Heinrich v. Buseck gen. Münch

Heinrich v. Buseck gen. Münch (PN 4034)
Familienübersicht auf Tafel 4 b

Vater: Conrad v. Buseck gen. MünchMutter: Sophie v. Odendale
Geboren: Getauft:
erwähnt:
Verstorben: vor 1613Bestattet:
Eheberedung: 10. August 1580 1Eheberedung im Thüringischen Staatsarchiv Meiningen; 4-10-106 GHA Sektion VI Nr. 280
Ehepartner: Elisabeth Riedesel v. Bellersheim
Kinder:
Name

Geboren

Verstorben / erwähnt

Zur Person:

Belege:

1544, Mai 23 (Freytags post vocem jucunditatis)
Copia des protocols mit einverleibten extract der Klagen Bernhard Mönchen & Consorten contra Philips von Trohe. Num. 110. Freytags post vocem jucunditatis anna &c. 44.
Bernhard Mönch hat einbracht eine Klage und citationem darauff zu erkennen gebetten. Unterschiedene Klagen Bernhard Mönchen in Nahmen sein selbst und als verordentem Vormünders Henrich Mönchen seines Vettern contra Den Ehrenvesten Philips von Trohe.
Vor Euch den Gestrengen Ehrenvesten Würdigen und Hochgelahrten & Demnach bitt Kläger nominibus quibus supra in Recht zu sprechen daß Beklagtem keines weges geziemt noch gebühret habe Klägern ihre Gebühr Recht schuldig und pflichtig sey Klägern solchen Stock zu ihrer Gebühr wiederumb einzuraumen oder aber atestionem darvor zu entrichten und zu bezahlen alles mit Abtrage derenthalben erlittener und empfangener Schaden, Kosten, ropens und interesse de pretestando und was sonst hierin zum beständigsten soll kan und mag gebetten werden mit untertheniger Anruffung Euer Adelichen richterlichen Ambts.
Vorbehaltlich aller und jeder Rechtlicher Notturfft.  – Christ. Brecht D.
Druck: Memoriale S. 311

1544, Mai 24 (Sonnabends nach exaudi)
Ein ander Klage eorundum contra Auch den Ehrenvesten Philips von Trohe.
Vor Euch den Gestrengen Ehrenvesten Würdigen und Hochgelahrten Herrn Hoffrichter und Urtheiler dieses Fürstlichen Hoffgerichts zu Hessen bringt Bernhard Monch in Nahmen obstehet nachfolgende Klagen in gegen und wieder den Ehrenvesten Philips von Trohe mit Bitt etc.
Bitt derwegen in Recht zu erkennen daß Beklagtem nicht gebührt habe der Pfarrkirchen und derselbigen Pfarrer mit obberührter jährlicher Gülde also lang uffzuhalten und also schuldig sey den Ausstand dem Pfarrer zu entrichten und Klägern derohalben schadtloß zu halten auch Ihn derowegen hinfurters Bezahlung zu thun gnugsame Caution zu Thun alles mit Erstattung Kosten und Schadens dieser Sachen halben uffgelauffen und noch uffgelauffen wird. E. Adelich Richterlich Ambt hiermit untertheniglich anruffend / mit Vorbehalt aller rechtlichen Notturfft  –  Chr. Brecht D.
Hierauf ist die citation erkant und ausgegangen vermög der Relation uff dem Libell. Sonnabends nach exaudi hat George Sprenger / Philips von Trohe siß libell sambt gewöhnlicher citation gelieffert / hat gesagt wolle gehorsam sein
Philips von Trohe constituit D. Licent. Salwächtern in procuratorem legitimum, act. 19. Aug. anno 44
Dieser Cpien original ist ein Convolut actorum von Sechs Blättern ohneingebunden erscheinen die extrahirte Posten der zween unterschiedlichen KLagen sambt der Relation in den Ersten vier Blättern der Inhalt aber des protocols im Eingang und Ende dieser Copey erscheinen fol. 5 facie&linea I usque sinem intitulirt Bernhard Mönchen in Nahmen sein selbst und als Vormünder Henrich Mönchen seines Vettern Kläger contra Philips von Trohe Beklagten ist sonsten nach collationirung glaubwürdig befunden.
Druck: Memoriale S. 312

1560
Münch v. Buseck, Heinrich und Conrad, Elsaßzabern ./. Vierer und Ganerben des Busecker Tals, Alten-Buseck, v. Trohe und v. Buseck gen. Münch, Langsdorf- Lich (simpl. quer): Störung im Besitze der Mitgenossenschaft an den Einkünften den Lebens und Bezirks Busecker Tal
HStAD: RKG: Nachweis

1581 Januar 24, Zabern
Heinrich Münch von Buseck quittiert, zugleich für seine Frau Elisabeth Münch von Buseck, geb. Riedesel von Bellersheim, seinem Vetter Wilhelm Reuss von Folkendingen, nachdem er ihm [15]79 August 9 zu Folkendingen in dessen Wohnung (behausonge) seinen Zehntanteil zu Waldbillig (WalpiIIich) sowie seine Gülten und Renten zu Gilsdorf und lngendorf verkaufte, die ihm nach der Teilung zwischen seinem gestorbenen Vater Konrad Münch von Buseck und dem gestorbenen Johann Reuss von Folkendingen zugefallen waren, den Empfang folgender Beträge, die Wilhelm ihm durch seinen Vetter Valerian Manner nach Zabern (Elsaßaberen) überbringen ließ: 451/2 doppelte Dukaten zu je 4 fI., den fI. zu je 15 Batzen gerechnet; 5 Sonnenkronen zu je 27 Batzen; 7 Pistolenkronen (pistolette cronen) zu je 25 Batzen. Die Zahlung erfolgt als Abschlag auf 200 Tlr., die Wilhelm ihm vertragsgemäß für kommenden St. Matthiastag, den 25. Februar, zugesagt hat. – Untersmriften des Ausstellers und seiner Frau. – Siegler: der Aussteller. – Elsaßobern. 
aus Kloft Nr. 1822 

posthum
1613 Juli 13
Elisabeth Riedesel von Bellersheim, Frau des Gottfried Kessel von Brück, vergleicht sich mit Gerhard von Tomberg gen. Worms, Kanoniker zu Aachen, wegen der von ihrem gestorbenen Gemahl Heinrich Münch von Buseck (Munch von Boßek) herrührenden Einkünfte von Gütern der von Tomberg gen. Worms zu Marmagen. Gerhard verspricht, sie am kommenden Tag Purificacionis [Mariae] (Februar 2) auf seinem Haus Nerinck zu Marmagen mit 260 Tlrn. Marmagener Münze abzufinden, und bis dahin für die an den Abt von Steinfeld fälligen Leistungen aufzukommen. -Mittler: Reinhard Beissel von Gymnich. – Siegler: Gottfried Kessel von Brück, die Partner, der Mittler.
Vereinigte Adelsarchive im Rheinland e.V.: Schönstein Urkunden / Fürstliches Hatzfeldt-Wildenburg’sches Archiv auf Schloss Schönstein (Sieg), Nr. 2206


Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Vereinigte Adelsarchive im Rheinland e.V.: Schönstein Urkunden / Fürstliches Hatzfeldt-Wildenburg’sches Archiv auf Schloss Schönstein (Sieg)

Literatur:
Jost Kloft: Inventar des Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeldt-Wildenburg zu Schönsteig/Sieg Band 4, Köln 1984
von der Malsburg: Memoriale an die hochlöb. allgemeine Reichsversammlung zu Regenspurg mit beygefügter Specie Facti und … Deduction vieler … nullitäten … einer bei dem … Reichshofrath in Sachen der Unterthanen und Eingesessenen des Busecker Thals … wider … Ernst Ludwigen Landgrafen zu Hessen … beschlossenen Urtheil von der … Hessischen Gesandschaft übergeben; Gießen 1707


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    Eheberedung im Thüringischen Staatsarchiv Meiningen; 4-10-106 GHA Sektion VI Nr. 280
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