Melchior Hofmanns Frau Gertrud als Hexe angeklagt

Hanno Müller und Elke Noppes

Die Erklärung des Melchior Hoffmann zu Großen-Buseck, dass er gegen Bürgschaft und Erlegung einer Kaution durch Wilhelm Klos und Konrad Werther zu Großen-Buseck seine der Zauberei beschuldigte und von der Ganerbschaft Buseckertal inhaftierte Ehefrau Gertraud, die er für seinen Haushalt benötige, bei der Eröffnung des Peinlichen Prozesses auf Ladung hin stellen wolle (mit Siegel des Johann Kaspar Siegfried, Pfarrers zu Großen- und Alten-Buseck) 1Regest nach arcinsys.hessen.de
Der Text lautet folgendermaßen 2HStAD Best. F 28 Nr. 148; bereits publiziert bei Müller, S. 47f.

Ich Melchior Hoffman 3FB Großen-Buseck Nr. 513 wohnhafft zu Grosenbuseck verkünde undt bekenne hiermit: Demnach meine Hausfraw, Gertrud, wegen beschuldigter Zauberey zu gefäng-lichen Hafften gezogen, undt nicht nur allbereit ettliche Wochen  darin enthalten worden, sondern auch biß zu Ausgang des annoch vorbenanten Peinlichen processus darinnen verharren sollen; Inzwischen aber sich zu getragen, daß Einige Keyserl[iche] Völcker anhero in die Winterquartir verlegt und dardurch verursacht worden, daß der Peinliche processe seinen Rechtlichen fortgang nicht haben können, sondern darüber ins stocken, Ich dargegen in größere Kosten, Meine Haushaltung und Nahrung aber, welche Ich die Zeit über ohne eine Weibs Person notoric 4notorius = offenkundig mit großer Beschwehrung fortgeführet, nun aber bey solcher Einquartirung unmöglich also länger fortführen können, in Mercklichen Schaden undt abgangen kommen derowegen denen HochAd. Herrn Schultheisen, Vierern und Ganerben des Buseckerthals, Meinen gebietenden Junckern, Ich diessen meinen Erbärmlichen Zustand in einer und[er]thänigen Supplique [Bittschrift] beweglich vor Augen gestellt, und dabey umb die relaxation [Freilassung] obbemehntes Meines Weibes flehentlich nachgesucht, auch erhalten, daß dero Hochad. Gestr. Gestr. (denen [ich] darfür hiermit und[er]thänig danck sage) so thanen sucher Mitleidig deferiret 5deferiren = antragen, und, die gebettene relaxation [Freilassung] gegen hiernach beschriebene geleistete caution gewilliget haben: Daß nehmblich Ich zuforderst an eines leiblichen Aydesstatt an gelobet, so dan durch Bürgen (worzu sich Mein dochter Man, Wilhelm Clos 6FB Großen-Buseck Nr. 135 beneben Conradt Werthern 7FB Großen-Buseck Nr. 1373, beyde allhier zu Grosenbusseck, von Mir haben erbitten lassen) caviret habe, daß ich obgedachte meine Hausfraw Girtruden vor das HochAdl. Buseckische Peinl. Gericht, oder wohin undt so oft man Ihrer begehren wirdt, alle Zeit in Person stellen undt herbey schaffen, auch die Gerichts- undt andere Kosten Ihretwegen abtragen solle und wolle; Allermasen dan Ich, Wilhelm Clos undt Ich, Conrad Wehrter nicht nur diesses neben Ihme versprechen und darfür gut und Bürgen zu seyn unß hiermit verbinden; sondern auch, da mehr gedachte Gertrud, Melchior Hofmanns Weib, vor Ausgang des Peinlichen process, wider Zu versicht sich auff flüchtigen Fuß stellen undt durchgehen, oder Wir sie nicht so baldt auff die erste citation sistiren würden od[er] könnten, In solchem fall versprechen Ich Melchior Hoffman undt Wir obgenante Bürgen, ein Jeder in solidum [einer für alle], denen HochAdl. Herrn Schultheisen, Vierern und GanErben deß Buseckerthals, unsern gebietenden Junckern, gleich und sobaldt zwey hundert R:thlr [Reichsthaler = 300 Gulden] zu erlegen, bey VerPfändung unser allerseits bereitesten Haab und Güter, so viel deren darzu von nöthen seyn werden, undt solches alles mit wissentlicher verzeih- undt Begebung aller undt ieder uns zu Guth kommenten Rechtlichen Bonificien undt Wohlthatten, Insond[er]heit Excussionis, Divisionis, undt aller andern ausflüchten undt Behelffen, wie die Nahmen haben mögen, sonder alle böse Gefährds undt Argelist.

Und dessen zu wahrer Urkundt haben Wir: Melchior Hoffman, Wilhelm Clos unnd Conrad Werther, sambt undt sonders, dene Ehrwürdigen  und WohlGelehrten Herrn Johann Caspar Siegfrieden 8FB Großen-Buseck Nr. 1143, itzig Pfarrer zu Gros- und Altenbusseck mit Fleis ersucht unnd gebeten, daß Er diese caution in unserm Nahmen mit und neben uns und[er]schreiben undt mit seinem gewöhnlichen Pittschaft besiegeln wolle, Welches dan also, Jedoch Ihme ohne Nachtheil, geschehen am Tage Fab. Seb. ♂ 9Zeichen des Planeten Mars = Dienstagden 20 January Ao. 1674

Johann Caspar Siegfried Pfarrherr        Melchior Hofmann
Willem Cloß
Conradt werdter”


Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Literatur:
Hanno Müller: Großen-Busecker Familienbuch; Fernwald-Steinbach 1993


  • 1
    Regest nach arcinsys.hessen.de
  • 2
    HStAD Best. F 28 Nr. 148; bereits publiziert bei Müller, S. 47f
  • 3
    FB Großen-Buseck Nr. 513
  • 4
    notorius = offenkundig
  • 5
    deferiren = antragen
  • 6
    FB Großen-Buseck Nr. 135
  • 7
    FB Großen-Buseck Nr. 1373
  • 8
    FB Großen-Buseck Nr. 1143
  • 9
    Zeichen des Planeten Mars = Dienstag
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