
Druck eines Kupferstichs des Busecker Tales 1Kupferstich im Besitz des GemA Buseck. Die Karte ist nach Osten ausgerichtet.
Das Busecker Tal ist keine geographisch geschaffene Einheit, zum Beispiel durch einen Flusslauf gebildet. Das Busecker Tal ist eine Verwaltungs- und Gerichtseinheit. Es umfasste die heute noch bestehenden Ortschaften Albach, Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Großen-Buseck, Oppenrod, Reiskirchen und Rödgen. Dazu kam noch die heute wüste Ortschaft Wilshausen.
Das Busecker Tal lag, bis zur Französischen Revolution 2nach der Französischen Revolution veränderte sich die Herrschaftsgefüge in Hessen stark, inmitten einer Anzahl mächtiger Landgrafschaften und Fürstentümer.
Im Süden und Osten die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und das Fürstentum und die Grafschaft Solms. Im Norden die Landgrafschaft Hessen-Kassel 3beginnt schon mit Staufenberg-Treis, im Westen die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, das Fürstentum Nassau und die Reichsstadt Wetzlar sowie die geistliche Enklave Schiffenberg des Deutschen Ordens.
Gerade für die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt war das Busecker Tal ein Ärgernis welches Begehrlichkeiten weckte. Führte der Weg von Gießen in das ebenfalls landgräfliche Grünberg – wenn nicht durch das Busecker Tal – durch fremde Gebiete wie im Süden Fürstentum und die Grafschaft Solms und im Norden die Landgrafschaft Hessen-Kassel. So wundert es nicht, dass die Hessischen Landgrafen sich das Busecker Tal seit 1398 aneignen wollten. Hieraus entbrannte ein 400 Jahre dauernder Streit um die Reichsunmittelbarkeit des Busecker Tales in dem dieses nach und nach in seinen Rechten geschwächt wurde.
Das Busecker Tal wurde von einer Ganerbschaft verwaltet. Diese bestand aus Mitgliedern der Familien v. Buseck und v. Trohe. Mit dem Absterben des letzten männlichen Vertreters der Familie v. Trohe im Jahre 1641 bestand die Ganerbschaft nur noch aus Mitgliedern der Familie v. Buseck.
Verwaltungsorgan der Ganerbschaft waren die sogenannten „Vierer und Ganerben“. Sie wurden von den Ganerben auf Lebenszeit 4anfangs paritätisch zwei der Vertreter der Familie v. Buseck und zwei der Familie v. Trohe gewählt. Ihnen oblag die Vertretung der Ganerbschaft nach außen, die Besiegelung von Verträgen, die Rechtsprechung bei Gericht (unterstützt von Schöffen). Die Ganerben bestimmten aus ihrer Mitte den Schultheiß, der erster Ansprechpartner und Verwalter der Schriftlichkeiten war. Mit Ende des 17. Jahrhunderts wurde diese Aufgabe langsam Verwaltungspersonen ausserhalb der Ganerbschaftslichen Familie übertragen.
Die Ganerbschaftsmitglieder kamen zweimal jährlich in Großen-Buseck zusammen und besprachen die Verwaltungsfragen und nahmen, falls nötig, neue Mitglieder auf. Ihre Rechte und Pflichten innerhalb der Ganerbschaft regelten sie mit Verträgen, den sogenannten Burgfrieden.
Quellen:
GemA Buseck = Gemeindearchiv Buseck
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:HD_1789.png
Literatur:
Wilhelm Lindenstruth: Der Streit um das Busecker Tal. Ein Beitrag zur Geschichte der Landeshoheit in Hessen., MOHG NF 18/1910
- 1Kupferstich im Besitz des GemA Buseck
- 2nach der Französischen Revolution veränderte sich die Herrschaftsgefüge in Hessen stark
- 3beginnt schon mit Staufenberg-Treis
- 4anfangs paritätisch zwei der Vertreter der Familie v. Buseck und zwei der Familie v. Trohe