Lage/Anschrift: 35415 Pohlheim-Garbenteich
Belege
Bereits 1480 soll ein Busecker Hof in Garbenteich erwähnt worden sein.1Stumpf, S. 210; Stumpf nennt jedoch nicht den Aufbewahrungsort seiner Quelle. Stumpf schreibt hier: „Nach einer Originalurkunde aus dem 12. März 1480 wurde von Walter von Buseck, Wäppner, und seiner Ehefrau Hilgate ein Hof in Garbenteich (mit Äckern), der seither 3 Achtel Korn, 3 Achtel Hafer, eine Gans, ein Hahn und ein Huhn einbrachte, an den Rentmeister in Gießen, Hermann Bickerich, verkauft für 22 Gulden.“
Erhalten ist eine Urkunde vom 28. März 14842HStAD A 3 Nr. 115/6 mit ähnlichem Inhalt. Demnach verkauften der Wäppner Walter v. Buseck und seine Gattin Hildegard ihre Pacht und Zins von einem Hof mit Äckern in Garbenteich in Höhe von jährlich 3 Achtel Korn, 3 Achtel Hafer, eine Gans, ein Hahn und ein Huhn an den Rentmeister zu Gießen Hermann Bickerich und dessen Frau Stefanie gegen eine Zahlung von 22 Gulden unter dem Vorbehalt des Wiederkaufs. Der Vertrag wird neben Walter noch von dessen Bruder Macharius besiegelt.
Im Jahre 1502 lebte ein Hans Bickerich auf diesem Hof3Stumpf, S. 208.
Während lt. Stumpf 1480 der „Busecker Hof“ an den Gießener Rentmeister verkauft wird, sind es in der Urkunde von 1484 lediglich Erträge aus dem Hof die zum Verkauf stehen. Sollte tatsächlich 1480 der Hof verkauft worden sein, dann wäre es erstaunlich wenn sich der Name „Busecker Hof“ solange im Gedächtnis der Bevölkerung erhalten hätte. Wenn jedoch lediglich Einkünfte aus dem Hof verkauft werden, bleibt der Hof selber durchaus noch im Besitz der Familie v. Buseck – und damit im dörflichen Gedächtnis.
Noch 1730 nennt das Garbenteicher Geschossbuch den Busecker Hof, der nun den Seidelischen Erben gehört. Stumpf identifiziert den Hof auf dem Gelände Licher Str. 4, 6 und 10.4Stumpf, S. 210
Kirche in Garbenteich
(c) Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.
Im Jahr 1630 nennt ein Dorfbuch5HStAD E 12 Nr. 25/1, ist ein Extract aus HStAM S 50 eine Liste von Mühlenbesitzern im Busecker Tal. Darunter Hans Adam v. Buseck, auf dessen Mühle die Ortschaften Steinbach und Garbenteich gebannt sind. Hierbei handelt es sich um den einzigen auswärtigen Bann einer Mühle im Busecker Tal. Hans Adam v. Buseck war zu dieser Zeit Besitzer der Mittelsmühle in Alten-Buseck. Wegen Beschwerden in der Ausübung dieses Mühlenbann klagten die beiden Ortschaften bereits 1608 bei Landgraf Ludwig zu Hessen6HStAD E 12 Nr. 15/4. Der „Mahl Juncker“ zu dem sie gebannt waren war damals Johann Phlipp v. Buseck, der Vater des Hans Adam.
Wieder finden sich hier bei Stumpf Informationen7Stumpf, S. 215/216 deren Quellen heute nicht mehr aufzufinden sind. Laut Stumpf soll der Landgraf ein Lehen über das Mahlrecht für die Dörfer Garbenteich und Steinbach für neun Jahre im Jahr 1602 an Philipp v. Buseck und den Kolnhäuser Müller für 7 1/2 Achtel Korn verlehnt haben. Nach Ablauf der gemeinsamen Leihe ging das Lehen nur noch an Philipp v. Buseck. Laut Stumpf haben beide Ortschaften gegen den Mahlzwang nach Buseck protestiert. Ihre Frucht würde verspätet und schlecht gemahlen. Sie brachten ihre Frucht deswegen nach Lich. Hiergegen soll Philipp v. Buseck wiederum ein Protestschreiben 1620 an die Regierung in Darmstadt geschrieben haben und „bittet, dass der Schultheiß in Steinberg [sic] den ernsten Befehl erteilen und Strafe androhen soll, wenn die Untertanen von Garbenteich und Steinbach, in anderen als in seiner Mühle mahlen lassen.“8Stumpf, S. 215/216
Literatur:
Otto Stumpf: Garbenteich, in Waldemar Küther, Pohlheim. Junge Stadt am Pfahlgraben. Die Geschichte ihrer Ortsteile. Pohlheim 1982, S. 201 ff
- 1Stumpf, S. 210; Stumpf nennt jedoch nicht den Aufbewahrungsort seiner Quelle.
- 2HStAD A 3 Nr. 115/6
- 3Stumpf, S. 208
- 4Stumpf, S. 210
- 5HStAD E 12 Nr. 25/1, ist ein Extract aus HStAM S 50
- 6HStAD E 12 Nr. 15/4
- 7Stumpf, S. 215/216
- 8Stumpf, S. 215/216