Macharius v. Buseck

Macharius v. Buseck (PN 1011)
Familienübersicht auf Tafel 1a

Vater: Johann v. BuseckMutter:
Geboren: Getauft:
erwähnt: von 1474 bis
Verstorben: vor 1515Bestattet:
Eheschließung: 1495 1die Ehe mit Liese Lesch v. Mühlheim könnte auch zum jüngeren Macharius gehören. Die Zuweisung der einzelnen Erwähnungen zwischen beiden Brüdern muss unsicher bleiben. Die Urkunde 1591 allerdings spricht dafür, dass einer der Brüder Macharius schon verstorben war, bei der Reihenfolge der Namensnennung – Macharius vor Johann – darf man annehmen, dass der jüngere Macharius nicht mehr lebt.
Ehepartner: Liese Lesch v. Mühlheim
Kinder:
Name

Geboren

Verstorben / erwähnt
Johannerw. 1514
Elisabetherw. 1538

Zur Person:

Belege:

1474 Juli 7
Macharius v. Buseck d. J. bekundet: Er hat mit gestabtem Eid, den er dem Heiligen Reiche und dem römischen Kaiser [Friedrich III.] geschworen hat, versprochen, dem Buseckertal treu und hold zu sein, das Gericht des Buseckertals zu schirmen, es bei seinem Herkommen zu belassen und die alten Burgfriedensbriefe einhalten zu wollen, wie dies einem Ganerben des Buseckertals zu tun gebührt.
HStAD: B 14 Nr. 45; Regest nach arcinsys.hessen.de

1478 März 6
Macharius v. Buseck erhält, auch für seine Brüder, von den Grafen Johann, Philipp und Bernhard v. Solms eine Gülte von 20 Gulden auf die Kellerei Lich zu einem Licher Burglehen
Fürstlich-Solmsisches Archiv Laubach, Laubacher Urkunden, Or. XLV/106a (Mannbuch von 1477) – Bucheintrag
Regest nach arcinsys.hessen.de


1480 August 7
Die Gevettern Henne Mönch und Macharius v. Buseck sowie die Gevettern Wilhelm und Philipp v. Trohe als die jetzigen Vierer des Buseckertals bekunden im Namen der Ganerben des Buseckertals: Landgraf Heinrich v. Hessen hat sie gemäß inseriertem Brief gleich Datums (Nr. 173) in seinen Schutz genommen. Sie haben einen derartigen Vertrag mit ihm geschlossen.
HStAD: B 14 Nr. 253; Regest nach arcinsys.hessen.de

1483 Juli 21
Mildrun Wittwe von Buseck sowie Macharius, Johann und Macharius verkaufen Herrn Gerlach von Andernach, Prior zu Altenberg, für 20 Gulden Frankfurter Währung, die dieser ihnen bezahlt hat, ein Malter Korn und ein Malter Hafer, jährlich fällig zu Volpertshausen. Die Gülte steht zur Hälfte ihrem Vetter Walter von Buseck zu, der zum Verkauf eingewilligt hat.
HHStAW: Abt. 90 Nr. OHNE; Regest nach arcinsys.hessen.de
Druck: UB Wetzlar 3 Nr.1088


1484 März 15
Milderin, Witwe des Henne von Buseck, sowie Macharius, Johann, Macharius, Gebrüder, und Walter, alle von Buseck, verkaufen dem Dekan und Kapitel des Liebfrauenstifts Wetzlar ein Malter Korn- und ein Malter Hafergülte, Wetzlarer Maß, fällig zu Volpertshausen (Volbraichtshusen) im Hüttenberg, die ihnen Katherine Stoißels, Witwe des Contze Scheffer, und Stoißels Hartmann gegeben haben. Liefertermin ist der 24. August. Die Aussteller haben Währschaft und Einsatz getan vor Zentgrafen und Schöffen des Gerichts Hüttenberg und die Stiftsherren und Präsenz eingesetzt. Die Zentgrafen Heinrich Nuenraidt wegen des Landgrafen von Hessen und Johann von Umstadt wegen des Grafen von Nassau bekunden die Währschaftsleistung. Der Wiederkauf ist auf den 25.März und acht Tage davor oder danach mit 30 rhein. Gulden Wetzlarer Währung festgelegt.
HHStAW: Abt. 90 Nr. OHNE; Regest nach arcinsys.hessen.de
Druck: UB Wetzlar 3 Nr.1093


1484 März 28
Garbenteich: Walther v. Buseck Wapener und Hilgart, seine eheliche Hausfrau verkaufen ihre Pacht und Zins auf dem Hof zu Garbenteich fallend mit Namen drei Achtel Korns drei Achtel Hafer eine Gans ein Hahn und ein Huhn Hermann Bickerich Rentmeister zu Gießen, Steffane seiner ehelichen Hausfrau um zweiundzwanzig Gulden kurfürstl. Münze unter Vorbehalt des Wiederkaufs
Pergament mit Walthers und Macharius v. Buseck anhangendem Siegel
HStAD: A 3 Nr. 115/6; Regest nach arcinsys.hessen.de

1491 Juni 15
Macharius v. Buseck bekundet, dass ihm Graf Philipp v. Solms-Münzenberg das ihm jährlich zustehende Manngeld von zwanzig Gulden aus der Kellerei Lich für dieses Jahr bezahlt habe, worüber er quittiert
es siegelt Aussteller, zugleich für Johann v. Buseck
HStAD: B 9 Nr. 787; Regest nach arcinsys.hessen.de

1494 Juni 1
Die Gebrüder Macharius und Johann v. Buseck bekunden, dass Graf Philipp v. Solms-Münzenberg ihnen das jährlich geschuldete Manngeld in Höhe von 20 Gulden. aus der Kellerei Lich für dieses Jahr bezahlt habe, worüber sie quittieren
HStAD: B 9 Nr. 797; Regest nach arcinsys.hessen.de

1495 April 1
Macharius v. Buseck und seine Ehefrau Liese, geb. Lesch v. Mühlheim, bekunden: Sie sind nach geistlicher Ordnung in den Ehestand getreten und haben sich nach Ableben ihrer Eltern mit ihren Brüdern Erwin und Henne Lesch v. Mühlheim über die ihr [Liese] zustehende Mitgift und Heimsteuer geeinigt. Diese so bestehen aus 400 Gulden auf dem Zehnten zu Atzbach, zahlbar in einer Gülte von 20 Malter Korn, aus weiteren Gülten von drei Malter Korn zu Mandeln, von zwei Gulden und einem Ort zu Atzbach und Weingärten zu Naunheim und von Sachleistungen daselbst. Dafür haben sie auf all das väterliche und mütterliche Erbteil der Lise Verzicht geleistet.
HStAD: B 14 Nr. 238; Regest nach arcinsys.hessen.de

1497 Mai 19
Die Gebrüder Macharius und Johann v. Buseck bekunden, daß sie von Graf Philipp v. Solms-Münzenberg das ihnen jährlich zustehende Manngeld von 20 Gulden aus der Kellerei Lich für dieses Jahr erhalten haben, worüber sie quittieren
HStAD: B 9 Nr. 806; Regest nach arcinsys.hessen.de

1513 November 3
Johann Wais v. Fauerbach, Amtmann zu Bingenheim, Volprecht v. Schwalbach, Gottfried v. Braubach (Bruwebach), Kuno Riedesel und Friedrich v. Göns als Schiedsleute (vortheidinger) bekunden: Zwischen den Vierern im Buseckertal, namentlich Macharius und Philipp Mönch v. Buseck sowie Johann v. Trohe und Hartmann v. Trohe, Sohn des verstorbenen Henne v. Trohe, einerseits, und den gemeinen Ganerben des Buseckertals andererseits, sind Streitigkeiten entstanden, die die beiden Parteien auf sie [die Aussteller] verwillkürt haben. Sie haben diese Irrungen wie folgt entschieden: Die Vierer sollen gemäß den Burgfriedensbriefen jährlich die Bede setzen. Der dazu eingesetzte gemeine Schreiber soll darüber jährlich Rechenschaft ablegen, und zwar in Gegenwart der Vierer an Montag nach St. Michaelstag (1514 Oktober 2). Mit den Geboten und Verboten soll es nach altem Herkommen gehalten werden. Bei Berufungen an das Gericht der Ganerben sollen die Vierer zwei der Ganerben zur Entscheidung hinzuziehen. Hinsichtlich des Bauwesens sollen die Vierer einen Baumeister setzen, der ebenfalls am obigen Tag Rechenschaft ablegen soll. Der vorliegende Schiedsspruch soll den alten Privilegien- und Burgfriedensbriefen keinen Abbruch tun.
HStAD: B 14 Nr. 51; Regest nach arcinsys.hessen.de

1515 August 25
Philipp Mönch v. Buseck bekundet: Er kann eidlich bezeugen, dass Johann v. Buseck, Sohn des verst. Macharius, von Seiten seines Vaters her, seines (des Ausstellers) Vetters, edel und zum Schild geboren ist.
Siegler: Aussteller
Datum: uff sambstag nehist nach Bartholomei B 14 Nr. 348: Ausf., Papier, unten aufg. Sg. unter Papierdecke
F 28 Nr. 112 Bl. 3 und 5: zwei Abschriften des 18. Jh., Papier
F 28 Nr. 120 Bl. 3: Abschrift des 18. Jh., Papier
Regest aus: J. Friedrich Battenberg (Bearbeiter), Archiv der Familie von Buseck und der Ganerbschaft Buseckertal (Bestände B 14 und F 28). Darmstadt 2000


Quellen:

Literatur:


  • 1
    die Ehe mit Liese Lesch v. Mühlheim könnte auch zum jüngeren Macharius gehören. Die Zuweisung der einzelnen Erwähnungen zwischen beiden Brüdern muss unsicher bleiben. Die Urkunde 1591 allerdings spricht dafür, dass einer der Brüder Macharius schon verstorben war, bei der Reihenfolge der Namensnennung – Macharius vor Johann – darf man annehmen, dass der jüngere Macharius nicht mehr lebt.
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