1382 Dezember 23
Wigand von Erfirshausen (Erferhusin) bekundet mit seiner Frau Elisabeth, dass ihnen Graf Gottfried [VIII.] von Ziegenhain (Ciginhain), zusammen mit seiner Frau Agnes, 10 Mark Kölscher (kolschir) Währung verkauft haben, von denen Wigand und seinen Erben 6 Mark jährlicher Gefälle zum Martinstag aus der Landbede zu Rauschenberg (Ruschinberg), ein Malter Weizen und 8 Turnosen aus der Hufe des Johann Vogel zu Nieder-Wambach (Nydirn Wantpach), vier Malter und ein Scheffel Vogthafer zu Wolferode und ein Schwein (Swyn [?]) aus der Fiddemühle (fedemulen) erhalten. Für die Gülten hat Wigand 200 kleine Goldgulden an Graf Gottfried bezahlt, der die Gülten jeder Zeit für die gleiche Summe wieder zurückkaufen kann.
HStAM Bestand Urk. 53 Nr. 514
1439 April 21
Die Früchte und Gülten, die der Graf von Ziegenhain in und aus den Höfen und Gütern gehabt hat, die Ludwig von Erfurtshausen, Bruder des Johanniterordens und Schwiegervater des 1439 Belehnten, dem 1439 Belehnten und dessen Ehefrau Margarethe (Grete) als Brautschatz gegeben hat. Dabei handelt es sich um: 1.) acht Turnosen und zwei Mutt Weizen aus dem Gut der Familie Hatzfeld zu Wambach [Hof in der Gemarkung Ernsthausen, Stadt Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 2.) ein Schwein von drei Gulden und ein Malter Weizen aus der Fiddemühle [Hof bzw. Mühle in der Gemarkung der Stadt Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf] und dem dazu gehörenden Hof; 3.) ein Zehnt zu Emsdorf [Stadtteil von Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf] mit allem Zubehör, wie diesen auch Ludwig von Erfurtshausen als Lehen besessen hat. Für den Fall, dass diese Güter von dem 1439 Belehnten oder seinen Erben gelöst würden oder auf irgendeine Weise von ihnen kämen, sollen sie dem Grafen auf ihr Erbe einen Wert von 200 Gulden verschreiben und das wieder als Lehen empfangen, unbeschadet der acht Turnosen, zwei Mutt, einem Malter Weizen und dem Schwein von drei Gulden, die gleichwohl jährlich an den 1439 Belehnten fallen sollen. [Ehemals Lehen der Grafen von Ziegenhain]
HStAM Bestand Urk. 14 Nr. 11542
1451 Februar 08
Die Früchte und Gülten, die der Graf von Ziegenhain in und aus den Höfen und Gütern gehabt hatte, die Ludwig von Erfurtshausen, Bruder des Johanniterordens und Schwiegervater des 1439 Belehnten, dem 1439 Belehnten und dessen Ehefrau Margarethe (Grete) als Brautschatz gegeben hatte. Dabei handelt es sich um: 1.) acht Turnosen und zwei Mutt Weizen aus dem Gut der Familie Hatzfeld zu Wambach [Hof in der Gemarkung Ernsthausen, Stadt Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 2.) ein Schwein von drei Gulden und ein Malter Weizen aus der Fiddemühle [Hof bzw. Mühle in der Gemarkung der Stadt Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf] und dem dazu gehörenden Hof; 3.) ein Zehnt zu Emsdorf [Stadtteil von Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf] mit allem Zubehör, wie diesen auch Ludwig von Erfurtshausen als Lehen besessen hatte. Für den Fall, dass diese Güter von dem 1439 Belehnten oder seinen Erben gelöst würden oder auf irgendeine Weise von ihnen kämen, sollen sie dem Grafen auf ihr Erbe einen Wert von 200 Gulden verschreiben und das wieder als Lehen empfangen, unbeschadet der acht Turnosen, zwei Mutt, einem Malter Weizen und dem Schwein von drei Gulden, die gleichwohl jährlich an den Belehnten fallen sollen. [Ehemals Lehen der Grafen von Ziegenhain]
HStAM Bestand Urk. 14 Nr. 11543
1459 Januar 29
Landgraf Ludwig II. von Niederhessen beurkundet für sich und seinen Bruder die Belehnung des Henne d. Ä. Schenck zu Schweinsberg, des Sohnes des Eberhard, mit sechs Mark Marburger Währung aus den Renten, Zinsen und Wäldern zu Marburg, ferner mit dem Teil des Zehnten in und aus der Stadt Kirchhain, den sein Vater Eberhard Schenck zu Schweinsberg innehatte, sowie mit acht Turnosen und zwei Mutt Weizen aus dem Hatzfeldischen Gut zu Wambach (hotzfelt gude zu Wampacht), einem Schwein von drei Gulden, einem Malter Weizen aus der Fiddemühle (fedemolen) und dem dazu gehörenden Hof und dem Zehnten zu Emsdorf (Emesdorff), sämtlich zum Brautschatz gehörend, den Ludwig von Erfurtshausen, Bruder des Johanniterordens, dem Henne Schenck zu Schweinsberg, seinem Eidam, und Grete, seiner Tochter gegeben hatte.
HStAM Bestand Urk. 134 Nr. 657
1459 Januar 31
Lehnrevers, Belehnte/r: Johann Schenck zu Schweinsberg der Ältere, Sohn des verstorbenen Eberhard Schenck zu Schweinsberg und Schwiegersohn des verstorbenen Ludwig von Erfurtshausen
1.) Sechs Mark Geld Marburger Währung jährlich aus den landgräflichen Renten, Zinsen und Gefällen zu Marburg [Stadt, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 2.) der Anteil des 1459 Belehnten am Zehnten in und aus der Stadt Kirchhain [Stadt, Lkr. Marburg-Biedenkopf], wie ihn dessen verstorbener Vater und der Belehnte selbst als Lehen besessen hatten; die Früchte und Gülten aus den Höfen, die Ludwig von Erfurtshausen, Bruder des Johanniterordens, dem 1459 Belehnten und seiner Tochter Margarethe (Grete), des Belehnten Ehefrau, als Brautschatz gegeben hatte; dabei handelt es sich um: 3.) acht Turnosen und zwei Mutt Weizen aus dem Gut der Familie Hatzfeld zu Wambach [Hof in der Gemarkung Ernsthausen, Stadt Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 4.) ein Schwein von drei Gulden und ein Malter Weizen aus der Fiddemühle [Hof bzw. Mühle in der Gemarkung der Stadt Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf] und dem dazu gehörenden Hof; 5.) ein Zehnt zu Emsdorf [Stadtteil von Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf] mit allem Zubehör, wie diesen auch Ludwig von Erfurtshausen als Lehen besessen hatte, als Mann- und Burglehen. Für den Fall, dass diese Höfe und Güter von dem 1459 Belehnten gelöst würden oder auf irgendeine Weise von ihm kämen, soll er dem Lehnsherrn von seinem Erbe einen Wert von 200 Gulden auflassen und wieder zu Lehen empfangen.
1499 April 10
Lehnsrevers, Belehnte/r: Gottfried von Treisbach und seine Ehefrau Elisabeth
1.) Acht Turnosen Rauschenberger Währung und zwei Mött Weizen aus den Gütern der von Hatzfeld zu Wambach [Hof auf der Gemarkung Ernsthausen, Stadt Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 2.) ein Schwein, drei Gulden und ein Malter Weizen aus der Fiddemühle [Mühle auf der Gemarkung der Stadt Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf] und aus dem Hof, der zu der Mühle gehört. Diese Lehen hat Valentin von Merlau auf Lebenszeit inne. Die 1499 Belehnten erhalten sie nach dessen Tod.
HStAM Bestand Urk. 14 Nr. 13057
1536 August 6
Margretha von Hohenfels, geborene von Fleckenbühl genannt Bürgel, Witwe des Johann von Hotzfelt, quittiert ihren Brüdern Herrn Johann Canonicus zu Amelburg, Groppe, Ritter, Bruder Deutsch-Ordens der Ballei Marburg, Andres und Wilhelm, allen von Fleckenbühl genannt Bürgel, über Auszahlung der ihr noch ausstehenden, von ihrem sel. Vater Groppe von Fleckenbühl genannt Bürgel ihr bei ihrer Verheiratung mit Johann von Hotzfeld zugesagten 400 Gulden etc. Sie sagt zu, dass ihr Viertel des Gerichts zu Schönstadt, falls ihre Söhne oder deren Mannsleibslehenserben ohne Kinder männlichen Geschlechts sterben sollten, an die von Bürgeln wieder zurückfällt.
Siegler: Wilhelm von Hotzfelt (Sohn) und Jost Rau zur Fiddemühle
HStAM Bestand Urk. 93 Nr. 194, Regest nach arcinsys.hessen.de
1565-1583
Jost Rawe (Rau) zur Fiddelmühle (Fiddemühle) gegen Heimberger und Gemeinde Halsdorf im Amt Rauschenberg wegen Trift, Hude (Hute) und Weide
HStAM Bestand 257 Nr. R 27, Regest nach arcinsys.hessen.de
1566 November 30
Hartmann von Rodenhausen zu Boppenhausen und seine Ehefrau Katharina, geborene von Dalwigk, verkaufen Jost Rau (Raw) von Holzhausen zur Fiddemühle (Vihedemöln) und dessen Ehefrau Anna, geborene von Hatzfeld, acht Malter Korn und acht Malter Hafer Marburger Maß Rente von ihrem halben Erbeigen-Zehnten zu Langenstein für 442 Joachimstaler.
HStAM Bestand Urk. 134 Nr. 210, Regest nach arcinsys.hessen.de
1590
Crafft von Buseck gnt. Münch ./. die Dorfschaft Halsdorff (Akte 1603)
darin ein Original: Ein Hofgerichtsbescheid in Sachen Joh. Rawen zur Fidemühle ./. die Gemeinde Halßdorff Amts Rauschenberg p.: der … de ao 1590
HStAM Best 275 B 435
1590 August 27
Urteil im Streit um das Hüterecht der Besitzer der Fiddemühle
Hofgerichtsspruch zwischen Jost Rau zur Fiddemühle als Kläger und der Gemeinde Halsdorf im Amt Rauschenberg im Streit um das Hüterecht des Besitzers der Fiddemühle zu Gunsten des Klägers.
HStAM Bestand Urk. 13 Nr. 1600
1596
Verdacht der Schwängerung der Else, Tochter des Michael v. Rolshausen in Spangenberg, durch Johann Saur, Dienstknecht bei Kraft Buchsack [= v. Buseck gen. Münch] in der Fiddemühle
HStAM Best. 17 d Nr. von Rolshausen 27, Regest nach arcinsys.hessen.de
1602
Craft v. Buseck gen. Münch wird ein Sohn mit Namen Johann Philipp auf der Fiddemühle geboren.
Conrad Lüncker: Christliche Trauer Leich-Ehre-Gedächtnüs- und Trost-Predigt : Bey … Leich-Procession. Des … Hr. Johann Philipsen von Buseck genant Münch des ältern/ Adelichen Schultheissens … Welcher den 12. Aprilis … dieses 1666. Jahrs allhier zu Grossen Buseck … sanfft und selig verschieden. Dessen hinterlassener … Cörper den 3. May desselben Jahrs/ daselbst/ … zur Erden bestattet und in sein RuheKämmerlein … beygesetzt worden ist / Gehalten durch Conrad Lünckern zu Groß- und Alten-Buseck Pfarrern; Giessen : Karger, 1666 – 56 Seiten
1650 Februar 24
Johann Philipp von Buseck verkauft sein freies Gut Fiddemühle im Amt Rauschenberg sowie seinen Hof in Ernsthausen für 9.000 Taler an Johann Reinhard von Homberg und dessen Ehefrau, geborene von Buseck.
HStAM Bestand Urk. 13 Nr. 1601
1660
Johann Reinhard von Hornberg an Georg Milchling von Schönstadt über Hornbergs Kriegsdienst auf Seeland und seinen Wunsch sich zur Ruhe zu setzen und die Fiddemühle zu verkaufen
HStAM Best. 340 Milchling von Schönstadt Nr. 468, Regest nach arcinsys.hessen.de
(1654) 1672
Beschwerde des Obristen v. Hornberg auf der Fiddemühle wegen Einschränkung seiner Jagdgerechtigkeit
HStAM Best. 19 b Nr. 1366; Regest nach arcinsys.hessen.de
1676
Beschwerde des Obristen Johann Reinhard von Hornberg über die mehrfach unterlassene Reinigung der Wohra, deren Überflutungen das Hornbergsche Gut Fiddemühle schädigen, auch Bitte um Abstellung von Mängeln hinsichtlich einer [mit der Fiddemühle in Verbindung stehenden Tuch]stiftung für die Armen in Ernsthausen, Halsdorf und Wolferode
HStAMr Best. 17 d Nr. von Hornberg 1; Regest nach arcinsys.hessen.de
1677 Januar 30
Kraft Adam und Johann Philipp v. Buseck gen. Münch, Brüder, quittieren auf Grund des Todes ihres Vaters Johann Philipp v. Buseck gen. Mönch ihrem Schwager Johann Reinhard v. Hornberg den Erhalt von 9.000 Talern, der Kaufsumme für die Fiddemühle.
HStAM Bestand Urk. 13 Nr. 1602 (alt A I t 1677 Januar 30); Regest nach arcinsys.hessen.de
1681
Verzeichnis des Zubehörs zu dem adeligen Gut Fiddemühle im Gericht Rauschenberg im Besitz des Johann Reinhard v. Hornberg (vgl. Nr. 2410, 12409, 2408, 2407)
HStAM Bestand 95 Nr. 2411, Regest nach arcinsys.hessen.de
1686 Februar 03
Eheberedung zwischen Joh. Reinhard von Homberg Erbherrn zur Fidemöhlen, der vereinigten Niederlande Rittmeister, Sohn des Joh. Reinhard von Homberg, Königl. Schwedischen und dann Niederl. Alten Gouverneurs in Covertin und Obristen zu Roß, und der Frau Anna Agnes von Buseck genannt Münch, und Liberta Milchling von und zu Schönstatt, Tochter des Obervorstehers der hohen Hospitalien in Hessen und hess. Samthofgerichtsrats in Marburg George Milchling von und zu Schönstatt, und der Anna Catharina geb. von Westphahlen.
HStAM Bestand Urk. 50 Nr. 664, Regest nach arcinsys.hessen.de
1686
Reinhard Bauer, Frankfurt gegen Rittmeister von Hornberg zur Fiddemühle wegen debiti
HStAM Bestand 261 Ältere Akten Nr. B 167, Regest nach arcinsys.hessen.de
Lagis (?)