Die „Zugehörung“ ist ein früher beliebtes Kanzlei- und Urkundenwort.1Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/25, <https://www.woerterbuchnetz.de/DWB>, abgerufen am 24.03.2026.
Seine Bedeutung geht zu: Ausstattung, Besitz und Anteil – alles, was zu einer Sache gehört. Im Grunde das, was wir heute unter Zubehör verstehen.
Verwendet wird es häufig in den Lehnsbriefen oder bei Verkäufen.
Quellen:
Literatur:
- 1Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/25, <https://www.woerterbuchnetz.de/DWB>, abgerufen am 24.03.2026.
