Zur Geschichte des Hofes Bubenrod
Von stud. theol. H[ugo Friedrich] Heymann 1Der Theologe Dr. Hugo Heymann war der jüngste Bruder von Emma Rühl geb. Heymann, Müllerin auf der Troher Mühle. in Gießen
Nachdruck aus Mitteilungen aus Geschichte und Heimatkunde des Kreises Biedenkopf. Vereinsblatt des „Geschichtsvereins für den Kreis Biedenkopf“ 4. Jahrgang, 15. Januar 1910, Nr. 1
Zur Information: Der Aufsatz ist recht subjektiv geprägt. Wir halten die geschichtlichen Inhalte jedoch für relevant genug um ihn – trotz der politischen Aussagen des Verfassers, die der Entstehungszeit geschuldet sind – wiederzugeben.
Die Anmerkungen des Autors setzen wir an den Stellen in eckicken Klammern hinter die Stelle im Text. Wir nehmen uns die Freiheit den Text mit eigenen Anmerkungen zu versehen. Diese beziehen sich meist auf die, bei Heymann nicht näher genannten Quellen, auf neuere Forschungsergebnisse oder Erläuterungen zu den verwendeten Fremdwörten. (Elke Noppes)
Nicht weit südlich von dem landschaftlich wie geschichtlich gleich bemerkenswerten Landstädtchen Königsberg liegt auf seinsamer, kahler Höhe inmitten ausgedehnter Waldungen der Hof Bubenrod, der als Ausflugs- und Kurort mit Recht sehr viel Beachtung verdient. Ebensoviel Beachtung verdient er aber als geschichtliches Denkmal; denn als solches hat Bubenrod für die Umgegend oft einschneidende Bedeutung gewonnen. Soweit sich diese Ereignisse vergangener Tage noch verfolgen lassen, will ich dies im folgenden versuchen [Die Untersuchungen wurden aufgrund des Bubenroder Aktenmaterials aufgestellt, den Herrn Besitzern sei auch hier für die frl. Ueberlassung nochmals gedankt].
Der Name verdankt seine Entstehung einer Anrodung, die ja im früheren Mittelalter bei der ständig wachsenden Volkszahl zur Gewinnung von Kulturland sehr häufig waren. 2Ortsnamen mit der Endung -rod entstanden im Rodungszeitalter, welches in die Zeit zwischen dem 6. und 14. Jahrhundert datiert wird. (https://www.wissenschaft.de/rubriken/deutschlandkarten/fuer-siedlungen-gerodet/) Bubenrod wird mit dem altdeutschen Namen Bubo in Verbindung zu bringen sein. Fraglich ist nun, ob es bei dieser Rodung nur auf Beschaffung von Ackerland abgsehen war, oder ob auch zugleich ein Hof errichtet ward. In einer Urkunde, von 1566 3aus dem Privatarchiv Bubenrod, 2025 noch im Besitz der Familie., von der unten noch die Rede sein wird, heißt es, daß der Hof zur Zeit der „pfaltzgräuischen Vhede Refinirt“, diesen wenig klassischen latein. Ausdruck wird man mit „wieder aufgerichtet“ wiederzugeben haben. Alsdann könnte man vermuten, daß schon vorher eine Ansiedlung bestanden hat. Aber zieht man inbetracht, welche Kämpfe es die Besitzer des Bubenrodes in jenen ersten Zeiten gekostet hat, die einfachsten Rechte, die für einen Gutshof Lebensbedingen waren, gegenüber der Königsberger Dorfschaft durchzusetzen, so will es scheinen, daß früher Bubenrod eben nicht mehr als eine bloße Anordnung gewesen; denn ein schon bestehender Hof hätte all diese Rechte und Nutznießungen schon gehabt. Es gilt nun aufgrund des vorhanden Urkundenstoffes die Zeit der Gründung des Hofguts möglichst eng zu begrenzen. In jener Urkunde von 1566 wird bekundet: „… welchen Hoff Bubenroth etwa Johan Monch der elter Gottseliger Gedechtnus der Monch anzeig nach, zur Zeitt der pfaltzgräuischen Vhede refinirt …“ Unter dieser Pfalzgräflichen Fhede[sic] kann nur der Streit Friedrichs I. des Siegreichen von der Pfalz 4* 1.8.1425 Heidelberg, † 12.12.1476 Heidelberg; ab 1451 Pfalzgraf, später Kurfürst von der Pfalz. mit Kurmainz gemeint sein, in den auch Landgraf Heinrich von Hessen verwickelt war. Denn auf Hessen muß dieser Kampf Bezug gehabt haben, sonst hätte die Marburger Kanzlei, der die gen. Urkunde entstammt, nicht von ihm gesprochen. Das wäre also die erste Hälfte der sechsziger [sic] Jahre des 15. Jhdts.
Einen weiteren wertvollen Anhaltspunkt für die Gründung Bubenrods böte ein Schriftstück aus dem gleichen Jahrhundert, wenn es – datiert wäre. Es wird darin ein Johann von Buseck, genannt Mönch, erwähnt, der wohl mit dem in jener ersten Urkunde als Erbauer genannten identisch ist. 5Im Zeitraum von der ersten Erwähnung eines v. Buseck gen. Münch in Königsberg, bis zur erwähnten Pfalzgräflichen Fehde finden sich drei Personen mit Namen Johann v. Buseck gen. Münch in Quellen um Königsberg – und damit um Bubenrod. Nach diesem zweiten Quellenstück stand der Hof damals „uber drysigk umb k y 6muss lauten lt. Quelle: dye XXXX Jare“. Halten wir damit eine dritte Urkunde vom Jahre 1480 zusammen, die der Schriftart nach älter als jene undatierte nicht sein kann, so kämen wir wenigstens anderthalb Jahrzehnte früher als 1460. Die Schwierigkeit liegt darin, daß eben jene Urkunde, derzufolge der Hof 30 bis 40 Jahre besteht, nicht datiert ist und auch nicht den geringsten Anhaltspunkt für die Zeitbestimmung bietet. 7 die Urkunde nennt die Brüder Philipp und Johann v. Buseck gen. Münch. Zwei Brüder dieses Namens tauchen erstmals 1483 in Urkunden auf.
Als Resultat bleibt, daß ein Johannes 8Hier wird nun mit Johannes ein bisher nicht genannter Vorname ins Spiel gebracht, den die Quellenlage nicht hergibt. von Buseck, genannt Mönch, um die Mitte des 15. Jhdts. den Hof Bubenrod errichtete. Diese Linie der Busecker war unter den Gliedern der Königsberger Burgmannschaft, die dies Schloß von den Solmsern zu Lehen trugen.
Im ersten Jahrhundert hatten die Bubenroder Gutsherren hartnäckige Kämpfe um die Anerkennung der Gleichberechtigung mit der Königsberger Dorfschaft zu führen, die uns interessante Einblicke in die damalige Zeitlage gewähren.
Hier eine Gemeinde, die sich mit allen Mitteln dagegen sträubt, daß in ihrer Feldmark ein Eindringling ihre Rechte schmälert, den Kampf mit hartnäckiger Erbitterung führend und selbst die Anwendung von Gewalt nicht scheuend.
Dort ein Edelgeschlecht, das im einzelnen unterliegend, zum Schluß aber siegreich sich die notwendigsten Daseinsbedingungen für seine Gutshof erkämpft.
1566 schreibt die Marburger Kanzlei, daß jener Gründer Johann von Buseck „ein eigen Vihe zucht und trifft daselbsten angericht, der gegentheil aber solches vor eine Neuwerung angezogen“. Für den jungen Hof war das erste Bedürfnis eine ausgedehnte Weide für Rindvieh und Schafe – eine Stallfütterung gab es ja im Sommer überhaupt nicht – eine reichliche Eichelmast für die Schweine und eine gute Jagd für die Küche der Gutsherrin. Mit diesen Erfordernissen, die unumgänglich nötig waren, leistete der Hof, der wohl an Umfang und Grundbesitz dem heutigen Gut wenig nachgab, der Königsberger Bauernschaft bedeutenden Abbruch. Sie suchte daher den Adligen mit allen Mitteln die Berechtigung dieser Viehhut streitig zu machen. Sie erlaubten den Hirten ihrer Gegner nicht die Uebertrift über ihr Gebiet in die Strupbach, die zum Bubenrod gehörte, nahmen den Buseckern gelegentlich weidendes Vieh weg und anderes mehr. Aus der mehrerwähnten undatierten Urkunde erhellt, daß schon etwa 30-40 Jahre nach Gründung Bubenrods es zu einer Verhandlung in Lich, als dem Sitz des Lehnsherrn kam, wo beide Parteien ersucht wurden, baldigst ihre Gründe und Gegengründe vorzubringen, damit die Licher „Canzelly“ einen sachgemäßen „Abschied“ erteilen könne. Die damaligen Besitzer Bubenrodts, Weigel 9in der Urkunde steht: wegen mit Kürzungsstrich; der Vorname Weigel kommt in der Familie v. Buseck gen. Münch nicht vor. Philipps und sein Bruder Johans von Buseck gen. Mönch, Vettern des bereits verstorbenen Johannes von Buseck 10das gibt die Quelle nicht her., legten in eine Zuschrift, die uns erhalten ist, die Gründe für ihre Berechtigung vor. Den Einwurf, sie drängten sich in die Königsberger Gemarkung, entkräfteten sie damit, daß sie angaben, der Hof sei auf „eyn fry Rittergutt gebauwit“, und daß innerhalb dieses Areals kein Bürger von Königsberg eine Furche Besitz ausweisen könne. Die Berechtigung zum Jagen wollten sie ersessen haben, indem ihre Vorfahren bisher ungestört dem Waidwerk obgelegen hätten. Nachdem die Brüder so die Einwürfe der Gegner entkräftet glaubten, gingen sie selbst zur Anklage über. Auf jenem Tag zu Lich war bestimmt worden, daß beide Parteien sich friedlich verhalten sollten bis zur amtlichen Regelung der Streitfrage. Dieser Anordnung fügten sich nun die Königsberger keineswegs, sondern führten die Kampfesweise, die sie seit Jahrzehnten übten und die freilich den Gegner sehr empfindlich schädigte, fort; sie nahmen ihm nämlich nach und nach 30 11ich weiß nicht wie er auf die Zahl 30 kommt Hämmel, und an einem Pfingstmontag brach die Bürgerschaft in hellen Haufen in ein „Holz, das den grundt und bodden dene von Dorlar und dene von Gyrmeß grundteygen ist“ und führten den Buseckern sämtliches Vieh hinweg. Leider wissen wir nicht, was auf diesen Gewaltakt der trotzigen Königsberger erfolgte. Auch den Bescheid von Lich kennen wir nicht; gewirkt hat er jedenfalls wenig oder nichts, denn die Kämpfe und Unklarheiten dauern fort, bis um die Mitte des 16. Jhdts. durch den Arm der Obrigkeit eine endgiltige Entscheidung in der Angelegenheit herbeigeführt wurde.
Noch eine Nachricht über Bubenrod haben wir aus jenen Kindheitstages des Hofes.
Im Jahre 1480 „sexta feria ante Calixti pape“ überließ ein Johann Münch von Buseck seinen Anteil an Bubenrod seinem Vetter Konrad und der Witwe seines Vetters Gottfried. Das ist schon der dritte Johann Mönch, es ist aber wohl anzunehmen, daß dieser dem jenem, der oben mit seinem Bruder Weigel 12in der Urkunde steht: wegen mit Kürzungsstrich Philipp zusammengenannt wird, identisch ist. Der Name Johannes 13nein, Johann, nicht Johannes ist ein erblicher Familienname bei den v. Buseck gen. Münch. dem Busecker Geschlecht scheinbar erblich gewesen, denn er begegnet uns noch mehrmals.
Mit erneuter Heftigkeit brachen die Differenzen zwischen Königsberg und Bubenrod um die Mitte des 16. Jhdts. los. Es ist das letzte Ringen des Bauern, der einst selbst frei war, noch eine Erinnerung hegt an die Zeit, da die Wälder noch den Bauern gehörten, nicht von Fürsten oder adeligen Herrn mit dem Jagdbann belegt waren. Ein letzter Versuch des er mehr in die Ketten der Leibeigenschaft versinkenden Bauerntums, die stets sich mehrenden Rechte der Grundherrn in natürliche Grenzen einzudämmen.
Von diesem Gesichtspunkt aus muß der hundertjährige Streit der Königsberger Ackerbürger betrachtet werden. Wieder waren Gewalttätigkeiten vorgekommen, die Königsberger hatten scheinbar einen letzten Anlauf genommen, ihr vermeintliches Recht zu erringen. Vieh und Jagdgeräte nahmen sie weg und schädigten alle vom Adel, wie eine Quelle berichtet. Die Bauern wußten sehr wohl, daß sie ihre Gegner in allen Adligen der Gegend hatten. Leider haben wir keine Nachricht, wie die Burgmannschaft sich solchen Tätlichkeiten der Bürger gegenüber verhielt; denn daß sie dergl. „Freuel undt Muthwillen“ nicht ungeahndet ließ, liegt auf der Hand. Toll genug mag es zugegangen sein, wilder jedenfalls, als die dürren Worte der erhaltenen Quellen erraten lassen. Nun wandte sich der Edelmann auf Bubenrod, wieder ein Johann von Buseck, an seinen Lehensherrn, den Grafen Friedrich Magnus zu Solms, Mintzenberg, Wildenfels und Sonnenwald. Der unterhandelt darauf mit der Bürgerschaft an etlichen Tagen, aber die Königsberger geben nicht nach und der Graf gibt seinem Vasallen am 12. August 1548 den Rat, sich an höhere Instanzen zu wenden, „die orth, wo die nechsten verhore tagen“. Buseck wendet sich deshalb an das Hessische Hofgericht nach Marburg, um endlich Klarheit in der Frage schaffen zu lassen. Es wird eine Einigung dahin erzielt, daß die Hut und Uebertrift beiden Teilen gestattet wird; der Rentmeister in Königsberg Baptista Weisenbach wird angewiesen für die Rückgabe des genommenen Viehes und der Jagdgeräte Sorge zu tragen. Dieser Befehl wurde am 27. Sept. 1555 erteilt. Sieben Jahre später (1562) wurde durch den Landgrafen und Johann Keudell, Statthalter an der Lahn, die Jagdfrage endgiltig dahin geregelt, daß dem adligen Grundherrn die niedere Jagd zugesprochen wurde, während er sich der Jagd auf Schwarz- und Hochwild enthalten muß. Damit schien allem Streit ein Ende gemacht. Aber was geschieht? Die Königsberger achten weder die Weisung des Marburger Hofgerichtes, noch die Befehle ihres Rentmeisters Weisenbach und der alte Kampfeszustand ist wieder da.
Nun wendet sich Johann Mönch von Buseck an Landgrafen selber, um zu seinem Rechte zu kommen. Der Fürst scheint dann auch die Sache gefördert zu haben. Die Untersuchung der Angelegenheit wird drei Männern übertragen: „Burckhart von Kram Statthalter an der Loyne, Heydirich Krugk, des Hoffgerichtes zu Hessen Beysitzer undt Baptista Weissenbach, Rentmeister zu Konigbergk.“ Die bringen dann nach langen Verhören und Verhandlungen einen Vergleich zwischen den Söhnen des inzwischen verstorbenen Johannes von Buseck genannt Mönch und den Köngisbergern zustande am 6. Mai 1566. Die Bürgerschaft war in dem langen Ringen unterlegen, auch sie hatte das verhängsnisvolle Geschick, daß in ihrer Gemarkung ein freiadliger Gutshof sich breitmachte, der wie in so viel anderen Dörfern bis auf diesen Tag ein kräftiges, durch Grundbesitz bedeutsames Bauerntum, nicht aufkommen ließ. Ich erinnere nur an das benachbarte Rodheim, wo drei Generationen des verflossenen Jahrhunderts trotz schwerer Anstrengungen es nicht fertig brachten, diesen Fluch vergangener Jahrhunderte ganz zu beseitigen.
Es erübrigt sich, die einzelnen Bestimmungen jenes Vergleichs, die ja bedeutsam genug sind, anzuführen. Den Besitzern des Bubenrods wird für alle Zeiten „der Samt gebrauch der Huidt, trifft undt Weide“ eingeräumt in folgenden Fluren: „Im Bubenroth, Groß und klein Bleidenbergk, im gebrech bis an den Wegk, so auß der Etzbach von Bleydenbergk am Ganßacker undt daselbst vorten oben uber das gebräch hinaus am heiligen Gelendte biß an den Rottenbergk geht. Daselbsten oben dem Grundt hinab biß uff Vicentius Möhll (die Obermühle) im Rottenbergk und alles Feltreich und Vieh huidt dar hinter.“ Die strittige Trift in die Strupbach erhält Hans Hermann v. Buseck, der als ältester für seine Brüder genannt wird, gleichfalls eingeräumt.
Ferner wird die Frage der Waldhege so geordnet, daß eine Hege nicht länger als drei Jahre dauern soll; d. h. in dieser Zeit darf kein Vieh in den betr. Distrikt getrieben werden. Den Weg in die sog. Etzbachwiesen gibt Buseck den Königsbergern für alle Fälle frei. So war denn die Sache endlich erledigt. Noch einmal, 200 Jahre später, haben die Königsberger versucht, den lästigen Gutshof sich vom Halse zu schaffen, wie wir sehen werden, mit dem gleichen Erfolg.
So hatten sich denn die Herrn von Buseck die Existenzberechtigung endlich errungen für Bubenrod und die Geschichte des Hofes hätte nun in gleichmäßigen Bahnen friedlich sich entwickeln können. Aber gerade das 17. und 18 Jhdt. haben unserer Gegend wenig Gutes gebracht. So erging es auch Bubenrod. Hatten Kriegsscharen sich zurückgezogen, so gab es sicher eine Streitigkeit mit einem verwandten Adelsgeschlecht über berechtigte oder nichtberechtigte Ansprüche auf den Hof. Gewiß aber war immer wenigstens ein Prozeß in der Schwebe. Die Zeit ist eben gekennzeichnet durch den steigenden Verfall des Landadels, der in die Lebensbedingungen der neuen Zeit nicht mehr paßt. Und dem drohenden Untergang suchte man abzuwenden durch immer stärkere Aussaugung des Bauern. So ist jene Zeit, da die alteingesessenen Grundherrn den Krebsgang gingen, für die leibeignen Bauern die Epoche schwerster Bedrückung gewesen. Doch zurück zu unserm Bubenrod. Vierzig Jahre lang hören wir nach jener Entscheidung von 1566 nichts von Bubenrod, leider ist uns kein Zeugnis aus jenen Jahren überliefert. Erst im 1. und 2. Jahrzent des neuen Jahrhunderts bereiten sich bedeutsame Dinge vor, die nicht allein für den Hof von Wichtigkeit waren. Die Mönche von Buseck haben vielleicht gemeint, doch Fremdlinge zu sein im Königsberger Gebiet; deshalb vertauschten sie Bubenrod gegen Güter zu Reiskirchen im Busecker Tale mit Hans Hermann Lesch von Mühlheim. Damit hatten beide Teile große Vorteile errungen. Beide paktierende Vettern Hans Philipp von Buseck, genannt Mönch, Oberamtmann zu Darmstadt und Kraft von Buseck stärkten ihre Stellung im Ganerbiat des Buseckertales. Von überragender Bedeutung aber waren nun im Bezirk Rodheim die Lesche von Mühlheim, besonders auch, da das Vetzberger Ganerbiat mehr und mehr an Ansehen verlor. Inhaltlich zweier Lehenbriefe von 1607 und 1615, wovon uns der ältere erhalten ist, bestätigten Graf Hermann …. und Graf Ernst zu Solms den stattgefundenen Tausch; … erst 1631 sind die „darein gesetzte conditiones adimplirt ..den“ …. „so daß die Herrschafft ganz nichts mehr .. desiderieren hat.“
An diesen Tausch schloß sich aus unbekannten Gründen ein längerer Prozeß zwischen Buseck und Lesch an, der erst um 1650 in Speyer zum Abschluß gebracht worden zu sein scheint. Bezeichnend für die Rechtssprechung am Reichskammergericht sel. Angedenkens ist folgende Stelle: „Die sach ist „ex parte Mönchß per appellationem ad cameram devolviret worden, alda eß wohl Litem ohnsterblich geben dörffte.“ Und so schreibt ein Mann, der selbst Jurist zu Seyn angibt. (Schluß folgt)
Quellen:
Literatur:
- 1Der Theologe Dr. Hugo Heymann war der jüngste Bruder von Emma Rühl geb. Heymann, Müllerin auf der Troher Mühle.
- 2Ortsnamen mit der Endung -rod entstanden im Rodungszeitalter, welches in die Zeit zwischen dem 6. und 14. Jahrhundert datiert wird. (https://www.wissenschaft.de/rubriken/deutschlandkarten/fuer-siedlungen-gerodet/)
- 3aus dem Privatarchiv Bubenrod, 2025 noch im Besitz der Familie.
- 4* 1.8.1425 Heidelberg, † 12.12.1476 Heidelberg; ab 1451 Pfalzgraf, später Kurfürst von der Pfalz.
- 5Im Zeitraum von der ersten Erwähnung eines v. Buseck gen. Münch in Königsberg, bis zur erwähnten Pfalzgräflichen Fehde finden sich drei Personen mit Namen Johann v. Buseck gen. Münch in Quellen um Königsberg – und damit um Bubenrod.
- 6muss lauten lt. Quelle: dye
- 7die Urkunde nennt die Brüder Philipp und Johann v. Buseck gen. Münch. Zwei Brüder dieses Namens tauchen erstmals 1483 in Urkunden auf.
- 8Hier wird nun mit Johannes ein bisher nicht genannter Vorname ins Spiel gebracht, den die Quellenlage nicht hergibt.
- 9in der Urkunde steht: wegen mit Kürzungsstrich; der Vorname Weigel kommt in der Familie v. Buseck gen. Münch nicht vor.
- 10das gibt die Quelle nicht her.
- 11ich weiß nicht wie er auf die Zahl 30 kommt
- 12in der Urkunde steht: wegen mit Kürzungsstrich
- 13nein, Johann, nicht Johannes ist ein erblicher Familienname bei den v. Buseck gen. Münch.