Maria Antoneta Ursula Ferdinandina Cordula Petronella v. Buseck
wohl identisch mit Antonia Agnes v. Buseck
PN 1769
Familienübersicht auf Tafel Epp. d
Vater: Johann Philipp Constantin Joseph Matthias v. Buseck | Mutter: Rosina de Carle á Figeac |
Geboren: | Getauft: 11. Dezember 1752 in Hünfeld 1Kirchenbuch Hünfeld; HStAD F 28 Nr. 289 |
Verstorben: 5. März 1839 in Fulda 2KB Fulda, Stadtpfarrei S. 215; als Antoinette, angeblich 86 Jahre alt, wohnte im Distrikt V., Nr. 203 | Bestattet: 8. März 1839 in Fulda 3KB Fulda, Stadtpfarrei S. 215 |
Kinder: Name | Geboren | Verstorben / erwähnt |
nicht bekannt |
Zur Person:
Fräulein Antoinetta v. Buseck pflegte ihre kränkliche 76jährige Mutter (die verwittibte Frau Obrist v. Buseck). Sie hat kein eigenes Vermögen und wird vom Bruder unterstützt. Im Jahre 1803 hat sie ihre Mutter bereits wenigstens 6 Jahre gepflegt. Noch 1805 wird sie zu Hünfeld erwähnt 4HStAD F 28 Nr. 289.
In einer Erbschaftsangelegenheit 1819 5HStAM Best. 9a 2530 ist Antonia Agnes v. Buseck Schwester und Erbin des verstorbenen Friedrich v. Buseck (pensionierter k.u.k. Oestereichischer Obristlieutnant; + 17. Februar 1806 zu Wien), eines Bruders des kurfürstl. Oberst und Stadtkommandanten Amand v. Buseck zu Fulda. Agnes lebte in Fulda. Sie musste das Erbe mit einem weiteren Bruder, Christoph v. Buseck k.u.k. oestereichischer Hauptmann zu Theresienstadt, teilen. In seinem am 14. März 1816 errichteten Testament vermacht er seiner Schwester seinen Anteil am Erbe des Bruders Friedrich. Diesen Anteil hat Agnes an ihren Bruder Amand abgetreten, der in der Akte diese Erbschaft nun beantragt.
Wenn beide Frauen identisch sind, könnte Antoinetta nach dem Tod der Mutter Hünfeld verlassen haben und nach Fulda, eventuell zu ihrem Bruder Amand, gezogen sein. Antoinetta, nun Antonia Agnes war bereits in Hünfeld finanziell schlecht gestellt. Ihre Brüder würden sie dann mit Aufnahme in ihren Haushalt und der Einsetzung als Erbin unterstützen.
Sehr wahrscheinlich handelt es sich hierbei um die Antoinette v. Buseck, Professjungfrau des Klosters Eibingen, die 1787 wegen unsittlichen Verkehrs mit geistlichen Ordenspersonen, der nicht ohne Folgen blieb, nach einer Disziplinarunteruntersuchung und zur Verhütung eines Skandals ins Kloster Schmerlenbach gebracht wurde. Hier wollte man die Unkosten ihrer Kost und Logis erstattet haben. Ihr Mutterkloster Eibingen stand allerdings jahrelang wegen dieser Kosten bei Schmerlenbach in der Schuld. Noch 1794 wurden Beschwerdebriefe von Antoinette nach Eibingen geschickt. Ob sie daraufhin das Kloster verlassen hat und zu ihrer Mutter nach Hünfeld zurückkehrte? Zeitlich würde dies zu der Angabe, dass eine Antoinetta v. Buseck 1803 seit wenigstens 6 Jahren ihre Mutter pflegte, passen.
Belege:
1752
Extract der Geburtsurkunde aus Hünfeld ad Sanct Jacob Majj
Anno domini millesimo Septingentesimo quingena gesimo secundo die undecimo decembris baptista est Maria Antoneta Ursula Ferdinandina Cordula Petronella in copiis … Supremi vigitiarum prafecti 2. Baronis d. Buseck et Maria Rosina nata de Carl a Figeac filia legitima
HStAD F 28 Nr. 289
1787 …. – M. V. A. 121. 6M. V. A. = Mainzer Generalvik. Act im k. Kreisarch. Wzbg. Lade ? Nummer ?
Antoinette von Busseck, Prozeßjungfrau des Klosters Eibingen, welche daselbst wegen unsittlichen Verkehrs mit geistlichen Ordenspersonen, der nicht ohne Folgen blieb, in Disciplinarunteruntersuchung war, ist zur Verhütung von Scandal, und zu ihrer Besserung, nach Schmerlenbach interniert. Dieselbe erscheint dort noch 1788, 4. Januar und 1794, 31. März mit Beschwerdeführungen, und in Correspondenzen über deren Kostgeldschuld.
Kittel Nr. 305
1791 14 November. – M. V. A. 122. 15.
Commissär Boegner berichtet dem Generalvicar, die M. E. von Rummel sei in Hypochondrie und Melancholie gefallen, und müsse von Schmerlenbach fortgebracht werden; das Kloster Eibingen, welches nach Schmerlenbach für die dort verpflegte Fräulein von Buseck Kostgeld schulde, könne vielleicht angehalten werden, dieselbe aufzunehmen. Das Generalvicariat begutachtet, das Anerbieten der Fürsten von Loewenstein zu benutzen, welche die v. Rummel in einem passenden Hause bis zur Genesung unterbringen will. 19. Dezember erklärt Äbtissin Maria Engelberta von Rodenhausen, die v. Rummel könne von der Tochter des Zollverwalters Kurz auf Kosten ihres Klosters in das der Agneten zu Mainz begleitet werden, und am 21. ejd. wird dieselbe von Commissär Boegner beauftragt, die v. Rummel, welche 4 Wochen in Aschaffenburg zugebracht habe, mit Genehmigung des Generalvicars, mit Fuhrwerk des Klosters Schm. dorthin zu schaffen. 1792, 23 Januar liquidiert Äbtissin ad S. Agnetem wöchentlich 2 Gulden, deren Zalung am 19. Mai ejd. dem Kloster Schm. aufgetragen wird. Am 22. September ejd. bittet M. E. v. Rummel den Erzbischof, zu ihrer Erholung die Ihrigen besuchen zu dürfen, und am 8. Oct. ejd. berichtet Äbtissin M. E. v. Rummel, sie habe nichts gegen die Heimreise der v. Rummel, damit auch das Kloster weitere Kosten für deren Verpflegung spare. –
Kittel Nr. 308
1805 April 24, Hünfeld
Testamentsauszug:
... werde ich all meine liebe Kinder und Enkel zurück lassen. Ich wünschte zwar auch sehnlichst, daß mein hinterlassendes Vermögen so beschaffen wäre, daß ich all meine Kinder vollkommen zufrieden stellen könnte; da mich meine Söhne aber schon vieles gekostet haben, wodurch mein Vermögen so geschmälert worden ist, daß mir nichts übrig bleibt, als das einzige Wohnhaus, die geringhaltige Meubles, und 1200 fl Kapital, meine Söhne auch alle versorgt sind: So soll nachstehender mein letzter Wille, und respve Disposition unter meinen lieben Kindern bestehen: … 2.) Haben mir meine liebe Töchter Antonetta und Maria Anna von Buseck meinen Wittwenstande zu nöthigen Bedürfnissen Erstere Fünfhundert, die Andere Einhundert Gulde geliehen, … 3.) Weil ich meine seelig verstorbene Tochter Etmunda verehelichte Freifrau v. Harstall bei ihrer Verehelichung aus meinem dem mütterlichen Vermögen nach dem Inhalte ihrer Ehepakten die Summe zu Eintausend Gulden rheinisch als Zugabe versprochen, und einstweilen verinteressiert habe, so ist mein hiermit erklärter Wille, daß diese versprochen 1000 fl ihrer hinterlassenen Tochter Maria Theresia v. Harstall als mütterliche Zugab von dem oben gemeldeten Kaufschilling bezahlt werde. 4.) Der Gleichheit unter meinen 3 Töchtern wegen verordne ich, daß eine jede dieser beiden noch lebenden unverehelichten Töchtern Antonetta und Maria Anna auch Eintausend Gulden von dem Kaufschilling meines Hauses erhalten solle. Da Ednunda Aussteuer in Höhe von 400 Gulden bekommen hatte, erben die beiden ledigen Töchter entsprechendes Ausstattung an Weißzeug und Silberbesteck.
Um beide ledige Töchter für die Pflege der Mutter zu entschädigen bestimmt Rosina, dass die beiden Söhne Karl Heinrich (900 fl.) und Amand (300 fl) ihnen vorgeschossene Gelder in Höhe von 1200 fl zurückzahlen müssen. Hiervon teilen sich die beiden Töchter 600 fl. die anderen 600 fl werden unter allen Söhnen verteilt.
in HStAM Best. 330 Hünfeld Nr. B 602
(1768) 1804-1807
Nachlaß der Frau Oberst v. Buseck zu Hünfeld. In die Auflösung der Hinterlassenschaft sind die ledigen Schwestern Marieanna und Antoinette 1806 involviert. Rosina besaß seit 1764 ein Haus in Hünfeld. Die Erlöse der Hinterlassenschaft werden zu gleichen Teilen an Marianne v. Buseck, Antoinetta v. Buseck und Theresia v. Harstall ausgezahlt 7Tochter der Edmunde v. Buseck, die demnach bereits verstorben ist.
Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Kirchenbuch Hünfeld
Kirchenbuch Fulda, Stadtpfarrei
Literatur:
J. Kittel: Urkunden und Personalstand des ehemaligen Frauenklosters Schmerlenbach; Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg Band 45, Würzburg 1903
- 1Kirchenbuch Hünfeld; HStAD F 28 Nr. 289
- 2KB Fulda, Stadtpfarrei S. 215; als Antoinette, angeblich 86 Jahre alt, wohnte im Distrikt V., Nr. 203
- 3KB Fulda, Stadtpfarrei S. 215
- 4HStAD F 28 Nr. 289
- 5HStAM Best. 9a 2530
- 6M. V. A. = Mainzer Generalvik. Act im k. Kreisarch. Wzbg. Lade ? Nummer ?
- 7Tochter der Edmunde v. Buseck, die demnach bereits verstorben ist.