Miststättenzins

Im Jahr 1742 beschweren sich die Großen-Busecker Hauseigentümer Johann Baltzar Harbach, Philipp Heintzelbecker und Andreas Motzen Witwe bei den Ganerben des Buseckertales über den ihnen auferlegten Miststättenzins. Ihre Hofreiten in Großen-Buseck gehören zu den “schlechtesten in ganz Großen-Buseck” – so die Aussage der Hauseigentümer. Die Hofreiten lagen so ungünstig, dass sowohl im Sommer wie im Winter bei anhaltendem Regen das Regenwasser über ihre Höfe hinweg lief. Das führte zu einer Ausschwemmung ihrer Miststätten. Der wertvolle Dung für die Felder, wurde durch die zahlreichen Überschwemmungen, im Laufe des Jahres, hinweggeschwemmt und ihnen blieb kein Dung zur Verwendung übrig.

Misthaufen

Misthaufen
(c) Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.

Da sie bereits Haingrabenzins für ihre Höfe zahlten werden sie – ihrer Meinung nach – doppelt besteuert. Die Ganerbschaft hatte ein Einsehen und erließ den Hauseigentümern in dieser besonderen Situation den ihnen “dem nach Herkommen nach sonsten obläge” Miststättenzins. Wo lagen diese “schlechtesten” Hofreiten in Großen-Buseck? Ein Hinweis zur Lage bildet der zweite Zins der für die Hofreiten zu entrichten war: der Haingrabenzins.



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