Johann Ottmar v. Buseck

Johann Ottmar v. Buseck (PN 1030)
Familienübersicht auf Tafel 1 aa

Vater: Johann Rudolf v. Buseck 1Beide Eltern im Ehevertrag 1637 (HStAD E 12 Nr. 15/6) genannt.Mutter: Margaretha Schutzbar gen. Milchling 2Beide Eltern im Ehevertrag 1637 (HStAD E 12 Nr. 15/6) genannt.
Geboren: Getauft:
erwähnt: von 1609 bis
Verstorben: 11. Juni 1637 in Fulda 3Soll nach einer Notiz von Amand v. Buseck (HStAM Bestand 90 Nr. a 251 Bl. 249v) in Fulda verstorben sein, fehlt in den dortigen Sterberegister. Das Verzeichnis der Dompfarrei beginnt erst im Jahre 1660, das Verzeichnis der Stadtpfarrei ist um das betreffende Jahr sehr Lückenhaft.Bestattet: in der Stiftskirche (Dom) zu Fulda
Eheschließung: I. oo 1. Januar 1624 4Ehevertrag als Extract vorhanden in HStAD Bestand E 5 B 3 466, erw. Nedopil Nr. 998
Ehepartner: Maria Magdalena v. Rodenhausen
Eheschließung: II. oo 17. Februar 1637 5HStAD Bestand E 12 Nr. 15/6; nicht in Rödgen im Kirchenbuch verzeichnet.; erwähnt bei Nedopil Nr. 999
Ehepartner: Margarethe Agnes v. Trümbach

Zur Person:

Johann Ottmar v. Buseck starb laut Familienaufzeichnungen am 11.6.1637, wahrscheinlich in Fulda. Leider gibt es dort keinen Sterbeeintrag in den Kirchenbüchern für ihn. Er war seit dem 4. Mai 1637 6Helmer 1 Schultheiß in Fulda gewesen, so das man seinen Sterbeort dort vermuten darf. Begraben liegt er in der Stiftskirche in Fulda. Vor seinem Umzug nach Fulda wohnte Johann Ottmar in Rödgen, im dortigen Hof der Familie. Dort starb seine erste Ehefrau Maria Magdalena am 19.11.1635 an der Pest . Sie war eine geb. v. Rodenhausen wie wir aus ihrem Heiratsbriefauszug vom 1. Januar 1624 erfahren. In zweiter Ehe war Johann Ottmar seit dem 17. Februar 1637 mit Margaretha Agnes v. Trumbach verheiratet.
Seine Kinder wurden in Rödgen geboren, seine erste Frau verstarb dort.
Vormünder seiner Kinder, wohl der aus erster Ehe, sollen Heinrich Reinhard v. Buseck, später dann Georg Philipp v. Buseck und Johann Caspar v. Rodenhausen gewesen sein.

Irrungen rund um diese Familie:
Probleme bereitet ein Eintrag im Stammbaum der Familie v. Buseck den Johannes Buseck aus Goßlar erarbeitet hat. Er führt hier einen Bruder des Johann Ottmar v. Buseck namens Johann Burkhard an. Dieser Johann Burkhard war lt. Stammbaum ebenfalls Stadtschultheiß in Fulda und mit Maria Magdalena v. Rodenhausen verheiratet. Dieser Ehe soll eine Tochter namens Maria Catharina v. Buseck ? mit Eitel Georg v. Katzmann entsprungen sein. Demnach wäre die erste Ehefrau des Johann Ottmar v. Buseck, die Witwe seines Bruders gewesen. Dies wäre an sich nicht ungewöhnlich. Zur damaligen Zeit war dies eine durchaus praktizierte Möglichkeit um Erbschwierigkeiten aus dem Wege zu gehen. Dieser Eintrag bei Johannes Buseck geht sicherlich auf einen Artikel über die Familie Katzmann 7Heidenrich, Friedrich Josef: Fritzlarer Patrizierfamilien des Mittelalters. 1. Teil: die Familie (von) Katzmann in HFK 12/1974-75 Sp. 198f zurück. Hier wird für Eitel-Georg Katzmann eine am 4.10.1654 in Fritzlar geschlossene Ehe mit Maria Catharina v. Buseck, der Tochter des Fuldaischen Schultheisen Johann Burkhardt v. Buseck und der Maria Magdalena v. Rodenhausen angeführt. Trauzeuge war übrigens ihr Bruder Johann Burkhardt, mit Klosternamen Bonifatius, v. Buseck.
Nun verfügen wir über eine recht umfangreiche Sammlung von Urkunden und Materialien zur Geschichte des Busecker Tals und der Familien v. Buseck und v. Trohe, aber einen Johann Burkhardt, der kurz vor 1624 gestorben wäre, finden wir darin nicht. Einziger Beleg für seine Existenz wäre bislang dieser Artikel über die Familie Katzmann. Zudem hätten wir zwei Schwestern gleichen Vornamens. Denn unser drittes Kind der Ehe Johann Ottmar und Maria Magdalena wurde ebenfalls auf den Namen Maria Catharina getauft. Zu dieser Maria Catharina berichtet uns die Aufzeichnung des Bonifatius v. Buseck zwar, das sie verheiratet war, den Namen ihres Ehemannes erfahren wir allerdings nicht. Sollte hier ein Irrtum vorliegen. Einmal kann sich der Autor des Artikels verschrieben haben. Da der Bruder Johann Burkhard als Trauzeuge fungiert könnte hier bei den Namen schnell ein Schreibfehler unterlaufen sein. Selbst dem Pfarrer in Fritzlar könnte dieser Schreibfehler schon passiert sein. Man sollte den Original Eintrag aus Fritzlar besorgen und auch versuchen zu klären, ob es überhaupt einen Stadtschultheißen Johann Burkhardt v. Buseck in Fulda gegeben hat. Ansonsten hätte wir hier die unbekannte Ehe der Maria Catharina v. Buseck, Tochter des Johann Ottmar und der Maria Magdalena.
Frühere Artikel stolpern über die Kinderzahl des Johann Ottmar. Bonifatius v. Buseck führt insgesamt fünf Kinder an. Da Johann Ottmar v. Buseck bereits sehr früh verstarb, bekamen seine Kinder Vormünder. Und in einem Schreiben eben dieser Vormünder von 1642 ist nun die Rede von „sechs unmündigen“ Kindern. Bonifatius v. Buseck führt hier nur die Kinder erster Ehe an. Nachdem uns aber die Tochter der zweiten Ehe bekannt ist, dürfen wir das sechste, bisher unbekannte Kind, in dieser Christine Margaretha sehen. Ihr Schicksal ist uns unbekannt. Sie müßte aber demnach 1642 noch gelebt haben. Versuche hier das Kind aus der ersten Ehe der Maria Magdalena v. Rodenhausen zu sehen, halte ich aufgrund des derzeitigen Wissensstandes für falsch. Diese Ehe muß zudem erst einmal belegt werden.
 

Belege:

1609
Bitte des Johann Rudolf v. Buseck um Aufnahme seines Sohnes Johann Othmer in das Stift Fulda.
HStAM Bestand 96 Nr. 832

1622 Mai 10
Ulrich Eberhard v. Buseck, Mitvierer und Ganerbe im Buseckertal, und Hans Kaspar Schenk zu Schweinsberg, derzeit hessen-darmstädtischer Rat, bekunden: Sie können eidlich bezeugen, dass die Gebr. Heinrich Reinhard und Johann Ottmar v. Buseck edel und zum Helm und Schild geboren sind.
HStAD F 28 Nr. 126 Bl. 28

1622 Mai 10
Christoph Eitel Schutzbar gen. Michling und Georg Rab Schenk, derzeit hessen-darmstädtischer Capitaine, bekunden: Sie können eidlich bezeugen, dass die Gebr. Heinrich Reinhard und Johann Ottmar v. Buseck von ihrer Mutter Margarethe geb. Schutzbar gen. Milchling her edel und zum Helm und Schild geboren sind.  
HStAD F 28 Nr. 126 Bl. 31

1622 Mai 10
Johann Ottmar v. Buseck bekundet: Er hat eidlich versprochen, dem Heiligen Römischen Reich und dem Römischen Kaiser [Ferdinand II.] getreu, hold und gehorsam zu sein, das Gericht Buseckertal zu schützen und bei seinen alten Herkommen zu belassen, auch den Burgfrieden samt allen übrigen Briefen in allen ihren Bstimmungen einhalten zu wollen.
HStAD F 28 Nr. 126 Bl. 29: Abschrift in: HStAD B 14 Nr. 65 Bl. 3 

1622 Mai 10
Johann Adolf v. Rodenhausen zu Daubringen als bevollmächtigter Anwalt des Heinrich Reinhard v. Buseck bekundet: Nachdem dieser zusammen mit seinem Bruder Johann Ottmar v. Buseck die Gerechtigkeiten der Ganerbschaft Buseckertal empfangen hat, hat er an dessen statt zugesagt, dass dieser zu ehester Gelegenheit den gewonlichen Gahnerbenaydt selbst leisten und sich reversiren und thun soll, allermaßen bemelter sein Bruder Johann Ottmar erst vor ihnen allen löblichen Gahnerben […]gethan. Wegen der Dinge, die er [Johann Adolf] dabei in Erfahrung gebracht hat, will er keinen Vorteil oder Nutzen ziehen.
HStAD F 28 Nr. 126 Bl. 32

1625 Mai 9, Alten-Buseck
Die Gevettern Kaspar Philipp und Johann Ottmar v. Buseck bekunden: Ihre Base, die Witwe Juliane [Brand] v. Buseck, hat sie gebeten, ihren und ihres verst. Mannes Hermann Otto Brand v. Buseck, Söhnen, namentlich Hermann Otto und Jost Reinhard [Brand] v. Buseck, die adelige Herkunft zur Aufnahme in die Ganerbschaft Buseckertal zu bestätigen. Sie bezeugen daher eidlich, dass die beiden Probanden von Seiten Ihres Vaters edel und zum Helm und Schild geboren sind. Die Beeidigung der Burgfriedensbriefe ist bis auf Erlangung ihrer Volljährigkeit verschoben worden.
HStAD F 28 Nr. 127 Bl. 1 – 1v

1627 August 8, Nidda
Hermann Raphael v. Nordeck zur Rabenau und Johann Ottmar v. Buseck bekunden: Landgraf Georg II. hat ihnen als den Vormündern der nachgelassenen Söhne des Otto Hermann v. Buseck, namentlich Hermann Otto, Jost Reinhard, [Johann] Burkhard und [Georg] Konrad v. Buseck, die Burg zu Alten-Buseck samt zugehörigen Gütern und Rechten zu Beuern gem. inseriertem Lehnsbrief gleichen Datums zu einem Mannlehen verliehen. Dafür haben sie den Lehnseid geleistet.;
HStAD B 14 Nr. 274 (ehemals HStAD, A 5 Nr. 45/13)

1635 – 1637
Korrespondenz betr. Aufnahme des Sohnes des Johann Othmar v. Buseck mit Fürstabt Hermann Georg
HStAM Bestand 96 Nr. 699

1637, Febr. 17
Ehevertrag zwischen Johann Ottmar v. Buseck, Ganerbe des Busecker Tales und Fürstlich Fuldischer Domschultheis, und Margarethe Agnes v. Trumbach
HStAD E 12 Nr. 15/6

1637, Mai 4 
Johann Ottmar v. Buseck genannt als Oberschultheiss der Stadt Fulda
Kartels, Joseph: Rats- und Bürgerlisten der Stadt Fulda. Fulda 1904, S. 131

Postum
1638 Mai 20
Heinrich Reinhard v. Buseck, auch als Vormünder der minderjährigen Söhne seines Bruders Johann Ottmar, nämlich Johann Burkhard, Konrad Philipp und Rudolf Eberhard sowie die Gebr. Ulrich Eberhard und Hans Adam v. Buseck, bekunden: Landgraf Georg II. habe ihnen versprochen, ihnen diejenigen Lehen, die sie und ihr Vetter Georg Philipp v. Buseck, landgräflich-hessischer Obristlieutenant, bisher von dem Gräflichen Haus Nassau-Saarbrücken inne hatten, und die im Pfandamt Hüttenberg, in Gleiberg und im Amt Gießen belegen sind, gegen Entrichtung der schuldigen Gebühr zu überlassen. Sie erteilen hiermit ihrem gen. Vetter Georg Philipp v. Buseck Vollmacht, diese Lehen auf dem angesetzten Lehnstag vom 23. Mai alten Kalenders für sie zu empfangen.
HStAD B 14 Nr. 275, Urk. war StAD, A 5 Nr. 45/14

Amand v. Buseck notiert 8HStAM 90 Nr. a 251 Bl. 249v:

anno 1635 montagß d. 9th 9vembris 9die Wochentagangabe zeigt, dass nach dem alten Kalender datiert wurde abentz zwischen 6 undt 7 uhr ist ist die mutter selige mit tod verschied undt ihr nahmen ist geweßen maria margareta von Rodenhausen – gott der almächtige wolle ihrer sel gnedig undt barmhertzig sein.

anno 1637 d. 11th junij umb 5 uhr des morgentz ist der Vatter selig mit tod abgangs zu fuldt alwo Er auch in navi majoris Eclesia begrabe ligt. got der almächtige wolle der sehl gnädig sein. Er hat geheißen johan ottmar von Buseck war Oberschultheis zu fuld


ist copiert von einem alten Zettel so mein großvatter selig conrad philips von buseck mit eigener handt geschriebe


Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
HStAM = Hessisches Staatsarchiv Marburg

Literatur:
Johannes Buseck, unpublizierter Stammbaum der Familie v. Buseck, von ihm zusammengestellt, Goßlar 1990
Wilhelm Helmer: Das Adelsgeschlecht von Buseck und das Hochstift Fulda; in Buchenblätter. Beilage der Fuldaer Zeitung für Heimatfreunde; Teil 1 in Nr. 25 vom 24. Dez. 1977 im Jahrgang 50/1977 Seite 97-98, Teil 2 in Nr. 1 vom 6. Jan. 1978 im Jahrgang 50/1978 Seite 4, Teil 3 in Nr. 2 vom 26. Jan. 1978 im Jahrgang 50/1978 Seite 5 – 7, (Schluß) in Nr. 4 in Jahrgang 50/1978; Nachtrag in Nr. 11 vom 10. Mai 1985 in Jahrgang 58/1985
Joseph Kartels: Rats- und Bürgerlisten der Stadt Fulda. Fulda 1904
Gustav E. Köhler: Der katholische Zweig der Busecker Adelsfamilie, Schriftenreihe der Heimatgeschichtlichen Vereinigung Reiskirchen e.V. Heft 24,
Leopold Nedopil: Deutsche Adelsproben aus dem Deutschen Ordens-Central-Archive, Bd. 1 Wien 1868


  • 1
    Beide Eltern im Ehevertrag 1637 (HStAD E 12 Nr. 15/6) genannt.
  • 2
    Beide Eltern im Ehevertrag 1637 (HStAD E 12 Nr. 15/6) genannt.
  • 3
    Soll nach einer Notiz von Amand v. Buseck (HStAM Bestand 90 Nr. a 251 Bl. 249v) in Fulda verstorben sein, fehlt in den dortigen Sterberegister. Das Verzeichnis der Dompfarrei beginnt erst im Jahre 1660, das Verzeichnis der Stadtpfarrei ist um das betreffende Jahr sehr Lückenhaft.
  • 4
    Ehevertrag als Extract vorhanden in HStAD Bestand E 5 B 3 466, erw. Nedopil Nr. 998
  • 5
    HStAD Bestand E 12 Nr. 15/6; nicht in Rödgen im Kirchenbuch verzeichnet.; erwähnt bei Nedopil Nr. 999
  • 6
    Helmer 1
  • 7
    Heidenrich, Friedrich Josef: Fritzlarer Patrizierfamilien des Mittelalters. 1. Teil: die Familie (von) Katzmann in HFK 12/1974-75 Sp. 198f
  • 8
    HStAM 90 Nr. a 251 Bl. 249v
  • 9
    die Wochentagangabe zeigt, dass nach dem alten Kalender datiert wurde
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