Rechtsstreit zwischen dem Busecker Tal und dem Londorfer Grund (1674-1679)

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Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats in Wien, die heute im Bestand des Österreichischen Staatsarchivs sind, geben einen Einblick in einen mehrjährigen Rechtsstreit der Gemeinden im Busecker Tal gegen die Gemeinden im sogenannten Londorfer Grund, in der heutigen Rabenau. Streitgegenstand war die Aufteilung der Kosten, die durch Einquartierung und Verpflegung kaiserlicher Truppen im Rahmen des Holländischen Kriegs (1672-1678) entstanden waren.1AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Decisa 805

Nachdem das Heilige Römische Reich unter Kaiser Leopold im August 1673 auf Seiten der Niederlande in den Krieg gegen Frankreich eingetreten war, zogen Einheiten der kaiserlichen Soldaten, oft als “Kriegsvölker” bezeichnet, auch durch hessische Dörfer. Laut den Akten hatte eine “Compagnie zu Pferde” unter dem Kommando des Rittmeisters Graf Cavriani gegen Ende 1673 im Busecker Tal und Londorfer Grund Quartier bezogen.2Laut Schreiben des Anwalts der Hessen-Darmstädtischen Regierung vom 8.3.1675 waren die Truppen “gegen das ende des 1673ten Jahrs eingefallen”. Es handelte sich also offenbar nicht um die bereits Ende September 1672 angekommenen Brandenburgischen Truppen, von denen im alten Großen-Busecker Kirchenbuch die Rede ist (“Ao 1672 Nach Michaelistag sindt die Brandenburgischen Völcker den Holländigen gegen die Franzosen zu assistiren in unser Buseckerthal kommen mit etlichen tausend Mann, welche einen mercklichen Schaden verursacht.” KB S. 907, zitiert nach Hanno Müller, Großen-Busecker Familienbuch, 1993, S. 5). Das bestätigt auch ein im Staatsarchiv Darmstadt erhaltenes Schreiben eines Großen-Busecker Ortsbürgers vom 20. Januar 1674, in dem von kaiserlichen Truppen die Rede ist, die dort zu der Zeit ihr Winterquartier hatten.3S. Hanno Müller, Großen-Busecker Familienbuch, 1993, S. 28-29.

Gegen einen Bescheid der landesfürstlichen Regierung von Hessen-Darmstadt, der dem Busecker Tal einen höheren Anteil an Einquartierungskosten zuwies, hatten die Busecker Ganerben zunächst erfolglos Berufung eingelegt.4Schreiben der Fürstlich Hessischen Kanzler und Regierungsräte in Gießen an die Vierer und Ganerben des Busecker Tals, Beuern, 6. Juli 1674. Daher gingen die Busecker am 30./20. Juli 5Das doppelte Datum erklärt sich dadurch, dass der “alte” julianische Kalender damals bereits um zehn Tage nachging. Die evangelischen Fürsten und andere Reichsstände übernahmen aber erst im Jahr 1700 den “neuen” gregorianischen Kalender, der bereits seit den 1580er Jahren in den katholischen Territorien verwendet wurde. Schriftwechsel oder Verträge zwischen evangelischen und katholischen Territorien wurden also mit beiden Daten versehen. 1674 vor dem Reichshofrat in Wien in Berufung,6Appellationsinstrument und Requisitionsschein, Großen-Buseck, 30./20. Juli 1674. “Montags, welches war der 30./20. July [1674], … in Magni Möllers, wohnhafften Nachbars zu Grosen Buseck Haus in der Unterstuben (allwohin Wir dann miteinand beruffen worden sind) erschienen ist, der Erbahre und vorsichtige H. Johann Mängel von Allbach samt seinem Gesellen, H. Clauß Velten Beckern, von Altenbuseck, alß beede Gericht-Schöffen Buseckerthals, da dan im Beysein derer, in M.r des Notarii und gebettener 3er Zeugen praesentz von den 9 Dorfschafften deß Buseckerthals nicht allein zu undschreibung deß Requisition-Zettels, wie auch zu … benöthigter zustell- und prosequirung der obhandenen Appellation Gevollmächtiger Neun Bürg[er]M[eist]r … Wir die ietzige sämbtliche BürgerM[eist]r deß Buseckerthals, benantlichen, Wilhelm Rüsell von Großenbuseck, Christoph Engellhardt von Altenbuseck, Tobias Schomper von Beuern jun., Görg Bauernfeindt von Bersroth, Johann Launspach von Reiskirch, Kilian Lang von Burkhardtsfellen, Johann Krämer von Allbach, Velten Hildenbrandt von Oppenroth, und Hans Eberdt Vogell von Rötgen, thun hiermit vor unß und unsere Gemeinden, offentlich bekennen, demnach von Fürstl. Regierung zu Gießen ein Bescheidt wied unß undt vor die Undthanen deß Londorfer Grunds, so den 6. July datirt, unß aber den 18. Ejusdem allererst insinuirt worden, die Repartition der vom H. Rittm.r Graf Cavriani undt seiner im Buseckerthal und Londorfer Grundt einquartiert gewesenen Compagnie gemachten Unkosten betr., ergang, durch welch Bescheidt Wir nicht nur sehr gravirt zu seyn vermeinen, unde auch noch mehr gravirt zu werden unß besorgen, und deswegen … umb besser Recht zu erlang, Wir von solchem Bescheidt zu appelliren gemüssiget werden… Desen zu wahrer Urkund haben Wir Innwohner deß Buseckerthals unsere Bürgermeister ersuchet, daß Sie diesen Requisition-Schein nicht allein vor sich sond[er]n auch in unser aller Nahmen unterschreiben wollen; Welches Wir die Bürgermeister vor uns und uf beschehene Bitt aller Innwohner Nahmen unterschrieben, so gescheh[en] Grosenbuseck 30./20. July 1674. klagten aber parallel auch in der fürstlichen Kanzlei in Darmstadt.7“Notification und Intimations-Schriftlein”, Darmstadt, 1. August 1674. Als Kläger traten vor dem Reichshofrat nicht etwa die Busecker Ganerben auf, sondern ausdrücklich alle Einwohner der damals neun Ortschaften des Busecker Tals, die im August 1674 auf dem Anger in Großen-Buseck erschienen, um ihre Teilnahme öffentlich feierlich zu bestätigen.8Notarielles Protokoll, Großen-Buseck, 25. August 1674. “Thun dieweil Ich Thomas Best aus Kayserl: Mäyt. macht und gewalt offen und geschwohrener Notarius, Bürger und Stattschreiber zu Laubach, hierzu gebührlich requiriert worden, und beneben Conrad Schmid und Johannes Müllern beyden Einwohnern zu Hattenrodt, Solms-Lichschen Unterthanen als hierzu auch erbetenen gezeugen, persöhnlich zugegen mit augen gesehen und mit ohrn gehöret, daß die Bürgermeister des Buseckerthals ad pulsum rampan..? und uff gegebenes zeichen mit der glocken, auf dem anger bey dem Marstall vor dem grosen Kirchhofsthor zu grosenbuseck erschiehnen, und alß Ich Ihnen obstehende ihre Vollmacht laut und deutlich, aldaselbsten offentlich unterem freyen himmel vorgelesen, Sie darauf alle nacheinander und ein jeder in sonderheit, masen sie oben im anfang ufgezeichnet und Benahmbset stehen, … derselben, vermittelst mir dem Notario, selbst persohnlich gethanen Handgelöbnis (auser etliche, die durch andere, wie obangedeutet, angelobet) bekennet haben; … Geschehen grosen Buseck dicto 25 augusti zwischen 1 und 3 Uhren nachmittag, an orth und Ende wie jetztgemelt, und im Beysein obbenanter Zweyer glaubhaffter gezeugen, Im Jahr Christi Eintausend Sechshundert Siebentzig und Vier.” Diesen Umstand nutzten die Londorfer im weiteren Prozessverlauf und stellten alle unternommenen Schritte der Busecker grundsätzlich als nie erfolgt und unzureichend legitimiert dar. 9Eingabe von Jonas Schrimpf, Reichshofratagent, 21. Januar 1676. ”Zudem auch der unbefugte appellantische Anwalt mit seiner producirten vermeinten Vollmacht, weilen solche nur von etzlichen, und nur von ieden dorts Bürgermeistern unterschrieben worden, sich nicht zur gebühr legitimiert.

Die Busecker erzielten in Wien zunächst zwei Zwischenerfolge. Zum Einen wurde am 5. November 1674 im Namen von Kaiser Leopold der Reichhofratsprozess eröffnet. Die Reaktion seitens der Junker von Nordeck zur Rabenau in Londorf (“daß man hofieren undt appellirn niemanden wehren könte”) nahm der Anwalt der Busecker in Wien zum Anlass, für dieses “gar spöttisch und schimpflich[e]” Verhalten einen Verweis (“animadversion”) und “Abstrafung” zu fordern.10Eingabe von Johann Bernhard Hauser, Reichshofratsagent, 4. März 1675. Zum Anderen erwirkten die Busecker am 23. August 1675 eine Art einstweilige Verfügung gegen die Pfändung von Vieh im Buseckertal, welche die landesfürstliche Regierung von Hessen-Darmstadt auf Betreiben der Londorfer hatte durchführen lassen, 11Schreiben der Fürstlich Hessischen Kanzler und Regierungsräte in Gießen vom 13.12.1674. “ist der befehl hiermit, daß Ihr auf den nechstgelegenen dorfen deß Buseckerthalß, namblich Alten Buseck und Röthgen mit ein paar oder drey Männern fünfzehn stück Viehes ahn Ochsen, Kühen und Pferden wegen deß gantzen Buseckerthalß nehmet, und auff daß es die leuthe, denen es abgespannt wird, selbst füttern kommen, nacher Wißeck in Pfande stellet, auch wan die Buseckerthäler die im Londorfer Grundt innerhalb 8 Tag von Zeit der Pfandung nicht bezahlen, und daß Viehe dadurch lösen werden, alßdan nach Verfließung solcher 8 tag alsobald solches Viehe durch Unpartheysche dazu beaydigte der dingen Verstandige leüthe schätzen laßet, und davon ihnen Hindersaßen deß Londorfer Grundtß, so viell sich Ihre Forderung richtig findet, und erstrecket, an Zahlung reichet. ungeachtet des in Wien schwebenden Prozesses.

Interessanterweise reagierten die Londorfer nicht sofort auf die Klage der Busecker, sondern verließen sich zunächst auf die landgräfliche Regierung von Hessen Darmstadt. Diese argumentierte nicht nur, dass der Reichshofrat den Prozess kassieren und an die hessische Justiz zurückverweisen solle, sondern betonte auch die “Ungerechtigkeit und Bosheit” der Kläger aus dem Busecker Tal, “welche sich durch ihre Böße[n] Rhatgeber soweit verleiten lassen”.12Eingabe von Jonas Schrimpf, Reichshofratsagent, 8. März 1675. “So ist doch gleichwohl der Kitzel solcher Bußeckerthäler dermaßen groß, und das Einrathen ihrer Bößen Consulenten so mächtiger Würckung gewesen, daß sie Bußerckerthäler sich dießer Appellation … angemaßet, und dadurch das werk wider alle raison zu vergeblicher Weitläuffigkeit, auch mehrer Verderbung und Rum ihrer und der Appellaten in das weite Feld zu spielen gesuchet.” Ein Rechenfehler habe zu einem zu niedrig angesetzten Beitragssatz für das Busecker Tal geführt, den Ganerben des Busecker Tals sei aber der richtige (höhere) Beitragssatz nach dem geltenden Steuerstock umgehend mitgeteilt worden. Eine Berufungsklage des Busecker Tals sei abgewiesen worden, auch mit dem Verweis auf eine Sonderkommission, “die Mannschaftten, Güter und Mobilien, Handel und Wandel, im … Bußerckerthal und Londorffer Grund untersuchen, in consideration ziehen, und nach befinden solchen Fuß des Stocks selbsten reformiren, und mit den proportionen darauf also einrichten zulassen, daß kein theil sich mit fugen darüber zu beklagen haben könte”. Ein schnelles Urteil war vom Reichshofrat allerdings nicht zu erwarten. Wiederholt ersuchten die Anwälte beider Parteien um Fristverlängerungen, oft mit Hinweis auf die schlechte Sicherheitslage.13Schreiben von Dr. Bader an Dr. Hauser, Frankfurt, 1. Juli / 21. Juni 1675. “nachdem aber wegen der orth beharrlicher Kriegsdurchzüeg, (…) ich auch wegen ohnsicherheit mich selbsten dero orthen zue erheben im wenigsten getraut (…)”. Schreiben von Dr. Bader, Frankfurt, 13. Juni 1676: “die gute läuth oder Appellanten auch wegen Unsicherheit der strasen sich zu mir herein nicht wohl wagen dürfen”. Schreiben der Fürstlich Hessischen Kanzler und Räte in Darmstadt an Jonas Schrimpf, Darmstadt, 15. März 1677: “Nachdem jedoch bey jetzigen Kriegstroublen und bevorstehendem starcken Durchzug deß meinsten theils der kay[serlichen] armée, durch hießiges land, über Rhein, in publicis allerhand Verhinderungen in weg gefallen (…)”. Nach viereinhalb Jahren sahen sich die Busecker im März 1679 letztendlich gezwungen, angesichts hoher Kosten und dem Tod ihres hessischen Anwalts, den mühsamen und von Verzögerungen geprägten Prozess aufzugeben.14Schreiben von Johann Wiesener, Bevollmächtigter des Busecker Tals, Großen-Buseck, 15./25. März 1679. “nicht allein unßer allhießiger Advocatus und anwald Herr Dr. Bader mit Todt abgang[en], sondern und vornemblich auch dießes, daß wir sowohl durch brandt, alß auch durch der Münster[ischen] und anderer Völcker Einquartirung und Durchmarche (der Contribution und anderer Giften mehr nicht einmahl zugedencken) dermaßen von mitteln erschöpft, daß es die höchste Unmöglichkeith, mit den Londorffern, … ferner, wie gern wir sonst ratione causae wohl wolten, daselbsten zu litigiren.

Die Gerichtsakten zum Rechtsstreit mit dem Londorfer Grund sind für die Familienforschung interessant, weil sie detaillierte Namenslisten und Angaben zu über 400 einzelnen Personen enthalten, oft mit Hinweisen auf Ämter, Berufe oder Besitz. Die Prozessvollmachten der Busecker an verschiedene Anwälte und Beauftragte benennen nicht nur die Bürgermeister und die Gemeindevorsteher, sondern auch alle einzelnen Gemeindemitglieder.15Vollmacht der Einwohner des Busecker Tals an Cloß Velten Becker und Johann Wießner, Großen-Buseck, 2. August / 23. Juli 1674; Vollmacht der Einwohner des Busecker Tals an Cloß Velten Becker und Johann Wießner (bzgl. Ablegung des Eides und anderer Prozessformalitäten vor der Regierungskanzlei von Hessen-Darmstadt), Großen-Buseck, 2. August / 23. Juli 1674; Vollmacht der Einwohner des Busecker Tals an Daniel Lucan, Notar in Darmstadt, Großen-Buseck, 25. August 1674; Vollmacht der Einwohner des Busecker Tals an Johann Bernhardt Hauser, Reichshofratsagent, undatiert (offenbar 1675). Eine Prozessvollmacht im Namen der Londorfer enthält dagegen nur die Namen der Bürgermeister und Gemeindevorsteher.16Vollmacht der Einwohner des Londorfer Grunds an Jonas Schrimpf, Reichshofratsagent, datiert 27./17. November 1675. Erhalten sind außerdem detaillierte notarielle Protokolle, etwa zur Erstellung von Klageschriften in Großen-Buseck oder zur Zustellung einzelner Prozessakte an die Bürgermeister in Londorf,17 Protokoll zur Zustellung der Entscheidung des Reichshofrats zur Eröffnung des Appellations-Prozesses an die Bürgermeister in Londorf, 1. Januar 1675 / 22. Dezember 1674; Protokoll zur Zustellung des Protokolls des Reichshofrats vom 18. März 1675 an die Bürgermeister in Londorf, 3. Mai / 23. April 1675; Protokoll zur Zustellung von Prozessakten an die Bürgermeister in Londorf, 3. August / 24. Juli 1675. sowie zur Pfändung von Vieh in verschiedenen Ortschaften des Busecker Tals.18Pfändungs- und Schätzungsprotokoll, Allendorf Lumda, 24. Dezember 1674; Pfändungs- und Schätzungsprotokoll, Großen-Buseck, 27. November 1675.

Insgesamt nennt die Akte 413 zeitgenössische Personen aus 26 verschiedenen Orten, darunter 349 aus dem Busecker Tal, die im Folgenden aufgelistet sind.

Orts- und Personenverzeichnis

Einwohner des Busecker Tals

Großen-Buseck
Alten-Buseck
Beuern
Bersrod
Reiskirchen
Burkhardsfelden
Oppenrod
Albach
Rödgen

Personen außerhalb des Busecker Tals

Wieseck:
Johannes Möller. “Wirth”. Bei ihm stand das im Dezember 1674 in Rödgen und Alten-Buseck gepfändete Vieh 9 Tage lang.

Londorf:
Johann Ruppert Adenbach. November 1675 Gemeindevorsteher.
Johann Just/Jost Berger. Januar 1674 – Juli 1675 Bürgermeister. November 1675 Gemeindevorsteher.
Johannes Beyer. November 1675 Bürgermeister.
Seybert Dietz. Januar 1674 – Juli 1675 zweiter Bürgermeister.
Nicolaus Erckel. November 1675 Bürgermeister.
Johann Balthasar von Nordeck zur Rabenau
Friedrich von Nordeck zur Rabenau
Johann Conradt von Nordeck zur Rabenau

Kesselbach:
Johann Eberhardt Berger. November 1675 Gemeindevorsteher.
Conradt Motz. November 1675 Bürgermeister.
Johann Eberhardt Pfeiff. November 1675 Gemeindevorsteher.
Diederich Seypp. November 1675 Bürgermeister.

Rüddingshausen:
Henrich Clemm. November 1675 Gemeindevorsteher.
Johannes Heydt. November 1675 Bürgermeister.
Hanß Seypp. November 1675 Bürgermeister.
Wilhelm Weber. November 1675 Gemeindevorsteher.

Weitershein:
Häintz Deyß/Daiß. November 1675 Gemeindevorsteher.
Stephan Dück. November 1675 Bürgermeister.
Hans Möller. November 1675 Gemeindevorsteher.
Johannes Möller. November 1675 Bürgermeister.

Geilshausen:
Henrich Erbe. November 1675 Gemeindevorsteher.
Simon Knauß. November 1675 Bürgermeister.
Johann Balthasar Möller. November 1675 Bürgermeister.
Baltzer/Balthasar Wagener. November 1675 Gemeindevorsteher.

Odenhausen:
Johann Jost Dietz. November 1675 Bürgermeister.
Blasius Lang. November 1675 Gemeindevorsteher.
Hörmann Ruffell. November 1675 Bürgermeister.
Hörmann Ruffell. November 1675 Gemeindevorsteher.

Allertshausen:
Henrich Hoffmann. November 1675 Bürgermeister.
Christoffel Peucker. November 1675 Gemeindevorsteher.

Climbach:
Hörmann Bender. November 1675 Bürgermeister.
Conradt Lotz. November 1675 Gemeindevorsteher.
Georg Steinriff. November 1675 Bürgermeister.

Allendorf an der Lumda:
Anton Cronberger. Einer der vereidigten Bürger, die am 24.12.1674 den Wert des in Rödgen und Alten-Buseck gepfändeten Viehs schätzten.
Johannes Heinrich. Gerichtsschöffe. Einer der vereidigten Bürger, die am 24.12.1674 den Wert des in Rödgen und Alten-Buseck gepfändeten Viehs schätzten.
Hanß Sauer. Einer der vereidigten Bürger, die am 24.12.1674 den Wert des in Rödgen und Alten-Buseck gepfändeten Viehs schätzten.
Theoffel Schencke. Gerichtsschöffe. Einer der vereidigten Bürger, die am 24.12.1674 den Wert des in Rödgen und Alten-Buseck gepfändeten Viehs schätzten.
Christoph Schöpfer. Reitmeister von Allendorf an der Lumda 1675.

Laubach:
Thomas Best, Geschworener Kaiserlicher Notar. Notar der Bürgermeister und Gemeinden des Buseckertals im Rechtsstreit mit dem Londorfer Grund 1674-79.
Haneß Göbel. Zeuge bei der Zustellung von Prozessakten in Londorf am 1. Januar 1675 / 22. Dezember 1675 und am 3. Mai / 29. April 1675
Thomas Matteus Kirchenbaumrichter. Zeuge bei der Zustellung von Prozessakten in Londorf am 1. Januar 1675 / 22. Dezember 1675, am 3. Mai / 29. April 1675 und am 3. August / 24. Juli 1675.
Hans Conrad Maurer. Zeuge bei der Zustellung von Prozessakten in Londorf am 3. August / 24. Juli 1675 und am 18. / 8. Oktober 1675 und in Gießen am 17. / 7. Oktober 1675.
Johannes Saltzman. Zeuge bei der Zustellung von Prozessakten in Gießen am 17. / 7. Oktober 1675 und in Londorf am 18. / 8. Oktober 1675.

Hattenrod:
Johann/Hans Eitel Albach. Gerichtsschöffe. Zeuge bei der Erstellung des Appellationsinstruments in Großen-Buseck, 30./20. Juli 1674.
Johannes Müller. Zeuge bei der Erstellung des Appellationsinstruments in Großen-Buseck am 30./20. Juli 1674 und der Erteilung der Vollmacht der Einwohner des Busecker Tals an Daniel Lucan in Großen-Buseck am 25. August 1674.
Conrad Schmid. Zeuge bei der Erstellung des Appellationsinstruments in Großen-Buseck am 30./20. Juli 1674 und der Erteilung der Vollmacht der Einwohner des Busecker Tals an Daniel Lucan in Großen-Buseck am 25. August 1674.

Steinbach:
Hanß Velten Born. Am 9. November 1674 unternahm er gemeinsam mit zwei weiteren Steinbachern einen Zustellversuch von Prozessakten bei der fürstlichen Regierung in Gießen.
Johann Henrich Harbach. Am 9. November 1674 unternahm er gemeinsam mit zwei weiteren Steinbachern einen Zustellversuch von Prozessakten bei der fürstlichen Regierung in Gießen.
Johannes Keßler. Gerichtsschöffe. Am 9. November 1674 unternahm er gemeinsam mit zwei weiteren Steinbachern einen Zustellversuch von Prozessakten bei der fürstlichen Regierung in Gießen.

Gießen:
Johann Daniel Malcomesius. Sekretär in der fürstlichen Kanzlei.
Anton Rieß. Anwalt der Untertanen des Busecker Tals im Rechtsstreit mit dem Londorfer Grund.

Frankfurt am Main:
Dietrich Wolfgang Bader. J.V.D. Anwalt der Bürgermeister und Gemeinden des Busecker Tals im Rechtsstreit mit dem Londorfer Grund 1674-79. Sein Haus in der Großen Sandgasse wurde “Zum weißen Adler” genannt.
Johann Hartmann Bader. Zeuge bei der Zustellung von Prozessakten in Frankfurt am 18. / 28. Dezember 1674.
Caspar Engelhard. Notar bei der Zustellung von Prozessakten in Frankfurt am 18. / 28. Dezember 1674. Sein Haus am Kornmarkt wurde “Zum kleinen Goldstein” genannt.
Melchior Erbach. Bürger und Buchdrucker. Zeuge bei der Zustellung von Prozessakten in Frankfurt am 25. / 15. Oktober 1675.
Emmundt Gottlieb. Einwohner von Zornheim bei Mainz. Zeuge bei der Zustellung von Prozessakten in Frankfurt am 25. / 15. Oktober 1675.
Johann Jacob Jung. Zeuge bei der Zustellung von Prozessakten in Frankfurt am 18. / 28. Dezember 1674.
Johannes Henrich Richter. Notar bei der Zustellung von Prozessakten in Frankfurt am 25. / 15. Oktober 1675.

Darmstadt:
Daniel Lucan. Notar und Anwalt der Bürgermeister und Gemeinden des Busecker Tals im Rechtsstreit mit dem Londorfer Grund 1674.

Wien:
Johann Bernhard Hauser. Reichshofratsagent. Anwalt der Bürgermeister und Gemeinden des Busecker Tals im Rechtsstreit mit dem Londorfer Grund 1674-1675.
Jonas Schrimpf. Reichshofratsagent. Anwalt der landgräflichen Regierung von Hessen-Darmstadt und der Bürgermeister und Gemeinden des Londorfer Grunds im Rechtsstreit mit dem Londorfer Grund 1674-1679.
Georg Stambler. Türhüter des Reichshofrats.
Johann Theodor von Tollet, Reichshofratsagent. Anwalt der Bürgermeister und Gemeinden des Busecker Tals im Rechtsstreit mit dem Londorfer Grund 1675-1679.


Quellen:
AT-OeStA = Österreichisches Staatsarchiv, Wien

Literatur:
Hanno Müller: Großen-Busecker Familienbuch, Fernwald-Steinbach 1993


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    AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Decisa 805
  • 2
    Laut Schreiben des Anwalts der Hessen-Darmstädtischen Regierung vom 8.3.1675 waren die Truppen “gegen das ende des 1673ten Jahrs eingefallen”. Es handelte sich also offenbar nicht um die bereits Ende September 1672 angekommenen Brandenburgischen Truppen, von denen im alten Großen-Busecker Kirchenbuch die Rede ist (“Ao 1672 Nach Michaelistag sindt die Brandenburgischen Völcker den Holländigen gegen die Franzosen zu assistiren in unser Buseckerthal kommen mit etlichen tausend Mann, welche einen mercklichen Schaden verursacht.” KB S. 907, zitiert nach Hanno Müller, Großen-Busecker Familienbuch, 1993, S. 5).
  • 3
    S. Hanno Müller, Großen-Busecker Familienbuch, 1993, S. 28-29.
  • 4
    Schreiben der Fürstlich Hessischen Kanzler und Regierungsräte in Gießen an die Vierer und Ganerben des Busecker Tals, Beuern, 6. Juli 1674.
  • 5
    Das doppelte Datum erklärt sich dadurch, dass der “alte” julianische Kalender damals bereits um zehn Tage nachging. Die evangelischen Fürsten und andere Reichsstände übernahmen aber erst im Jahr 1700 den “neuen” gregorianischen Kalender, der bereits seit den 1580er Jahren in den katholischen Territorien verwendet wurde. Schriftwechsel oder Verträge zwischen evangelischen und katholischen Territorien wurden also mit beiden Daten versehen.
  • 6
    Appellationsinstrument und Requisitionsschein, Großen-Buseck, 30./20. Juli 1674. “Montags, welches war der 30./20. July [1674], … in Magni Möllers, wohnhafften Nachbars zu Grosen Buseck Haus in der Unterstuben (allwohin Wir dann miteinand beruffen worden sind) erschienen ist, der Erbahre und vorsichtige H. Johann Mängel von Allbach samt seinem Gesellen, H. Clauß Velten Beckern, von Altenbuseck, alß beede Gericht-Schöffen Buseckerthals, da dan im Beysein derer, in M.r des Notarii und gebettener 3er Zeugen praesentz von den 9 Dorfschafften deß Buseckerthals nicht allein zu undschreibung deß Requisition-Zettels, wie auch zu … benöthigter zustell- und prosequirung der obhandenen Appellation Gevollmächtiger Neun Bürg[er]M[eist]r … Wir die ietzige sämbtliche BürgerM[eist]r deß Buseckerthals, benantlichen, Wilhelm Rüsell von Großenbuseck, Christoph Engellhardt von Altenbuseck, Tobias Schomper von Beuern jun., Görg Bauernfeindt von Bersroth, Johann Launspach von Reiskirch, Kilian Lang von Burkhardtsfellen, Johann Krämer von Allbach, Velten Hildenbrandt von Oppenroth, und Hans Eberdt Vogell von Rötgen, thun hiermit vor unß und unsere Gemeinden, offentlich bekennen, demnach von Fürstl. Regierung zu Gießen ein Bescheidt wied unß undt vor die Undthanen deß Londorfer Grunds, so den 6. July datirt, unß aber den 18. Ejusdem allererst insinuirt worden, die Repartition der vom H. Rittm.r Graf Cavriani undt seiner im Buseckerthal und Londorfer Grundt einquartiert gewesenen Compagnie gemachten Unkosten betr., ergang, durch welch Bescheidt Wir nicht nur sehr gravirt zu seyn vermeinen, unde auch noch mehr gravirt zu werden unß besorgen, und deswegen … umb besser Recht zu erlang, Wir von solchem Bescheidt zu appelliren gemüssiget werden… Desen zu wahrer Urkund haben Wir Innwohner deß Buseckerthals unsere Bürgermeister ersuchet, daß Sie diesen Requisition-Schein nicht allein vor sich sond[er]n auch in unser aller Nahmen unterschreiben wollen; Welches Wir die Bürgermeister vor uns und uf beschehene Bitt aller Innwohner Nahmen unterschrieben, so gescheh[en] Grosenbuseck 30./20. July 1674.
  • 7
    “Notification und Intimations-Schriftlein”, Darmstadt, 1. August 1674.
  • 8
    Notarielles Protokoll, Großen-Buseck, 25. August 1674. “Thun dieweil Ich Thomas Best aus Kayserl: Mäyt. macht und gewalt offen und geschwohrener Notarius, Bürger und Stattschreiber zu Laubach, hierzu gebührlich requiriert worden, und beneben Conrad Schmid und Johannes Müllern beyden Einwohnern zu Hattenrodt, Solms-Lichschen Unterthanen als hierzu auch erbetenen gezeugen, persöhnlich zugegen mit augen gesehen und mit ohrn gehöret, daß die Bürgermeister des Buseckerthals ad pulsum rampan..? und uff gegebenes zeichen mit der glocken, auf dem anger bey dem Marstall vor dem grosen Kirchhofsthor zu grosenbuseck erschiehnen, und alß Ich Ihnen obstehende ihre Vollmacht laut und deutlich, aldaselbsten offentlich unterem freyen himmel vorgelesen, Sie darauf alle nacheinander und ein jeder in sonderheit, masen sie oben im anfang ufgezeichnet und Benahmbset stehen, … derselben, vermittelst mir dem Notario, selbst persohnlich gethanen Handgelöbnis (auser etliche, die durch andere, wie obangedeutet, angelobet) bekennet haben; … Geschehen grosen Buseck dicto 25 augusti zwischen 1 und 3 Uhren nachmittag, an orth und Ende wie jetztgemelt, und im Beysein obbenanter Zweyer glaubhaffter gezeugen, Im Jahr Christi Eintausend Sechshundert Siebentzig und Vier.”
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    Eingabe von Jonas Schrimpf, Reichshofratagent, 21. Januar 1676. ”Zudem auch der unbefugte appellantische Anwalt mit seiner producirten vermeinten Vollmacht, weilen solche nur von etzlichen, und nur von ieden dorts Bürgermeistern unterschrieben worden, sich nicht zur gebühr legitimiert.
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    Eingabe von Johann Bernhard Hauser, Reichshofratsagent, 4. März 1675.
  • 11
    Schreiben der Fürstlich Hessischen Kanzler und Regierungsräte in Gießen vom 13.12.1674. “ist der befehl hiermit, daß Ihr auf den nechstgelegenen dorfen deß Buseckerthalß, namblich Alten Buseck und Röthgen mit ein paar oder drey Männern fünfzehn stück Viehes ahn Ochsen, Kühen und Pferden wegen deß gantzen Buseckerthalß nehmet, und auff daß es die leuthe, denen es abgespannt wird, selbst füttern kommen, nacher Wißeck in Pfande stellet, auch wan die Buseckerthäler die im Londorfer Grundt innerhalb 8 Tag von Zeit der Pfandung nicht bezahlen, und daß Viehe dadurch lösen werden, alßdan nach Verfließung solcher 8 tag alsobald solches Viehe durch Unpartheysche dazu beaydigte der dingen Verstandige leüthe schätzen laßet, und davon ihnen Hindersaßen deß Londorfer Grundtß, so viell sich Ihre Forderung richtig findet, und erstrecket, an Zahlung reichet.
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    Eingabe von Jonas Schrimpf, Reichshofratsagent, 8. März 1675. “So ist doch gleichwohl der Kitzel solcher Bußeckerthäler dermaßen groß, und das Einrathen ihrer Bößen Consulenten so mächtiger Würckung gewesen, daß sie Bußerckerthäler sich dießer Appellation … angemaßet, und dadurch das werk wider alle raison zu vergeblicher Weitläuffigkeit, auch mehrer Verderbung und Rum ihrer und der Appellaten in das weite Feld zu spielen gesuchet.” Ein Rechenfehler habe zu einem zu niedrig angesetzten Beitragssatz für das Busecker Tal geführt, den Ganerben des Busecker Tals sei aber der richtige (höhere) Beitragssatz nach dem geltenden Steuerstock umgehend mitgeteilt worden. Eine Berufungsklage des Busecker Tals sei abgewiesen worden, auch mit dem Verweis auf eine Sonderkommission, “die Mannschaftten, Güter und Mobilien, Handel und Wandel, im … Bußerckerthal und Londorffer Grund untersuchen, in consideration ziehen, und nach befinden solchen Fuß des Stocks selbsten reformiren, und mit den proportionen darauf also einrichten zulassen, daß kein theil sich mit fugen darüber zu beklagen haben könte”.
  • 13
    Schreiben von Dr. Bader an Dr. Hauser, Frankfurt, 1. Juli / 21. Juni 1675. “nachdem aber wegen der orth beharrlicher Kriegsdurchzüeg, (…) ich auch wegen ohnsicherheit mich selbsten dero orthen zue erheben im wenigsten getraut (…)”. Schreiben von Dr. Bader, Frankfurt, 13. Juni 1676: “die gute läuth oder Appellanten auch wegen Unsicherheit der strasen sich zu mir herein nicht wohl wagen dürfen”. Schreiben der Fürstlich Hessischen Kanzler und Räte in Darmstadt an Jonas Schrimpf, Darmstadt, 15. März 1677: “Nachdem jedoch bey jetzigen Kriegstroublen und bevorstehendem starcken Durchzug deß meinsten theils der kay[serlichen] armée, durch hießiges land, über Rhein, in publicis allerhand Verhinderungen in weg gefallen (…)”.
  • 14
    Schreiben von Johann Wiesener, Bevollmächtigter des Busecker Tals, Großen-Buseck, 15./25. März 1679. “nicht allein unßer allhießiger Advocatus und anwald Herr Dr. Bader mit Todt abgang[en], sondern und vornemblich auch dießes, daß wir sowohl durch brandt, alß auch durch der Münster[ischen] und anderer Völcker Einquartirung und Durchmarche (der Contribution und anderer Giften mehr nicht einmahl zugedencken) dermaßen von mitteln erschöpft, daß es die höchste Unmöglichkeith, mit den Londorffern, … ferner, wie gern wir sonst ratione causae wohl wolten, daselbsten zu litigiren.
  • 15
    Vollmacht der Einwohner des Busecker Tals an Cloß Velten Becker und Johann Wießner, Großen-Buseck, 2. August / 23. Juli 1674; Vollmacht der Einwohner des Busecker Tals an Cloß Velten Becker und Johann Wießner (bzgl. Ablegung des Eides und anderer Prozessformalitäten vor der Regierungskanzlei von Hessen-Darmstadt), Großen-Buseck, 2. August / 23. Juli 1674; Vollmacht der Einwohner des Busecker Tals an Daniel Lucan, Notar in Darmstadt, Großen-Buseck, 25. August 1674; Vollmacht der Einwohner des Busecker Tals an Johann Bernhardt Hauser, Reichshofratsagent, undatiert (offenbar 1675).
  • 16
    Vollmacht der Einwohner des Londorfer Grunds an Jonas Schrimpf, Reichshofratsagent, datiert 27./17. November 1675.
  • 17
    Protokoll zur Zustellung der Entscheidung des Reichshofrats zur Eröffnung des Appellations-Prozesses an die Bürgermeister in Londorf, 1. Januar 1675 / 22. Dezember 1674; Protokoll zur Zustellung des Protokolls des Reichshofrats vom 18. März 1675 an die Bürgermeister in Londorf, 3. Mai / 23. April 1675; Protokoll zur Zustellung von Prozessakten an die Bürgermeister in Londorf, 3. August / 24. Juli 1675.
  • 18
    Pfändungs- und Schätzungsprotokoll, Allendorf Lumda, 24. Dezember 1674; Pfändungs- und Schätzungsprotokoll, Großen-Buseck, 27. November 1675.
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