Direktwahl der Bürgermeister

Der Bürgermeister

Der Bürgermeister ist nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) das Oberhaupt der Gemeinde. Er ist Vorsitzender des Gemeindevorstandes und als Leiter der Verwaltung Dienstvorgesetzter aller Gemeindemitarbeiter. Er ist Repräsentant der Gemeinde, er vertritt sie nach Außen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählt jedoch die Umsetzung der von der Gemeindevertretung gefassten Beschlüsse.
Der Bürgermeister wird derzeit alle sechs Jahre neu gewählt. Während seiner Amtszeit ist er hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine Besoldung hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab.
Sein Stellvertreter ist der 1. Beigeordnete der Gemeinde, der vom Gemeindevorstand bestimmt wird.

Wahl der Bürgermeister

Bis zum Volksentscheid am 20. Januar 1991 wurde in Hessen der Bürgermeister von der Gemeindevertretung gewählt. Zusammen mit der Hessischen Landtagswahl wurde an diesem Tag in Hessen über die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte abgestimmt. Initiiert hatte diese Abstimmung der Hessische Ministerpräsident Walter Wallmann. Über das Ergebnis der Volksabstimmung konnte er triumphieren: mehr als 80% der Wähler stimmten für die Direktwahl von Bürgermeister und Landräte. Persönlich gehörte er zu den Verlieren der Wahl, denn die Landtagswahl verlor sein politisches Bündnis aus CDU und FDP.
Die Direktwahl wurde im Gesetz zur Änderung des Artikels 138 und zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen vom 20.03.1991 fest in unserer Verfassung verankert.
Ab den nächsten Wahlen dieser Ämter waren diese in Direktwahl auszuführen. Für Hessen bedeutete dies, dass ab dem 01. April 1993 direktgewählte Bürgermeister und Landräte in die Gemeinde, Städte und Landkreise einzogen.

Buseck – Premiere im Kreis Gießen

Der erste direkt gewählte Bürgermeister im Kreis Gießen wurde am 16. Mai 1993 in Buseck gewählt. Es handelte sich um die Wiederwahl von Walter Kühn (FWG), der sich mit 65,39 % der Stimmen gegen seine Herausforderin Dietlinde Elies (34,61%) von der SPD durchsetzte.

Der Dank für den Hinweis auf die „Premiere“ gilt Erhard Reinl Bürgermeister a. D.


Quellen:
GemA Buseck = Gemeindearchiv Buseck

Literatur:
Hans Herbert von Arnim: Reform der Gemeindeverfassung in Hessen; Die Öffentliche Verwaltung – April 1992 Heft 8 S. 330-339
Gießener Allgemeine vom 17. Mai 1993 S. 14


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