Amtshauses zahlen, danach sollten sie nur noch Renovierungskosten übernehmen. Ob Follenius das Ergebnis des Anbaues und der Renovierung nicht gefiel oder seine Verlobte höhere Erwartungen in ihr künftiges Zuhause hatte wissen wir nicht.
Als er im September 1790 in Darmstadt Friederike Hessemer heiratet, hat er in Großen-Buseck bereits mit dem Bau eines repräsentativen Wohnhauses begonnen. Durch einen Brand waren am Anger, in der Nähe des Thal’schen Rathauses, mehrere Häuser beschädigt und zum Teil danach abgebrochen worden. Auf der frei gewordenen Fläche errichtete er – von der Straßenflucht zurückgesetzt – ein Haus mit Scheune unter einem Dach, dessen Traufseite zur Straße gerichtet war. Davor ein kleiner Stall – denn etwas landwirtschaftliche Selbstversorgung gehörte im Dorf auch zum besten Beamtenhaushalt. Das 1790/91 erbaute Haus steht – nach Umbauten – noch heute am Anger und trägt die Hausnummer 10.
Durch ein Baugeschichtliches Gutachten von Susanne Gerschlauer M. A., Staufenberg, 2015/16 kennen wir heute ein spannendes Detail der Innenverzierung des Hauses. Aus der Zeit seiner Entstehung hat sich im Haus ein kleiner Rest einer Tapete erhalten. Er fand sich im südöstlichen Raum im ersten Stock. Papiertapeten hielten zu dieser Zeit gerade erst ihren Einzug in Häuser der wohlhabenden bürgerlichen Gesellschaftsschichten. Sicherlich geht diese Raumausschmückung auf die, aus Darmstadt stammende, Ehefrau von Friedrich Follenius zurück. Zugleich dürfen wir davon ausgehen, dass dieser Raum die „guod Stobb“ , d. h. der Raum im Haus war, in dem man darstellte wo man in der Gesellschaft stand – in Buseck bedeutete dies: ganz oben.
Friedrich Follenius blieb mit seiner Familie 25 Jahre in Großen-Buseck. Acht Kinder wurden der Familie geschenkt, wovon sechs das Kleinkindalter überlebten. Kinder, die vielleicht auf dem Anger spielten und die Schule (fast) nebenan besuchten. Friedrichs Bruder war Regierungsadvokat und Landrichter in Gießen.

Tapetenrest (Foto: S. Gerschlauer)
Gegenseitige Besuche der Familien dürfen wir vorrausetzen. Eine Familie, die den Dorfbewohnern allwöchentlich im Gottesdienst begegnete, deren Wirken in Großen-Buseck uns sonst jedoch verschlossen bleibt.
Erstaunlicherweise finden sich nach dem Prozess um den Zustand des Thal’schen Rathauses am Beginn der Amtszeit und dem Hinweis auf den Bau des Hauses Anger 10 keine weiteren Belege, die uns über seine Tätigkeit oder sein Leben im Busecker Tal berichten. Im Jahre 1811, nach der Hochzeit der zweiten Tochter, verlässt die Familie Follenius das Busecker Tal. Friedrich tritt eine Stelle in seinem Geburtsort Romrod an. 1827 stirbt er in Gießen. Im Sterbeeintrag heißt es, er sei Landrat in Romrod gewesen. Der Wechsel von Großen-Buseck nach Romrod 1811 ist der passende Zeitpunkt, um das Haus an den Präceptor Rumpf zu verkaufen – der in Quellen ohne Datum als Hauseigentümer genannt ist.
Wenn wir in die Zukunft der Kinder, Enkel und Urenkel der in Großen-Buseck aufgewachsenen Kinder blicken – oder die der Neffen, die aus Gießen zu Besuch kamen – tauchen wir in spannende Abschnitte der Mittelhessischen Geschichte ein. Dann begegnen uns bekannte Namen und revolutionäre Gedanken, die wir sicherlich nicht mit dem kleinen, beschaulichen Busecker Tal in Verbindung gebracht hätten. Über diese Verbindung zur „großen Geschichte“ berichten wir ein andermal.
Nachdruck aus: Busecker Geschichtsbrief 1/12018
Belege:
Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Kirchenbuch Darmstadt
Literatur:
Busecker Geschichtsbrief 1/12018
Hanno Müller: Großen-Busecker Familienbuch, Fernwald-Steinbach 1993
- 1KB Darmstadt
- 2HStAD, S 1, NACHWEIS1: (1770-1822), Tochter des Oberbürgermeisters Joh. Valentin Hessemer
- 3FB GBu Nr. 283
- 4FB GBu Nr. 283 und Nr. 2011
- 5FB GBu Nr. 283
- 6FB GBu Nr. 283 und Nr. 2849
- 7FB GBu Nr. 283
- 8FB GBu Nr. 283
- 9FB GBu Nr. 283
- 10FB GBu Nr. 283
- 11FB GBu Nr. 283
- 12FB GBu Nr. 283
- 13FB GBu Nr. 283
- 14FB GBu Nr. 283
- 15FB GBu Nr. 283
