Bürgermeister – Bürgermeister Gesell – Heimburger
Das Amt des Bürgermeisters in unseren Gemeinden des Busecker Tales war, wie anderswo in kleinen Orten, bis ins 20. Jahrhundert hinein ein Ehrenamt. Eine eigene Amtsstube stand ihnen nicht zur Verfügung. Sie arbeiteten nach heutigen Begriffen im „home office„. Die Arbeit wurde nach Feierabend erledigt. Die Hauptarbeit der Bürgermeister war in der Regel der heimische landwirtschaftliche Betrieb.
Die frühen Bürgermeister waren in erster Linie Gemeinderechner und -schreiber. Es handelte sich um ein bis zwei sogenannte „borgemeister“ die ihr Amt für ein Geschäftsjahr ausübten. Sie führten die Gemeinderechnung und zusammen mit vier „Vorstehern“ hatten sie die Verwaltung des Dorfes in ihren Händen. 1Heimatbuch, S. 50
Häufig wurde das Amt nur für ein Geschäftsjahr ausgeübt. Das Geschäftsjahr begann und endete an Michaelis, dem 29. September. Zu diesem Zeitpunkt war die Ernte eingebracht und es wurden Steuern, Pacht, Mieten und andere Abgaben fällig.
Mit der Gemeindeordnung vom 30. Juni 1821 wurde das Bürgermeisteramt im Großherzogtum Hessen neu geregelt.
„An der Spitze der Bürgermeisterei stand ein gewählter Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte. Die männlichen Einwohner (zeitgemäß bestand kein Frauenwahlrecht) wählten drei Personen, aus denen die Obrigkeit dann den Bürgermeister auswählte. … Die Amtszeit der Bürgermeister betrug sechs Jahre, Wiederwahl war möglich. Das Bürgermeisteramt war ein Ehrenamt. War der Bürgermeister verhindert, vertrat ihn der Beigeordnete. In Bürgermeistereien, die aus mehreren Orten bestanden, stellte jeder dieser Orte einen Beigeordneten.“ 2https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgermeisterei_(Großherzogtum_Hessen)#Reform_von_1821 abgerufen am 31.03.2024 um 11:00 Uhr
Bei einer Reform im Jahre 1875 wurde die Amtszeit der Bürgermeister auf neun Jahre verlängert. Der gewählte Bürgermeister musste durch den Kreisrat bestätigt werden.
Bürgermeister Gesell
ist der 2. Bürgermeister, der früher „Heimburger“ genannt wurde. Seine Aufgaben sind mit denen des Bürgermeisters quasi identisch. Er ist sein Stellvertreter.
Quellen:
Literatur:
Ludwig Jung: Heimatbuch der Gemeinde Großen-Buseck, Gießen 1951
- 1Heimatbuch, S. 50
- 2https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgermeisterei_(Großherzogtum_Hessen)#Reform_von_1821 abgerufen am 31.03.2024 um 11:00 Uhr