Rauchhahn/Rauchhühner

das Herdfeuer mit dem davon aufsteigenden Rauch ist das Zentrum des Hauses als Rechts- und Wirtschaftseinheit, so daß Rauch in vielfältigen Wendungen den selbständigen und damit abgabepflichtigen Haushalt bezeichnet1HRG1 IV 193f.

Der Rauchhahn, das Rauchhuhn ist eine Abgabe vom eigenen Rauch, dem eigenen Herd, dem eigenen Haus. Sie gilt als Anerkennung des obrigkeitlichen Schutzes 2Kunz, S. 286
Die Abgabe an den Territorialherren bestand zumeist eher aus einem Huhn, denn aus einem Hahn. In den Quellen finden sich jedoch beide Begriffe. Sie war jährlich zu leisten. Von der Abgabe befreit war man in dem Jahr in dem die Hausfrau im Kindbett war.
Laut dem Wörterbuch der Brüder Grimm sind Rauchhühner „nur eine abgabe der landleute, nicht der bürger3Grimm Stichwort „Rauchhuhn“ .

Das Fastnachtshuhn ist der Bedeutung nach mit dem Rauchhuhn identisch. Der Hinweis „Fastnachts“ bestimmt den Zeitpunkt wann das Huhn dem Herrn zu liefern ist.
Weitere Begriffe für eine Huhnabgabe nach dem Fälligkeistermin sind: Martinshuhn, Sommerhuhn, Weihnachtshuhn. 4Kunz S. 183
Als Abgabe werden noch Leibhühner und Vogthuhn genannt.

Was sich hinter der Abgabe „Waldhuhn“ verbirgt ist derzeit noch nicht geklärt.5nach Arcinsys werden diese scheinbar nur in Alten-Buseck erhoben: HStAM Bestand 19 b Nr. 1645 (1556-1558) und HHStAW Bestand 166/167 Nr. 1184 (1692-1693)


Quellen:


Literatur:
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte : HRG / hrsg. von Adalbert Erler … – Berlin : Schmidt. Erschienen: 1 (1971) – 5 (1998)
Rudolf Kunz: Darmstädter Archivschriften 9: Wörterbuch für südhessische Heimat- und Familienforscher; Darmstadt 1995


  • 1
    HRG1 IV 193f.
  • 2
    Kunz, S. 286
  • 3
    Grimm Stichwort „Rauchhuhn“
  • 4
    Kunz S. 183
  • 5
    nach Arcinsys werden diese scheinbar nur in Alten-Buseck erhoben: HStAM Bestand 19 b Nr. 1645 (1556-1558) und HHStAW Bestand 166/167 Nr. 1184 (1692-1693)
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