Johann Friedrich Philipp v. Buseck gen. Brand

Johann Friedrich Philipp v. Buseck gen. Brand (PN 2023)
Familienübersicht auf Tafel 2 b und Tafel 2 c

Vater: Johann Burkhard v. Buseck 1Er trägt spätestens ab seiner Eheschließung den Beinamen Brand.Mutter: Maria Rosina v. Nordeck zur Rabenau
Geboren: Getauft: 09. Juli 1644 in Alten-Buseck
erwähnt:
Verstorben: Bestattet: 29. Januar 1696 in Alten-Buseck
Eheschließung: 05. Dezember 1670 in Alten-Buseck
Ehepartner: Sophia Catharina v. Breidenbach gen. Breitenstein
Kinder:
Name

Geboren

Verstorben / erwähnt
Georg Ludwig11. Juni 1672
Friedrich Philipp Moritz11. Juni 1674
Johann Reinhard~ 21. September 1675
Johann Balthasar Ludwig20. Juli 1677
totgeborenes Söhnlein# 30. August 1679 2Die Problematik im August 1679 ein totgeborenes Kind zu bestatten und im Febr. 1680 ein weiteres Kind taufen zu lassen ist bewusst. Die Daten behaupten es allerdings so. Die Totgeburten werden einem Lieutnant v. Buseck gen. Brand zugewießen. Zu der Zeit gab es jedoch nur einen männlichen Brand v. Buseck, jenen Joh. Friedrich Philipp v. Buseck gen. Brand. Der Geburtseintrag ist separat notiert worden, der Bestattungseintrag steht innerhalb einer Aufzählung für das gesamte Jahr. Diese Aufzählung wurde in einem Zug notiert. Eventuell hat der Schreiber hier August mit April verwechselt? In diesem Jahr wurden nur vier Bestattungen notiert: Jan., Aug. und  9bris
Johann Eitel14. Februar 1680 3Die Problematik im August 1679 ein totgeborenes Kind zu bestatten und im Febr. 1680 ein weiteres Kind taufen zu lassen ist bewusst. Die Daten behaupten es allerdings so. Die Totgeburten werden einem Lieutnant v. Buseck gen. Brand zugewießen. Zu der Zeit gab es jedoch nur einen männlichen Brand v. Buseck, jenen Joh. Friedrich Philipp v. Buseck gen. Brand. Der Geburtseintrag ist separat notiert worden, der Bestattungseintrag steht innerhalb einer Aufzählung für das gesamte Jahr. Diese Aufzählung wurde in einem Zug notiert. Eventuell hat der Schreiber hier August mit April verwechselt? In diesem Jahr wurden nur vier Bestattungen notiert: Jan., Aug. und  9bris
totgeborenes Söhnlein# 28. April 1681
Wilhelm Philipp Ludwig04. September 1687
totgeborenes Söhnlein# 22. Juli 1688

Zur Person:

1684: fürstlich-hessischer Lieutenant

Belege:

1661-1676
Schreiben des Landgrafen Ludwig VI. an die Regierung zu Gießen. Enthält u.a.: Regelung der Vormundschaft über Johann Friedrich Philipp v. Buseck und seine Geschwister
HStAD D 4 Nr. 249/6  Regest nach arcinsys.hessen.de

1664 Juni 14
Hans Friedrich Philipp Brand v. Buseck beschwört die Aufnahme in den Burgfrieden der Ganerbschaft Buseckertal gemäß den alten und neuen Burgfriedensbriefen.
HStAD B 14 Nr. 65, Bl. 3v  Regest nach arcinsys.hessen.de

1671-1672, 1687
Strittige Anteile an den Zehntgefällen zu Fronhausen. Enthält u.a. Klage des Johann Friedrich Philipp von Buseck gen. Brand als Kurator der Kinder des Philipp Christoph von Nordeck zur Rabenau gegen Franz Gundlach, Altbürgermeister in Marburg
HStAM Best. 17 d Nr. von Nordeck zur Rabenau 8   Regest nach arcinsys.hessen.de

1673 Dezember 18
Landgraf Ludwig VI. bekundet: Am 8. Februar 1673 hatte er seinen lehnsherrlichen Konsens dazu erteilt, dass sein adeliger Vasall Johann Friedrich Philipp Brand v. Buseck seinen Lehnshof zu Beuern im Buseckertal dem Wilhelm Christoph v. Buseck überlässt, derart, dass dieser letzterem lehnsweise überlassen werden kann. Er hat diesem daher den Hof samt näher umschriebenem Zubehör und Rechten zu einem Mannlehen verliehen, und zwar in der Art, wie es schon die näher benannten Vorfahren des Johann Friedrich Philipp Brand v. Buseck von den Landgrafen v. Hessen inne hatten.
in HStAD B 14 Nr. 279  Regest nach arcinsys.hessen.de

1673 Dezember 18
Wilhelm Christoph v. Buseck bekundet: Landgraf Ludwig VI. hat ihm gem. dem darüber ausgestellten, in vollem Wortlaut mitgeteilten Lehnsbrief gleichen Datums einen Hof zu Beuern mit allem Zubehör zu einem Mannlehen verliehen, wie ihn bisher Johann Friedrich Philipp Brand v. Buseck inne gehabt hatte. Dafür hat er den Lehnseid geleistet.
HStAD B 14 Nr. 279, war A 5 Nr. 45/18   Regest nach arcinsys.hessen.de

1684 April 15, Großen-Buseck
Johann Friedrich Philipp Brand v. Buseck, fürstlich-hessischer Lieutenant, und Volprecht Ludwig v. Buseck, Vierer und Ganerben des Buseckertals, bekunden: Sie können eidlich bezeugen, dass Philipp Franz v. Buseck, Sohn des verstorbenen Philipp Konrad v. Buseck, von seinen vier Ahnen väterlicherseits zum Helm und Schild geboren ist.
HStAD F 28 Nr. 133 Bl. 5 – 5v   Regest nach arcinsys.hessen.de

1690 Oktober 6
Wilhelm Christoph v. Buseck, Johann Friedrich Philippp Brand v. Buseck, Kraft Adam Mönch v. Buseck und Volprecht Ludwig v. Buseck bekunden: In der Streitsache zwischen den Vierern und Ganerben des Buseckertals einerseits und der Witwe und Söhne des verstorbenen Philipp Arnold v. Buseck um die Rezeption in die Ganerbschaft und andere [ungenannte] Streitpunkte erklären sie ausdrücklich im Rahmen eines Rezesses, dass sie sich an die geschworenen Burgfrieden, die kaiserlichen Privilegien und die Observanzen halten und sich zueinander halten wollen, auch keiner den anderen schädigen soll.
HStAD F 28 Nr. 57 Bl. 69 – 69v   Regest nach arcinsys.hessen.de

posthum
1696 April 28
Kraft Adam Mönch v. Buseck und Volprecht Ludwig v. Buseck, Schultheiß, Vierer und Ganerben des Buseckertals, bekunden: Auf Bitten der Gebrüder Georg Ludwig, Friedrich Philipp Moritz, Johann Reinhard, Johann Balthasar Ludwig und Wilhelm Philipp Ludwig Brand v. Buseck, Söhnen des verstorbenen Johann Friedrich Philipp Brand v. Buseck, haben sie bestätigt, dass diese seitens der vier Ahnherren ihres Vaters zum Schild und Helm edel geboten sind. Da sie über achtzehn Jahre alt sind und deshalb volljährig geworden sind, außerdem die Burgfrieden, kaiserlichen Privilegien und die Herkommen beschworen haben, sind sie in die Ganerbschaft des Buseckertals aufgenommen worden.
HStAD F 28 Nr. 57 Bl. 35 – 36   Regest nach arcinsys.hessen.de


Quellen:

Literatur:


  • 1
    Er trägt spätestens ab seiner Eheschließung den Beinamen Brand.
  • 2
    Die Problematik im August 1679 ein totgeborenes Kind zu bestatten und im Febr. 1680 ein weiteres Kind taufen zu lassen ist bewusst. Die Daten behaupten es allerdings so. Die Totgeburten werden einem Lieutnant v. Buseck gen. Brand zugewießen. Zu der Zeit gab es jedoch nur einen männlichen Brand v. Buseck, jenen Joh. Friedrich Philipp v. Buseck gen. Brand. Der Geburtseintrag ist separat notiert worden, der Bestattungseintrag steht innerhalb einer Aufzählung für das gesamte Jahr. Diese Aufzählung wurde in einem Zug notiert. Eventuell hat der Schreiber hier August mit April verwechselt? In diesem Jahr wurden nur vier Bestattungen notiert: Jan., Aug. und  9bris
  • 3
    Die Problematik im August 1679 ein totgeborenes Kind zu bestatten und im Febr. 1680 ein weiteres Kind taufen zu lassen ist bewusst. Die Daten behaupten es allerdings so. Die Totgeburten werden einem Lieutnant v. Buseck gen. Brand zugewießen. Zu der Zeit gab es jedoch nur einen männlichen Brand v. Buseck, jenen Joh. Friedrich Philipp v. Buseck gen. Brand. Der Geburtseintrag ist separat notiert worden, der Bestattungseintrag steht innerhalb einer Aufzählung für das gesamte Jahr. Diese Aufzählung wurde in einem Zug notiert. Eventuell hat der Schreiber hier August mit April verwechselt? In diesem Jahr wurden nur vier Bestattungen notiert: Jan., Aug. und  9bris
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