Regredienterben

Regredienterben sind Nachfahren aus älteren Erbverträgen (meist weibliche Linien, „Töchter“), die Ansprüche auf ein Erbe erheben, oft im Konflikt mit direkten Testamentserben. Der Begriff stammt aus der historischen Rechtsgeschichte und beschreibt Erben, die aufgrund von Vereinbarungen zwei oder mehr Generationen zuvor erbberechtigt sind.


Quellen:

Literatur:


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