Macharius v. Buseck

Macharius v. Buseck (PN 1013)
Familienübersicht auf Tafel 1a

Vater: Johann v. BuseckMutter: Milderim v. Garbenheim
Geboren: Getauft:
erwähnt: von 1483 bis 1486
Verstorben: Bestattet:
Eheschließung: 1Die Ehe seines Bruders Macharius mit Liese Lesch v. Mühlheim könnte auch zu unserem, dem jüngeren Macharius gehören. Die Zuweisung der einzelnen Erwähnungen zwischen beiden Brüdern muss unsicher bleiben. Die Urkunde 1591 (siehe älterer Macharius) spricht allerdings dafür, dass einer der Brüder Macharius schon verstorben war, bei der Reihenfolge der Namensnennung – Macharius vor Johann – darf man annehmen, dass der jüngere Macharius nicht mehr lebt.
Ehepartner:
Kinder:
Name

Geboren

Verstorben / erwähnt

Zur Person:

Belege:

1483 Juni 8
Macharius v. Buseck bekundet: Er hat mit gestabtem Eid den alten Brief [von 1357 März 29] und den neuen Burgfriedensbrief [von 1430 November 19] über das Buseckertal beschworen, mit der Maßgabe, die Bestimmungen unverbrüchlich einhalten zu wollen.
HStAD: B 14 Nr. 30; Regest nach arcinsys.hessen.de

1483 Juli 21
Mildrun Wittwe von Buseck sowie Macharius, Johann und Macharius verkaufen Herrn Gerlach von Andernach, Prior zu Altenberg, für 20 Gulden Frankfurter Währung, die dieser ihnen bezahlt hat, ein Malter Korn und ein Malter Hafer, jährlich fällig zu Volpertshausen. Die Gülte steht zur Hälfte ihrem Vetter Walter von Buseck zu, der zum Verkauf eingewilligt hat.
HHStAW: Abt. 90 Nr. OHNE; Regest nach arcinsys.hessen.de
Druck: UB Wetzlar 3 Nr.1088


1484 März 15
Milderin, Witwe des Henne von Buseck, sowie Macharius, Johann, Macharius, Gebrüder, und Walter, alle von Buseck, verkaufen dem Dekan und Kapitel des Liebfrauenstifts Wetzlar ein Malter Korn- und ein Malter Hafergülte, Wetzlarer Maß, fällig zu Volpertshausen (Volbraichtshusen) im Hüttenberg, die ihnen Katherine Stoißels, Witwe des Contze Scheffer, und Stoißels Hartmann gegeben haben. Liefertermin ist der 24. August. Die Aussteller haben Währschaft und Einsatz getan vor Zentgrafen und Schöffen des Gerichts Hüttenberg und die Stiftsherren und Präsenz eingesetzt. Die Zentgrafen Heinrich Nuenraidt wegen des Landgrafen von Hessen und Johann von Umstadt wegen des Grafen von Nassau bekunden die Währschaftsleistung. Der Wiederkauf ist auf den 25.März und acht Tage davor oder danach mit 30 rhein. Gulden Wetzlarer Währung festgelegt.
HHStAW: Abt. 90 Nr. OHNE; Regest nach arcinsys.hessen.de
Druck: UB Wetzlar 3 Nr. 1093


Quellen:

Literatur:


  • 1
    Die Ehe seines Bruders Macharius mit Liese Lesch v. Mühlheim könnte auch zu unserem, dem jüngeren Macharius gehören. Die Zuweisung der einzelnen Erwähnungen zwischen beiden Brüdern muss unsicher bleiben. Die Urkunde 1591 (siehe älterer Macharius) spricht allerdings dafür, dass einer der Brüder Macharius schon verstorben war, bei der Reihenfolge der Namensnennung – Macharius vor Johann – darf man annehmen, dass der jüngere Macharius nicht mehr lebt.
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