Edmunda Sophia Theresia Antonetta v. Buseck

Edmunda Sophia Theresia Antonetta v. Buseck (PN 1804)
Familienübersicht auf Tafel Epp. d

Vater: Johann Philipp Constantin Joseph Matthias v. BuseckMutter: Rosina de Carle á Figeac
Geboren: Getauft: 18. Juli 1763 in Hünfeld 1Kirchenbucheintrag Hünfeld
erwähnt:
Verstorben: vor 1805 2HStAM Best. 330 Hünfeld Nr. 602Bestattet:
Eheschließung: 7. April 1788 in Hünfeld 3Kirchenbucheintrag Hünfeld
Ehepartner: Ernst v. Harstall, Herr in Trefurth

Zur Person:

Sie verstirbt bevor ihre Mutter ein Testament aufgesetzt hat.

Belege:

1805 April 24, Hünfeld
Testamentsauszug:
... werde ich all meine liebe Kinder und Enkel zurück lassen. Ich wünschte zwar auch sehnlichst, daß mein hinterlassendes Vermögen so beschaffen wäre, daß ich all meine Kinder vollkommen zufrieden stellen könnte; da mich meine Söhne aber schon vieles gekostet haben, wodurch mein Vermögen so geschmälert worden ist, daß mir nichts übrig bleibt, als das einzige Wohnhaus, die geringhaltige Meubles, und 1200 fl Kapital, meine Söhne auch alle versorgt sind: So soll nachstehender mein letzter Wille, und respve Disposition unter meinen lieben Kindern bestehen: … 2.) Haben mir meine liebe Töchter Antonetta und Maria Anna von Buseck meinen Wittwenstande zu nöthigen Bedürfnissen Erstere Fünfhundert, die Andere Einhundert Gulde geliehen, … 3.) Weil ich meine seelig verstorbene Tochter Etmunda verehelichte Freifrau v. Harstall bei ihrer Verehelichung aus meinem dem mütterlichen Vermögen nach dem Inhalte ihrer Ehepakten die Summe zu Eintausend Gulden rheinisch als Zugabe versprochen, und einstweilen verinteressiert habe, so ist mein hiermit erklärter Wille, daß diese versprochen 1000 fl ihrer hinterlassenen Tochter Maria Theresia v. Harstall als mütterliche Zugab von dem oben gemeldeten Kaufschilling bezahlt werde. 4.) Der Gleichheit unter meinen 3 Töchtern wegen verordne ich, daß eine jede dieser beiden noch lebenden unverehelichten Töchtern Antonetta und Maria Anna auch Eintausend Gulden von dem Kaufschilling meines Hauses erhalten solle. Da Edmunda Aussteuer in Höhe von 400 Gulden bekommen hatte, erben die beiden ledigen Töchter entsprechendes Ausstattung an Weißzeug und Silberbesteck.
Um beide ledige Töchter für die Pflege der Mutter zu entschädigen bestimmt Rosina, dass die beiden Söhne Karl Heinrich (900 fl.) und Amand (300 fl) ihnen vorgeschossene Gelder in Höhe von 1200 fl zurückzahlen müssen. Hiervon teilen sich die beiden Töchter 600 fl. die anderen 600 fl werden unter allen Söhnen verteilt.
in HStAM Best. 330 Hünfeld Nr. B 602


Quellen:
HStAM = Hessisches Staatsarchiv Marburg
Kirchenbuch Hünfeld

Literatur:


  • 1
    Kirchenbucheintrag Hünfeld
  • 2
    HStAM Best. 330 Hünfeld Nr. 602
  • 3
    Kirchenbucheintrag Hünfeld
  • 4
    HStAM Best. 330 Hünfeld Nr. 602
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