Osterlindis v. Buseck (PN 1763)
Familienübersicht auf Tafel Bruchstücke ältere Linie 1
Vater: Senand v. Buseck (?) | Mutter: Pauline (v. Dernbach) (?) |
Geboren: | Getauft: |
erwähnt: von bis 1321 | |
Verstorben: | Bestattet: |
Eheschließung: | |
Ehepartner: Conrad v. Weitershausen |
Kinder: Name | Geboren | Verstorben / erwähnt |
Paulina v. Weitershausen | oo Johann gen. Groppe | erw. 1321 |
Giselbert v. Weitershausen | oo Elisabeth | erw. 1321 |
Craft v. Weitershausen | erw. 1321 |
Zur Person:
Osterlindis v. Buseck taucht unter den Goetheahnen auf. Bisher ist uns keine Urkunde bekannt, welche eine Osterlindis explizit als eine v. Buseck nennt.
Ihre Zugehörigkeit zur Familie v. Buseck und ihre bei den Goetheahnen erwähnte Abstammung von Senand von Buseck kann nur aus dem Kontext anderer Urkunden geschlossen werden.
Dies basiert einmal auf einer Urkunde von 1296 1Baur: Arnsburger Urkundenbuch Nr. 275 in der Conrad v. Weitershausen als Schwiegersohn des Senand v. Buseck genannt wird. Eine Urkunde von 1321[2] nennt Osterlindis, Witwe des verstorbenen Ritters Gonrad v. Weitershausen; Ritter Johann gen. Groppe und Paulina, Eheleute; Giselbert und seine Ehefrau Elisabeth und Graft, Söhne und rechtmäßige Erben dieser Osterlindis.
Senand v. Buseck zählte zu den Gießener Burgmannen. Seine Ehefrau hieß Paulina und hat wohl bei der Tochter der Osterlindis ? Conrad v. Weitershausen Pate gestanden. Auch wenn Osterlindis hier nicht als eine geb. v. Buseck genannt wird, so scheint der hier verstorbene Conrad v. Weitershausen doch mit dem in der Urkunde von 1296 genannten Schwiegersohn des Senand v. Buseck identisch zu sein. Darauf deuten die Namen seiner Kinder hin. Sein Sohn Giselbert hätte dann einen Bruder seiner Mutter zum Paten gehabt. Da diese Kinder auch ausdrücklich als Söhne und Erben der Osterlindis erwähnt werden, dürfen wir in ihr nicht eine spätere Ehefrau des Conrad v. Weitershausen sehen. Sie kann demnach als eine geborene v. Buseck und Tochter des Senand v. Buseck angesehen werden.
Belege:
1296, (27. Dezember) 2Baur: Arnsburger Urkundenbuch Nr. 275
Senand, Ritter von Gyzen gen. von Buchsecke, macht, mit Einwilligung Johannes und Senands seiner Söhne, und Gonrads von W(e)itershusin und Erwin von Golnhusin, seiner Schwiegersöhne, eine Schenkung unter Lebenden an das Kloster Arnsburg, zu seinem, seiner verstorbenen Ehefrau Pauline und aller seiner Vorfahren Seelen Heil, über gewisse Güter in L uns b ach gelegen, unter beigefügten Bedingungen.
Zeugen: Eckehardus et Gernandus fratres. Eberhardus de Huchelhein, milites et a. q. pi.
Baur: Arnsburger Urkundenbuch Nr. 275
1321, 04. Juli
Wir, Osterlindis, Witwe des verstorbenen Ritters Conrad v. Weitershausen; Ritter Johann gen. Groppe und Paulina, Eheleute; Giselbert und seine Ehefrau Elisabeth und Graft, Söhne und rechtmäßige Erben dieser Osterlindis wollen, daß bekannt sei allen, die die vorliegende Urkunde betrachten werden, daß zu gemeinsamer Hand und mit gleichem Willen wir durch das Verfahren des Tausches oder Wechsels gegeben haben unwiderrufbar durch Hingabe des Eigentumsrechtes in dieser Urkunde … dem Konvent … von Altenberg … geben alle und einzelne unserer Güter … bei Dagobertshausen und in dem Gebiet oder den Grenzen dort mit allem Recht, Herrschaft, Rechtmaßnahme oder Untersuchung, die davon abhängen zu dauernden und unangefochtenen Besitz für Güter dergenannten Meisterin … in Lützellinden, die der Müller Thelomannus und seine Mutter zu Kolonistenrecht besitzen
Zum Zeugnis dieser Angelegenheit ist das Siegel der Burgmannen und der Gesamtheit der Bürger in Gießen auf unser Bitten eingehängt.
Zeugen sind: Bernhard v. Dernbach, Johann v. Kinzenbach, Reinhard v. Schwalbach, Craft v. Rodenhausen Burgmannen; die Brüder Gerlach und Erwin, Schöffen in Gießen und viele andere. Verhandelt 1321, 4. Juli
Gudenus Bd. 111, Nr. CXL (übersetzt von Herrn Albrecht Kaul)
Quellen:
Literatur:
- 1Baur: Arnsburger Urkundenbuch Nr. 275
- 2Baur: Arnsburger Urkundenbuch Nr. 275