Zur Geschichte des Hofes Bubenrod
Von stud. theol. H[ugo Friedrich] Heymann 1Der Theologe Dr. Hugo Heymann war der jüngste Bruder von Emma Rühl geb. Heymann, Müllerin auf der Troher Mühle. in Gießen
Nachdruck aus Mitteilungen aus Geschichte und Heimatkunde des Kreises Biedenkopf. Vereinsblatt des „Geschichtsvereins für den Kreis Biedenkopf“ 4. Jahrgang, 17. Februar 1910, Nr. 2
Zur Information: Der Aufsatz ist recht subjektiv geprägt. Wir halten die geschichtlichen Inhalte jedoch für relevant genug um ihn – trotz der politischen Aussagen des Verfassers, die der Entstehungszeit geschuldet sind – wiederzugeben.
Die Anmerkungen des Autors setzen wir an den Stellen in eckicken Klammern hinter die Stelle im Text. Wir nehmen uns die Freiheit den Text mit eigenen Anmerkungen zu versehen. Diese beziehen sich meist auf die, bei Heymann nicht näher genannten Quellen, auf neuere Forschungsergebnisse oder Erläuterungen zu den verwendeten Fremdwörten. (Elke Noppes)
(Schluß [zu Teil 1])
Mit dem neuen Besitzer tauchte auch die alte Jagdfrage wieder auf. Offenbar hatte Lesch sich auch die höhere Jagd angemaßt und einige Zeit ausgeübt, ohne daß ihm Einhalt geboten ward. Dabei begünstigte ihn die unruhige Zeitlage, die vor lauter Kriegstrubel an solche Dinge nicht denken ließ. Bald aber scheint der Landgraf sich ins Mittel gelegt zu haben. Zwei sporadische Nachrichten aus der Mitte des 17. Jhdts. verdunkeln die Sache leider etwas, statt Licht zu bringen.
Die eine sagt: „wann Lesch in continua possessione des Weitwercks und Fischerei gewesen, Er habe sich dessen billich zugehalten und wer Mönch auch schultig ihm liti et causae zu assistieren.“
Die zweite Quelle berichtet, daß nach einer alten Nachricht bei Thorybanden (Leider war es mir unmöglich, auszumachen, was dieser Name bedeuten soll.) Bubenrod ganz frei sei von der Solmser Lehnbarkeit, die Jagd also dem Besitzer zustehe. Wieweit beide Argumente in dem Streit zwischen Landgraf und Lesch in Anwendung gebracht wurden, können wir nicht übersehen. Auch wissen wir nichts bestimmtes über jenen Prozeß, als den Ausgang, der den status quo als Norm festsetzte. Hans Hermann Lesch von Mühlheim, der Bubenrod erworben hatte, starb im Jahre 1626. Seine Güter wurden unter seine Söhne geteilt. Das war der erste Anfang zum Niedergang des Leschischen Geschlechts. Es ist vielleicht ganz interessant, zu wissen, wie groß das Besitztum dieses Hans Hermann Lesch gewesen ist. Liegenschaften zu Krofdorf, Annerod, Holzheim, Krumbach, Albach, Niederalbach, Reißkirchen am Stoppelberg, Kinzenbach, Niedergirmes, der Döringshof zu Rodheim. Forsthafer zu Heuchelheim. Zins zu Allendorf. Geld und Federvieh in Rodheim. Hof zu Rodheim (Schmitte), der Zehende daselbst auf 1050 fl geschätzt. Gut zu Karben. Zins des Kellers in Gleiberg. Leibeigenhühner im Hüttenberg, Höfe in Buchenau, Nesselbron und Weitershausen. Hof zu Blasbach, der jüngeren Linie, den Vettern Philipp zu Rodheim, gehörte. Endlich Zehnten in Schappach, Diefenbach, Holzhausen und Wingerod. In den Jahren von 1626-72 haben wir einen fast unentwirrbaren Knäuel von gegenseitigen Schuldverschreibungen und Abmachungen vor uns, die ich übergehen will, soweit sie unwichtig für die Geschichte von Bubenrod sind. Nur einiges, das auf den Hof Bezug hat. Hans Hermann Lesch´s Sohn Hermann Gottfried hatte noch bei seines Vaters Lebzeiten aus eigenem Säckel seinen Geschwistern bedeutende Geldsummen vorgestreckt; deshalb sprach man ihm 1634 zur Entschädigung Hof Bubenrod, der eigentlich seinem unmündigen (1626) Bruder Johann Moritz gehörte, zu. Hans Hermann Lesch hatte nach der Teilungsurkunde von 1634 folgende Kinder: 1. Baltasar Engelbrecht, bzw. dessen Witwe Ursula, geborene Faust von Stromberg, 2. Hermann Gottfried, 3. Johann Moritz und 4. eine Tochter, die mit Wolf Friedrich Bocklin v. Bocklinsau v. Straßburg vermählt war, 5. eine Tochter mit Hans Eberhard von Wolfskehlen zu Vetzberg verheiratet.
In jener Zeit tritt zum erstenmal (Vgl. jedoch „Mitt.“ III, S. 12 und „Holzhausen bei Königsber“. D. H.) deutlich ein kleinerer Hof bei Königsberg, das Altenburger Gut, hevor. Es hat wohl in der Nähe des Aussichtsturms auf dem Altenberge gestanden. Von Bedeutung war es nie und tritt nur einmal um die Mitte des 18. Jhdts. selbständig hervor, nämlich als sein Besitzer – Bankerott gemacht hatte. Wir können es ruhig als nebensächlich behandeln. Alle Quellen aus der Mitte des 17. Jhdts. berichten uns von einem trostlosen Zustande aller Leschischen Güter, einer unvermeidlichen Folge der 30 Kriegsjahre. Es heißt einmal, daß die Truppen, die 1646 Gleiberg und Königsberg erstürmten, „in gantz erschrecklicher Weiß insam gehaußet“. Die Güter Hermann Gottfried Leschs, des Besitzers von Bubenrod, waren alle verpfändet, und er half sich durch den Verkauf eines Teils seiner Rodheimer Besitzungen an den Gießener Canzler Justus Sinolt, genannt Schütz.
Hermann Gottfried scheint Bubenrod unter seine Kinder geteilt zu haben, ein verhängsnisvoller Schritt für das ohne hin arg mitgenommene Gut. So kam durch Heirat gegen Ende des 17. Jhdts. der Hessen-Casselische Kriegsgerichtsrat Christian Albrecht Möller dazu, Ansprüche auf Bubenrod erheben zu können. Wieder haben wir das gleiche Bild: Jahrzehntelange Prozesse, deren Ausgang einen neuen Streitfall in sich trug. Nun heiratete auch noch Anfang des neuen Jahrhunderts das Geschlecht derer von Heidwolf zu Germershausen in die Leschische Familie ein, sodaß um 1740 nicht weniger als 12 Leute sich in den Besitz Bubenrods teilten. Daß unter solchen Umständen eine gedeihliche Bewirtschaftung des Gutes nicht möglich war, ist selbstverständlich. Unzählig waren die Streitigkeiten zwischen den vielerlei Herrn, und so blieb es nicht aus, daß die Fischteiche austrockneten, die Gebäude gänzlich zerfielen und die Waldungen jämmerlich ausgehauen wurden. 1722 wurden die Leschen obrigkeitshalber angewiesen, für die Ueberlassung Bubenrods seitens der Familie Möller „bei Amt“ in Gießen 2000 fl. zu hinterlegen. Aber erst 1749 einigten sich beide Parteien endgültig; damals wurde den Leschen der Hof mit Ausnahme des Königsberger kleinen Zehnten überlassen. Seit Anfang der vierziger Jahre bestrebte sich die Familie der Heidwolf zu Germershausen, das gesamte Gut in ihrer Hand zu vereinigen. 1746 verkaufen Johann Friedrich, Philipp Wilhelm, Johann Friedrich, Augustus Ernst, alle Lesche von Mühlheim, die ihnen zuständige Hälfte Bubenrods an Frau Christine Magdalene Sophie von Reineck, zu Hotzelsrode geb. v. Heidwolf um 4750 fl. Von Frau Christine von Kreutzburg geborenen v. Heidwolf kauft sie ein Viertel des Gutes 1746 um 2000 fl.
Als sie 1748 starb, setzte sie ihren Bruder Johann Gottfried von Heidwolf zu Germershausen zum Gesamterben ein. Im folgenden Jahre erwarb dieser den noch übrigen Rest der Gutes käuflich, und so war anno 1749 endlich Bubenrod wieder in einer Hand vereinigt. Gottfried von Heidwolf hatte sicherlich die Absicht, den unter schweren Opfern errungen Besitz für sein Geschlecht zu erhalten, aber es gelang ihm nicht.
Werfen wir an dieser Uebergangstelle von altadligen Geschlechtern zu einen Gelehrtenhaus einen kurzen Blick auf das tragische Schicksal des Leschischen Hauses. Wie tief waren die Nachkommen eines Max Lesch (ca. 1530) gesunken, die im ganzen Hessenlande gepriesen ward! Die gewaltigen Besitztümer eines Hans Hermann Lesch waren auf einen kleinen Rest in Krofdorf zusammengeschmolzenen. Ein Bild kläglichen Verfalls bei einem Geschlecht, das zum ältesten Adel Hessens zählt.
Der Erbe der Lesche wurde wie in Rodheim so auch in Bubenrod ein Gelehrter: Im Jahre 1752, 6. VIII. kaufte der Großbritannische Hofrat und Reichskammergerichtsprokurator Johann Jakob von Zwierlein Bubenrod für 14 100 fl und das Königsberger Gut für 4899 fl. Es war auch höchste Zeit gewesen, daß ein kapitalkräftiger Besitzer die Sache in die Hand nahm, denn die Verwahrlosung des Hofes scheint den Berichten nach entsetzlich gewesen zu sein. Es wird von vielen Tausend Reichstalern gesprochen, die zur Instandsetzung Bubenrods nötig waren.
In dieser zeit war es, daß die Bauern von Königsberg den letzten Versuch machten, das Gut aufteilen zu lassen. Die ständige Zerbröckelung der Ländereien in den vorhergehenden 70 Jahren hatten sie gewiß gern gesehen, konnten sie doch hoffen, die kleineren Teilgüter eher aufkaufen zu können, als die ganze Liegenschaft.
Als aber ein Mann den ganzen Besitz wieder vereinigte, da erkannten sie, daß nun ihre Hoffnung, einst selbständige Bauern zu werden, zu Grabe getragen ward. Daher beantragten sie bei der Regierung den retractus territorialis, die Einziehung eines erledigten Lehngutes. In einzelnen Parzellen gedachten sie das ganze Anwesen an die Bürger Königsbergs zu verkaufen. Das hätte für sie wohl für einige Jahre, eine große Schuldenlast bedeutet, aber der Entstehung eines kräftigen Mittelbauernstandes wäre damit aller Vorschub geleistet worden. Welchen Einfluß das auch auf die Charakterbildung der unterdrückt lebenden Bewohnerschaft gehabt hätte, kann man sich leicht vorstellen. Aber die Königsberger unterlagen wieder; der geldstolze, gewiegte, mit allen Pfiffen und Kniffen vertraute Jurist vermochte mit Leichtigkeit die Regierung zu überzeugen, daß zu einem retractus weder Grund noch Berechtigung vorliege. Freilich nach damaliger Rechtsanschauung hatte Zwierlein unbedingt Recht, aber wir müssen von geschichtl. Standpunkt aus die Sache anders ansehen. Die landgräfliche Regierung war kurzsichtig genug, einen kapitalträftigen Steuerzahler einem gesunden Stamm mittlerer Bauern vorzuziehen. Es scheint, als habe ein Moment die Sache zu gunsten Zwierleins endigen lassen; er drohte nämlich, ein Gut in einem nassauischen Teil der Wetterau anzukaufen; so wäre die bedeutende Steuerkraft dieses Mannes dem Hessenlande verloren gegangen. Einen flammenden Protest legte Zwierldin [sic] auch dagegen ein, daß er von den durchziehenden Kriegsvölkern nicht besser behandelt wurde als die armen ausgeschundenen Bauern. „Ich lasse mir vor allemal meine freyadelichen Güther nicht zu lastbaren Bauerngüthern machen“ schreibt er in einer Eingabe an den Landgrafen wütend.
Wie schon gesagt, der Plan der Königsberger schlug fehl. Sie blieben was sie waren, ganz arme leibeigne Bäuerlein, die sich drücken und bücken mußten allüberall; die Folgen auf den Volkscharakter liegen heute klar zutage. Die ungünstigen Verhältnisse der ganzen Gegend, wie wir sie beklagen, haben die adligen Grundherrn auf dem Gewissen.
Für das Gut Bubenrod an sich war der neue Herr ein Glück. Er hat allen Nachrichten zufolge ganz bedeutende Anstrengungen gemacht, den Hof in die Höhe zu bringen; besonders die Wälder waren in schauderbarem Zustande, denn von Heidwolf hatte in den drei Jahren 1749-52 für 6000 fl Holz schlagen lassen. Außerdem vergrößerte Zwierlein das Gut durch Ankauf angrenzender Liegenschaften; so kaufte er 1764 von der Königsberger Gemeinde ein Stück Wald in der Struppbach. (NB. Ein Hof besteht dort erst seit ca. 1830.)
Unaufhörlich aber waren die Unannehmlichkeiten mit den bäuerlichen Nachbarn.
Im Jahr 1760 hatte v. Zwierlein einen interessanten Streit mit dem Manne, der sich auch in der Retraktsache scheinbar zum Sprachrohr der Gemeinde gemacht hatte, mit dem Ortsgeistlichen Pauli. Der ließ eines schönen Tages die zu Bubenrod und Altenburg gehörigen Kirchsitze entfernen und zerschlagen, mit der Begründung, er habe noch nie etwas Schriftliches über das betr. Recht der Adligen gesehen. Auf Zwierleins sofortiges dringliches Ersuchen erteilte die Gießener Behörde dem Pfarrer den Befehl, alles in die alte Ordnung zu bringen. Als der aber diesem Befehl glatt ignorierte, wurde er unverzüglich vom Amte gejagt. Zwierlein aber erhielt offizielle Bestätigung seines Rechtes.
Einige Jahre später hatte der Gutsherr einen weiteren Prozeß zu führen, der scheinbar stets einen integrierenden Bestandteil in der Geschichte Bubenrods gebildet hatte. Es handelte sich wieder einmal um die Jagdfrage. Das untilgbare Verlangen des Germanen nach Jagdrecht, das heute noch nicht ganz unserem Volk geschwunden ist, war es, das einen Königsberger Sipmann oder Sickmann dazu trieb, Zwierlein die Jagd streitig zu machen. Es war bekannt, daß vor Jahrzehnten die Lesche einen Prozeß geführt hatten um das Recht der „hohen Jagdt“; bekannt war natürlich auch, daß dieser Streitfall nicht erledigt worden war, da die Lesche kein Geld zur Weiterführung des kostspieligen Prozesses hatten. Hier setzte dieser Königsberger ein und gedachte Zwierlein jede Jagdberechtigung zu entreißen.
Sipmann bietet dem Staat eine gewisse Pachtsumme, und die Sache scheint schlimm genug für den Bubenroder gestanden zu haben. Da kommt ihm der Zufall zu Hilfe; in Bubenrod liegt, „eine hohe Person schwer krank darnieder“. Ob diese hohe Person Serenissimus 2Serenissimus m. ‘Durchlauchtigster’, Anrede und Bezeichnung auch deutscher Fürsten (17. Jh.), so laut: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – das DWDS-Wörterbuch (https://www.dwds.de/wb/etymwb/Serenissimus abgerufen am 14.6.2025) selber war, kann nicht festgestellt werden. Die Nachrichten begnügen sich mit rätselhaften, sehr devot klingenden Andeutungen. Diesen Umstand weiß Zwierlein geschickt für sich auszunutzen; und einige Zeit später erhält er vom Landgrafen aus ein „memoriale“ durch das ihm nicht nur die niedere und Koppeljagd zugesprochen wird, sondern auch die Jagd auf Hoch- und Schwarzwild gegen Erlegung von 1000 fl.
Schwer wurde Bubenrod auch von den Nöten des siebenjährigen Krieges mitgenommen, dessen Bedeutung für unsere Gegend bekannt ist. Zwierlein wandte sich, empört darüber, daß die englischen Truppen seine Güter nicht etwas besser behandelten, als die der Bauern, an die Behörde nach Gießen; es wird wenig geholfen haben. Noch zweimal sträubte sich der Besitzer des Guts dagegen, mit den Bauern auf eine Stufe stellt zu werden. Der erste Fall spielt 1770. Zwierlein erhob Protest dagegen, daß seine Hofbeständer Fuhren und Frohnden für einen Straßenbau bei Lollar leisten sollten. Diesmal mußte die Regierung nachgeben, nachdem Zwierlein seinen Einspruch geschichtlich gerechtfertigt hatte.
Nicht ganz so erfolgreich war Zwierleins Witwe 1796. Amtmann Schulz zu Königsberg befahl den Hofleuten zu Bubenrod, Hof Haina und auf der Obermühle unverzüglich Fuhrdienste zu leisten bei Strafe militärischer Exekution.
Der Bubenroder Beständer wandte sich an seine Herrin, der auf ihr Befragen das Amt Gießen die Mitteilung machte, daß ihr Hofmann allerdings verpflichtet sein, Frohnden zu leisten „in diesem schweren Krieg, der die Absicht hat, durch Umsturz aller gött- und weltlichen Gesetze und Ordnungen gleiches unabsehbares Unglück und Verderben, wie die französischen Staaten erfahren, auch über unsere Gegenden zu verbreiten“.
Zwei Jahre später 1798 pachtet Christian Schwarzentraub den Hof für 1525 fl. Nach einundzwanzig Jahren 1819 ging er durch Kauf in den Besitz der Familie über, die ihn jetzt noch bewirtschaftet. Die Kaufsumme betrug damals 34000 fl. Ein freier Bauer hatte die Früchte des jahrhundertelangen Kampfes adliger Geschlechter geerntet.
Somit wären wir am Ende unserer Darstellung angelangt. An diesem Beispiel sahen wir die wirtschaftliche Entwicklung, die ein großer Teil unsres Heimatlandes durchgemacht hat. Anstelle des ursprünglich freien Bauern tritt allmählig ein adliger Großgrundbesitzer, der jede freiere Regung der leibeigen gewordenen Bauern zu unterdrücken weiß. Erst die napoleonische Zeit bot die Grundbedingungen für eine gedeihliche Weiterentwicklung.
Drum, wer sich der schönen, großen, alten Rittergüter in unserer Gegend freut, der denke einmal an die verhängnisvollen Folgen der Latifundialwirtschaft 3Latifundienwirtschaft ist laut Duden die Bewirtschaftung eines Großgrundbesitzes durch abhängige Bauern in Abwesenheit des Besitzers. im römischen Kaiserreiche auf den Volkscharakter und das Volksvermögen; und man bedenke, daß seither immer der mittlere Bauernstand die Grundlage allen Staatswesens gebildet hat.
„Bauernfaust und Bauerngeist
Ob man selten sie auch preist,
Sind des Staates Quell und Macht,
Wohl dem Staat, der dies bedacht!“
Quellen:
Literatur:
- 1Der Theologe Dr. Hugo Heymann war der jüngste Bruder von Emma Rühl geb. Heymann, Müllerin auf der Troher Mühle.
- 2Serenissimus m. ‘Durchlauchtigster’, Anrede und Bezeichnung auch deutscher Fürsten (17. Jh.), so laut: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – das DWDS-Wörterbuch (https://www.dwds.de/wb/etymwb/Serenissimus abgerufen am 14.6.2025)
- 3Latifundienwirtschaft ist laut Duden die Bewirtschaftung eines Großgrundbesitzes durch abhängige Bauern in Abwesenheit des Besitzers.