(in Bearbeitung)
Lage/Anschrift: 35418 Buseck-Alten-Buseck, Rinnerborn 70
Ersterwähnung: wohl 1393 1HStAM Bestand Urk. 14 Nr. 3239 – 1393, Juni 10, Revers des Gerhard Rüsser zu dem Lehnsbrief: Landgraf Hermann v. Hessen bekundet: Ritter Gerhard [Ruser] v. Buseck hat von ihm seine Burg zu Alten-Buseck zu einem rechten Mannlehen empfangen. Er soll verpflichtet sein, bei Bedarf diese Burg dem Landgrafen zu öffnen. Er soll das Recht haben, die Burg im Notfall an ihn zu verkaufen oder zu versetzen. Falls der Landgraf daran kein Interesse hat, soll ein anderer, der sie von Gerhard erwirbt, sie von dem Landgrafen zu Mannlehen nehmen. Landgraf Hermann verspricht dafür den Schutz und Schirm. Siegler: Aussteller
Zustand: Neubau von ca. 1820
Belege
Die Bezeichnung Alten-Buseck lässt es schon anklingen – hier handelt es sich um die ältere der beiden Ortschaften mit dem Namen Buseck. Beiden Ortschaften gemeinsam, ist eine größere Anzahl von sogenannten Burgen.
Eine davon ist die Hofburg. Ihre Ersterwähnung war vermutlich 1393 2Revers HStAM Bestand Urk. 14 Nr. 3239, Belehnung HStAD B 14 Nr. 299 in einem Lehnsrevers Gerhard v. Busecks indem er versichert, dass seine Burg zu Alten-Buseck dem Landgrafen von Hessen offen stehen soll.
Hofburg
(c) Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.
Da später die Burg der Familie von Buseck gen. Rüßer mit „Hofburg“ bezeichnet wird, dürfen wir in der Erwähnung von 1393 ebenfalls die Hofburg als Burg des Gerhard v. Buseck vermuten. Gerhard trägt hier noch nicht den Beinamen Rüßer, doch die familiäre Zuordnung ist zweifelsfrei.
Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
HStAM = Hessisches Staatsarchiv Marburg
Literatur:
Johannes Bickel: Das Dorf Alten-Buseck, 2. Aufl. Gießen 1971
Albert Hardt: Urkundenbuch der Klöster Altenberg (Lahn-Dill-Kreis), Dorlar (Lahn-Dill-Kreis), Retters (Main-Taunus-Kreis), Niederbreitbach-Wolfenacker 2000
Wilhelm Lindenstruth, Der Streit um das Busecker Tal. Ein Beitrag zur Geschichte der Landeshoheit in Hessen, MOHG NF 19/1911
Wolfgang Müller: Die althessischen Aemter im Kreise Giessen: Geschichte ihrer territorialen Entwicklung, Marburg 1940
- 1HStAM Bestand Urk. 14 Nr. 3239 – 1393, Juni 10, Revers des Gerhard Rüsser zu dem Lehnsbrief: Landgraf Hermann v. Hessen bekundet: Ritter Gerhard [Ruser] v. Buseck hat von ihm seine Burg zu Alten-Buseck zu einem rechten Mannlehen empfangen. Er soll verpflichtet sein, bei Bedarf diese Burg dem Landgrafen zu öffnen. Er soll das Recht haben, die Burg im Notfall an ihn zu verkaufen oder zu versetzen. Falls der Landgraf daran kein Interesse hat, soll ein anderer, der sie von Gerhard erwirbt, sie von dem Landgrafen zu Mannlehen nehmen. Landgraf Hermann verspricht dafür den Schutz und Schirm. Siegler: Aussteller
- 2Revers HStAM Bestand Urk. 14 Nr. 3239, Belehnung HStAD B 14 Nr. 299