Ernsthofen

Lage/Anschrift: 64397 Modautal-Ernsthofen
Belege

Ernsthofen ist heute ein Ortsteil der Gemeinde Modautal im Landkreis Darmstadt-Dieburg. In der ab 1362 erwähnten Gemeinde waren Mitglieder der Familie v. Buseck Amtsmänner, lebten dort oder hatten später einfach nur Lehen im Besitz.
Eventuell war es keine durchgehende Beziehung der Busecker zu Ernsthofen. Möglicherweise teilt sich die Geschichte der Busecker in und zu Ernsthofen in zwei Blöcke.
Block eins wäre der oder die Amtmann/-männer der Familie v. Buseck gen. Münch in Ernsthofen. Belegt wäre diese Beziehung ab 1512 als Gerlach v. Buseck gen. Münch und seine namentlich hier nicht überlieferten Söhne Ernsthofen als ihren Wohnsitz angeben. Gerlach wird in den Folgejahren als Amtmann zu Ernsthofen geführt. Inwiefern die Angabe eines 1542 in Ernsthofen zuständigen Amtmannes Johann v. Buseck gen. Münch zutrifft, ist nicht klar. Diese Angabe stammt lediglich aus Sekundärliteratur 1Retter 2, S. 155. Wenn es sich bei dem dort genannten Johann um den Sohn des Gerlachs handelt, fehlt uns in den Urkunden zu ihm der Beleg seiner Tätigkeit als Amtmann zu Ernsthofen. Für den Zeitraum wird er als Amtmann zu Bonames in Akten genannt. Die Klage der Jahre 1554-1556 spricht eher gegen eine Gleichsetzung des Amtmannes Johann v. Buseck gen. Münch mit dem Sohn des Gerlach. Allerdings fehlt uns dann eine Anbindung dieser Person in die Genealogie der Familie.
Die Belehnungen mit Gütern in Ernsthofen ab 1602 an Mitglieder der Familie v. Buseck gen. Münch scheinen ihre Herkunft aus der Familie Rau v. Holzhausen zu haben. Hier liegt uns eine Eheschließung v. Buseck gen. Müch mit Rau v. Holzhausen vor, deren Nachkommen später namentlich als Träger dieses Lehen genannt werden. Insofern muss es keine Beziehungen zu den vorherigen Amtmännern der v. Buseck in Ernsthofen geben.


Literatur:
Johann Friedrich Conrad Retter: Hessische Nachrichten, darinnen allerhand zur Historie und Litteratur von Hessen und der Nachbarschaft gehörige Anmerckungen, Urkunden und Untersuchungen mitgetheilet werden. Band 2, Frankfurt a.M. 1739


  • 1
    Retter 2, S. 155
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