Feld- und Waldfrevel
Der Frevel ist ein geringeres Vergehen, ein Verstoß gegen Ordnung aus bewusster Missachtung, Auflehnung oder aus Übermut.
Beim Feld- oder Waldfrevel hat man gegen die von der Gemeinde erstellten Nutzungsbedingen und -abfolgen in Feld und Wald verstoßen.
Feld- und Waldschütz sammeln die Vergehen und im Einfahrtsgericht werden sie bestraft.
Quellen:
Literatur: