Das Busecker Tal ist keine geographisch geschaffene Einheit, zum Beispiel durch einen Flusslauf gebildet. Das Busecker Tal ist eine Verwaltungs- und Gerichtseinheit. Es umfasste die heute noch bestehenden Ortschaften Albach, Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Großen-Buseck, Oppenrod, Reiskirchen und Rödgen. Dazu kam noch die heute wüste Ortschaft Wilshausen.
Lindenstruth führt noch weitere Wüstungen auf. Er schreibt: In dem durch die Gemarkungen dieser Dörfer bezeichneten Landstrich lagen aber noch mehr Ortschaften, die heute wüst sind: Romsdorf, zwischen Großen-Buseck und Trohe, Foxrod, nördlich, und Eckhards-(Eckelts-)hausen, nordöstlich von Alten-Buseck, Beltershausen und Amelungs-(Omels-)hausen, nördlich von Großen-Buseck, Dörfeln, zwischen Großen-Buseck und Beuern, Giebenhausen, zwischen Burkhardsfelden und Reiskirchen. Auch die ehemalige Burg Hagen nordöstlich von Beuern lag mit dem gleichnamigen Dörfchen im Bezirk des Busecker Tals. – Hinsichtlich des um 1490 bei Großen-Buseck aufgeführten Wolffshuss, das (nur noch im Volksmund) in dem Namen des Gewanns „hinter Wolfshausen“ (südlich von dem Dorfe) bis heute fortlebt, ist schwer zu sagen, ob es sich um ein Dörfchen oder um ein einzelnes Gehöft handelt.
Einzelsiedelungen zählte das Tal ehemals eine ganze Reihe. Heute bestehen davon noch mehrere Mühlen und die Ganseburg … Früher gab es noch den Hof zum Körnberg, am Fuß der ebenso genannten Erhebung südsüdwestlich von Großen-Buseck; bei Oppenrod sollen der Appenhof, der Glemmenhof, der Mankehof und der Weiherhof gelegen haben; bei diesem Dorf stand ferner das „steinerne Haus“.
Wann diese Wohnsitze entstanden sind, darüber lassen sich keine sicheren Angaben machen. Daß die weitere Umgegend des Zusammenflusses von Lahn und Wieseck sehr frühe, bereits in vorgeschichtlicher Zeit besiedelt war, das lehrt uns die Fülle der Funde bei den eifrig betriebenen Ausgrabungen. Die sogen. Hünengräber scheinen hier besonders häufig aufzutreten. Aus unserm Tal seien einige Grabhügel bei Reiskirchen und in dem Waldbezirk der „Struth“ westlich von Beuern erwähnt. Von Örtlichkeiten, deren Name oder Beschaffenheit auf Benutzung in alter, z. T. schon in heidnischer Zeit hinweist, führen wir den „Altenberg“, den „Körnberg“ und die „Hölle“ bei Großen-Buseck, das „Altefeld“ (Wald) in Rödger Gemarkung, den „Walbersberg“ zwischen Bersrod und Reiskirchen, die “Pfingstweide“ in mehreren Gemarkungen an. 1Lindenstruth, S. 90-91
Das Busecker Tal wurde von einer Ganerbschaft verwaltet. Diese bestand aus Mitgliedern der Familien v. Buseck und v. Trohe. Mit dem Absterben des letzten männlichen Vertreters der Familie v. Trohe im Jahre 1641 bestand die Ganerbschaft nur noch aus Mitgliedern der Familie v. Buseck.
Verwaltungsorgan der Ganerbschaft waren die sogenannten „Vierer und Ganerben“. Sie wurden von den Ganerben auf Lebenszeit 2anfangs paritätisch zwei der Vertreter der Familie v. Buseck und zwei der Familie v. Trohe gewählt. Ihnen oblag die Vertretung der Ganerbschaft nach außen, die Besiegelung von Verträgen, die Rechtsprechung bei Gericht (unterstützt von Schöffen). Die Ganerben bestimmten aus ihrer Mitte den Schultheiß, der erster Ansprechpartner und Verwalter der Schriftlichkeiten war. Mit Ende des 17. Jahrhunderts wurde diese Aufgabe langsam Verwaltungspersonen ausserhalb der Ganerbschaftslichen Familie übertragen.
Die Ganerbschaftsmitglieder kamen zweimal jährlich in Großen-Buseck zusammen und besprachen die Verwaltungsfragen und nahmen, falls nötig, neue Mitglieder auf. Ihre Rechte und Pflichten innerhalb der Ganerbschaft regelten sie mit Verträgen, den sogenannten Burgfrieden.
Quellen:
GemA Buseck = Gemeindearchiv Buseck
Literatur:
Wilhelm Lindenstruth: Der Streit um das Busecker Tal. Ein Beitrag zur Geschichte der Landeshoheit in Hessen., MOHG NF 18/1910
- 1Lindenstruth, S. 90-91
- 2anfangs paritätisch zwei der Vertreter der Familie v. Buseck und zwei der Familie v. Trohe