Friederike v. Warnsdorf

Friederike v. Warndorf (PN 18552)
Familienübersicht auf Tafel Epp. d

Vater: Mutter:
Geboren: Getauft:
erwähnt:
Verstorben: zwischen dem 23. September und dem 31. Dezember 1834 in Mergentheim 1Gothaisches Genealogisches Handbuch der freiherrlichen Häuser auf das Jahr 1857, GothaBestattet:
Eheschließung: kurz vor dem 1. Februar 1820 2Heirat findet sich nicht im Kirchenbuch der Stadtpfarrei Fulda Ehe o/o 1826
Ehepartner: Amand Philipp Joseph Ferdinand v. Buseck

Zur Person:

Die Einordnung der Friederike v. Warnsdorf in die Familie v. Buseck war lange Zeit ein Problem. Laut Gotha 1857, S. 106 und Gotha 1898, S. 127 soll Friederike mit dem Vater des Amand, mit Johann Philipp Constantin Joseph Matthias v. Buseck verheiratet gewesen sein. Wobei sich für diese Ehe bisher keine Belege finden ließen. Der Gotha 1957, S. 175 bemerkt dazu: Der “Familienstammbaum” bringt Friederike von Warnsdorf nicht hier, sondern als 2. Gattin des Sohnes Amandus (1759 – 1840).
Die Akten HStAM Best. 100 Nr. 11810 und HStAD F 28 Nr. 158  zeigen deutlich, dass die letzte Vermutung, eine Ehe mit Amand v. Buseck zutrifft.
Friederike lebt zum Zeitpunkt ihres Todes in Mergentheim, im Haus eines Bürgers und Schäfers 3HStAD F 28 Nr. 158.

Belege:

1820 Februar 1
Die Gemeindeverwaltung Fulda überlegt ob der Obrist v. Buseck für seine zweite Ehefrau, das Fräulein Friederike v. Warnsdorf, die er kürzlich geheiratet hat, ein Bürgergeld (Einzugsgeld) entrichten muss. Der Obrist von Buseck besitzt in Fulda ein Haus, Garten und Grundstücke. Unklar ist die Situation durch seine früheren Anstellungen. Er ist pensionierter Offizier und war Stadtkommandant in Fulda. Es könnte sein, dass er als Beamter von solchen Bürgergeldzahlungen befreit wurde.
HStAM Best. 100 Nr. 11810

1834 September 23 Mergentheim
Notarielles Testament der Friederike geb. v. Warnsdorf, seit 1826 geschiedener Ehefrau des Obristen Amand v. Buseck, von 1834 (abschriftlich):
Friederike, abgeschiedene Ehegattin des Herrn Amand v. Buseck Obrist in Hessischen Diensten geb. v. Warnsdorf, seit 1826 mit der Bestimmung nach den in Fulda liegenden Akten von dem v. Buseck getrennt – wonach ihre eheliche Verhältnisse als aufgelöst zu betrachten seien, setzt als Universalerben die Kinder ihres zweiten Stiefsohnes Franz v. Buseck ein. Franz v. Buseck ist gegenwärtig Hessischer Hauptmann in Kassel und mit einer geb. Mayer verheiratet. Sollten keine Kinder von Franz vorhanden (am Leben) sein, dann sollen als Universalerben ihrer Verlassenschaft, mit Ausschluss des Franz v. Buseck, ernannt sein das Institut der englischen Fräulein in Fulda. Neben ihrem Stiefsohn Franz v. Buseck bedenkt das Testament auch noch ihre Nichte, die Gattin eines Lieutnant v. Ußlar.
Legate:
B ihrem geliebten Mann Amand v. Buseck zum Andenken ihren Ehring mit A. v. B. bezeichnet, damit er gewiss wissen möge, in welche Hände solcher gekommen. Sollte er aber nicht mehr am Leben sein, so soll dieser ihr Sohn Franz erhalten.
J ihr Sohn Franz ferner zum Andenken ihr silbernes Zuckerkörbschen mit weißem Glas
K desselben Frau das Portrait ihres Gemahls mit goldenem Rahmen und ihren goldenen Fingerhut …
Ihrer Nichte .. v. Ußlar muss sie sehr zugetan gewesen sein. Nachdem ihre Eltern der Heirat zugestimmt haben unterstützt sie das Ehepaar finanziell, bis der Ehemann den Rang eines Hauptmanns erreiche. In ihrem Testament bestimmt Friederike, dass, solle ihr Mann Anspruch auf ihr Erbe – entgegen den Bestimmungen des Scheidungsvertrages in Fulda – erheben, so wird er auf den Pflichtteil gesetzt. Davon sollen nicht gezahlte Unterhaltsleistungen an sie abgezogen werden. Dieser Formulierung darf entnommen werden, dass Amand noch immer Zahlungen an sie zu leisten hatte.
enthalten in: HStAD F 28 Nr. 158  


Quellen:

Literatur:
Gothaisches Genealogisches Handbuch der freiherrlichen Häuser auf das Jahr 1857, Gotha
Gothaisches Genealogisches Handbuch der freiherrlichen Häuser 1898, Gotha
Genealogisches Handbuch des in Bayern immatrikulierten Adels Bd. VI, Neustadt an der Aisch/Mittelfranken 1957


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    Gothaisches Genealogisches Handbuch der freiherrlichen Häuser auf das Jahr 1857, Gotha
  • 2
    Heirat findet sich nicht im Kirchenbuch der Stadtpfarrei Fulda
  • 3
    HStAD F 28 Nr. 158
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