Hinter dem Begriff “Gebück” versteht man eine geflochtene Hecke zum Schutz von Ortschaften. Im Wörterbuch für südhessische Heimat- und Familienforscher (Kunz, 1995, S. 146) wird es als “Landwehr mit (verwachsener) Hecke und Graben” erklärt.
Zum Flechten der Hecke wurden gerne Hainbuchen verwendet. Ihre Äste wurden immer wieder miteinander verbunden, so dass ein undurchdringliches Geflecht entstand. Zusammen mit einem vorgelagerten Graben bot sich hier ein durchaus guter Schutz für eine Ortschaft. Denkbar ist, dass auch der für unsere Orte genannte Haingraben aus Gebück und Graben bestand.
Im Jahr 1478 hatten die Busecker Ganerben von Kaiser Friedrich III. das Recht erhalten zwei ihrer Dörfer mit Graben, Zäunen und Bollwerken zu sichern. Dies haben sie später wohl auf weitere Dörfer ausgedehnt.
Für Beuern und Großen-Buseck 1HStAD Bestand F 28 Nr. 186 ist bekannt, dass Häuser auf den Haingraben gebaut wurden. Hier wird dem Graben ein Gebück gefolgt sein.
überarbeiteter Nachdruck aus Busecker Geschichtsbrief 1/2023
Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Literatur:
Busecker Geschichtsbrief 1/2023
Rudolf Kunz: Darmstädter Archivschriften 9: Wörterbuch für südhessische Heimat- und Familienforscher; Darmstadt 1995
- 1HStAD Bestand F 28 Nr. 186