Liste der hessischen Leibeigenen 1610

Leibeigene mussten Abgaben an ihren Leibherren entrichten. Eine Auflistung der Personen, die diese Abgabe zu leisten hatte war wichtig. Unter anderem konnte man so nachweisen ob nachgeborene Personen unter die Leibeigenschaft eines Herrn fielen. Der Status der Leibeigenschaft wurde über die Mutter auf ihre Kinder vererbt. Die in der Liste aufgeführten Männer hatten demnach eine Mutter die Leibeigen war und diesen Status durch die Geburt auf Lebzeiten auch ihren Sohn auftrug. Töchter gaben den Status, im Gegensatz zu Söhnen, an ihre Kinder weiter.
Werden Ehepaare aufgelistet, so wird unterschieden ob beide oder nur die Ehefrau den Status Leibeigen haben.

Eine umfangreiche Liste liegt für die Leibeigenen Landgraf Ludwigs zu Hessen aus dem Jahr 1610/1611 vor. 1HStAD G 26 A Nr. 485/4
Es handelt sich um einen Abgleich der Personen einer Liste vom Dezember 1610 mit Daten vom Dezember 1611. Es scheint keine Veränderungen gegeben zu haben, zumindest gehen keine aus der Liste hervor.
In der Summe waren es 335 Personen die Johann Strohe am 22. Dezember 1611 erfasst hat. Sie verteilten sich wie folgt auf die Ortschaften:
Alten-Buseck – 83
Beuern – 62
Großen-Buseck – 94
Oppenrod – 19
Reiskirchen – 28
Burkhardsfelden – 27
Albach – 22
Bersrod (50 Personen) und Rödgen (29 Personen) sind in der summarischen Liste nicht aufgeführt.


Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt


Literatur:


  • 1
    HStAD G 26 A Nr. 485/4
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