Einfach übersetzt bedeutet der Begriff „offen“.
Verwendet wird dieser Terminus in Bezug auf Lehnen. Stirbt bei Erblehen der letzte Berechtigte, wird das Lehen offen. Das bedeutet es fällt an den Lehnsgeber (Kaiser, König, Landgraf, großgrundbesitzender Adel) zurück – es wurde apert, wie es in der Fachsprache heißt. Damit hatte der Lehnsgeber das Recht und die Möglichkeit das Lehen neu (an gänzliche neue Lehnsnehmer) zu vergeben.
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Literatur:
