Im Buseckertal stoßen wir bei den Burgen und Mühlen immer wieder auf den Begriff des Lehens.
Das Lehen war ein zentrales Element des mittelalterlichen Feudalsystems und schuf eine Pyramide aus gegenseitigen Abhängigkeiten, vom König bis zum einfachen Ritter und tiefer noch zu den kleinen Bürgern und Arbeitern.
Als Lehen bezeichnete man im Mittelalter Grundbesitz (Land, Burg, Mühlen) oder ein Amt, welches der Lehnsherr (wie ein König oder Landgraf) an einen treuen Gefolgsmann, den Vasall (oder Lehnsmann), verlieh, um dessen militärische und administrative Unterstützung zu erhalten.
Um diesen „Schutz und Schirm“ – wie es in Urkunden oft genannt wird – zu erhalten, kam es auch vor, dass man seinen Privatbesitz (Allodial) dem Lehnsherrn auftug (ihm übergab) und ihn dann als Lehen wieder zurückerhielt. Dies ist in den Lehnsurkunden im Busecker Tal mehrfach angedeutet.
Der Lehnsmann erhielt das Nutzungsrecht und die Herrschaft über das Lehen, musste im Gegenzug aber Treue, Rat und vor allem Kriegsdienst (Heeresfolge) leisten (oft die Pflicht bei adligen Lehnsmannen) und Abgaben oder Dienste (wenn es sich um Lehen der Bürger – Mühlen oder Ländereien – handelte) erbringen.
Was im Großen funktioniert, geht auch im Kleinen. Hat ein Lehnsmann ein zu großes Lehen übernommen und kann oder will die vollen Leistungen nicht erbringen, kann er es als Afterlehen vergeben. Vergleichen wir es einfach mal mit einem Mieter und Untermieter.
Der Lehnsmann (Vasall) ist seine Dienste, Pflichten und Abgaben seinem Lehnsherrn schuldig. Die Verbindung des (After-)lehnsmannes beschränkt sich auf den ihm übergeordneten Lehnsmann (Untermieter schuldet Miete dem Mieter, der wiederum dem Eigentümer).
Quellen:
Literatur:
