Diemar v. Buseck

Diemar v. Buseck (PN 1138)
Familienübersicht auf Tafel Bruchstücke ältere Linie 1a

Vater: Johannes v. BuseckMutter:
Geboren: Getauft:
erwähnt: von 1235 bis
Verstorben: Bestattet:
Eheschließung:
Ehepartner:
Kinder:
Name

Geboren

Verstorben / erwähnt
Ludwig
Johannes

Zur Person:

Auf Grund der Formulierung und Teilung des Besitzes ist zu vermuten, dass zwischen beiden Familien ein Verwandtschaftsverhältnis – wohl über die Mütter – besteht.

Belege:

1235, Jan. 21
Vor den Richtern des Mainzer Stuhles verzichten Hermannus, Sohn des Theodericus von Ruckingen, und die Söhne des Johannes v. Buseck (Buckeseken), Philippus, Dimarus und Hartmannus auf ihre Ansprüche auf einige Güter zu Rodinbach, gen. Owa, zugunsten von Mariagreden. Das Stift überläßt ihnen die Güter gegen 10 ß Erbzins, zahlbar an Martini; die eine Hälfte soll dem Erstgenannten, die andere Hälfte den Zweitgenannten gehören; ebenso wird der Zins geteilt. Das Erbrecht bleibt jeweils beim Familienältesten. Bei zweijähriger Zinsversäumnis zahlt jeder Teil außerdem 10 ß
Siegelt: Gericht
Abschrift: [St. Stephan Mainz ?] 13/280 Bl. 276’
Druck: HUB I Nr. 187
Regest: St. Stephan I Nr. 73


1238, Okt.
Das Kl. Arnsburg hat den Ritter Rudolf v. Burkhardsfelden vor dem Mainzer Sendgericht angeklagt. Als seine Rechtsvertreter hat er u.a. Helfrich v. Trohe und Dammo v. Buseck gewonnen. Neben anderen Regelungen ergeht für ihn das Verbot, in Burkhardsfelden eine Burg zu bauen.
Zeugen sind u.a.: der Pleban Siegfried von Reiskirchen, Friedrich Fleck von Lich. Von Buseck: Sigenand, der Richter Dammo, Helfrich v. Trohe, Ludwig, der Sohn Dimars, die Brüder Dammo und Johann von Trohe, Dammo, der Bruder Flecks, (unter den Mönchen) Bruder Heinrich von Beuern
Orig.: Lich Arnsburger Archiv, Heimenrode

1241
Der Ritter Giso von Queckborn hat mit Zustimmung seines Bruders Mengot dem Kloster Arnsburg u. a. in Burkhardsfelden verkauft. Als Sicherheit dafür, daß seine noch nicht geschäftsfähigen Söhne später dem Verkauf zustimmen werden, hat er dem Kloster Bürgen gesetzt, darunter Johannes, den Sohn Dimars v. Buseck und Johannes, den Bruder Fleckos.
Regest: AUB I Nr. 31; Scriba 3360

1257, Dez. 1
Im Namen des Herrn, amen Allen Gläubigen, den gegenwärtigen wie zukünftigen, welche die vorgelegte Urkunde nachlesen werden, [entbietet] Johannes Ritter v. Buseck, Sohn des verstorbenen Ritters Dimar, [seinen] Gruß bei dem, der aller wahres Heil ist. Da zwischen mir als der einen Partei und dem Konvent des Stiftes Schiffenberg als der anderen [Partei} ein Streit betreffend die Waldbereich genannt Denholz bei Mühlbach geführt wurde, ist in beiderseitigem Einvernehmen zwischen uns solchermaßen eine Einigung verhandelt worden, daß mir der ernannte Konvent seine Güter in Oppenrod im gegenwährten Besitzstand zum Besitz übergebe. Dies hat er auch getan – für die vorgenannten Waldbereiche.
Es mögen daher alle wissen, daß ich zu gesamter Hand mit meiner Gattin diesem Konvent die vorher erwähnten Waldbereiche zu Eigentumsrecht und ewigem Besitz überantworte – unter Beuziehung der Einwilligung und zugleich Zustimmung meiner Miterben. Zeugen: Bruder Elrich vom hl. Antonius, der Schultheiß Johannes, sein Bruder Mengot, Mengot Knibe und Richard – Ritter – sowie Heinrich gen. von Sassen Schöffe in Grünberg.
HStAD A 3 Schiffenberg


Quellen:

Literatur:
Baur: Hessisches Urkundenbuch = HUB


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