Das Amt des Bürgermeisters in unseren Gemeinden des Busecker Tales war, wie anderswo in kleinen Orten, bis ins 20. Jahrhundert hinein ein Ehrenamt. Eine eigene Amtsstube stand ihnen nicht zur Verfügung. Sie arbeiteten nach heutigen Begriffen im „home office„. Die Arbeit wurde nach Feierabend erledigt. Die Hauptarbeit der Bürgermeister war in der Regel der heimische landwirtschaftliche Betrieb.

Darstellung von Oppenrod auf dem Kupferstich.
(c) Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.
Die frühen Bürgermeister waren in erster Linie Gemeinderechner und -schreiber. Es handelte sich um ein bis zwei sogenannte „borgemeister“ die ihr Amt für ein Geschäftsjahr ausübten. Sie führten die Gemeinderechnung und zusammen mit vier „Vorstehern“ hatten sie die Verwaltung des Dorfes in ihren Händen. 1Heimatbuch, S. 50
Häufig wurde das Amt nur für ein Geschäftsjahr ausgeübt. Das Geschäftsjahr begann und endete an Michaelis, dem 29. September. Zu diesem Zeitpunkt war die Ernte eingebracht und es wurden Steuern, Pacht, Mieten und andere Abgaben fällig.
Mit der Gemeindeordnung vom 30. Juni 1821 wurde das Bürgermeisteramt im Großherzogtum Hessen neu geregelt.
„An der Spitze der Bürgermeisterei stand ein gewählter Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte. Die männlichen Einwohner (zeitgemäß bestand kein Frauenwahlrecht) wählten drei Personen, aus denen die Obrigkeit dann den Bürgermeister auswählte. … Die Amtszeit der Bürgermeister betrug sechs Jahre, Wiederwahl war möglich. Das Bürgermeisteramt war ein Ehrenamt. War der Bürgermeister verhindert, vertrat ihn der Beigeordnete. In Bürgermeistereien, die aus mehreren Orten bestanden, stellte jeder dieser Orte einen Beigeordneten.“ 2https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgermeisterei_(Großherzogtum_Hessen)#Reform_von_1821 abgerufen am 31.03.2024 um 11:00 Uhr
Bei einer Reform im Jahre 1875 wurde die Amtszeit der Bürgermeister auf neun Jahre verlängert. Der gewählte Bürgermeister musste durch den Kreisrat bestätigt werden.
Eine Liste der Bürgermeister von Oppenrod wurde 1995 im Festbuch zur 750 Jahrfeier publiziert 3750 Jahre Oppenrod, S. 99, mit ein paar Änderungen wird sie hier publiziert..
Zum 1. Oktober 1971 schloss sich die Gemeinde Oppenrod freiwillig der Gemeinde Großen-Buseck an. Seit dem 1. Januar 1977 gehört sie zur Großgemeinde Buseck.
Dienstzeit oder Erwähnung | Name |
---|---|
1760-1761 | Johannes Schmitt 1 |
1761-1762 | Johann Melchior Han (Hahn) 2 |
1762-1763 | Unbekannt 3 |
1763-1764 | Unbekannt 4 |
1764-1765 | Unbekannt 5 |
1765-1766 | Johann Ebert Brück 6 |
1766-1767 | Johannes Wagner 7 |
1767-1768 | Johann Ebert Brück 8 |
1768-1769 | Philipp Mank 9 |
1769-1770 | Jacob Wagner 10 |
1770-1771 | Heinrich Balser 11 |
1771-1772 | Unbekannt 12 |
1772-1773 | Unbekannt 13 |
1773-1774 | Unbekannt 14 |
1774-1775 | Heinrich Schmitt 15 |
1775-1776 | Unbekannt 16 |
1776-1777 | Johann Melchior Hahn (Han) 17 |
1777-1778 | Johannes Balzer 18 |
1778-1779 | Unbekannt 19 |
1779-1780 | Unbekannt 20 |
1780-1781 | Unbekannt 21 |
1781-1782 | Unbekannt 22 |
1782-1783 | Unbekannt 23 |
1783-1784 | Unbekannt 24 |
1784-1785 | Unbekannt 25 |
1785-1786 | Unbekannt 26 |
1786-1787 | Unbekannt 27 |
1787-1788 | Unbekannt 28 |
1788-1789 | Johann Görg Schäffer 29 |
1789-1790 | Johannes Brück 30 |
1790-1791 | Unbekannt 31 |
1791-1792 | Johann Conrad Feiling 32 |
Literatur:
Günther Hans: Buseck. Seine Dörfer und Burgen; Buseck 1986
Ludwig Jung: Heimatbuch der Gemeinde Großen-Buseck; o. O. 1951
750 Jahre Oppenrod: Oppenrod 1245 – 1995. Geschichten aus der Geschichte eines Dorfes; Oppenrod 1995
- 1Heimatbuch, S. 50
- 2https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgermeisterei_(Großherzogtum_Hessen)#Reform_von_1821 abgerufen am 31.03.2024 um 11:00 Uhr
- 3750 Jahre Oppenrod, S. 99