Julianne v. Rodenstein

Julianne v. Rodenstein (PN 13652)
Einordnung s. Tafel 2 b

Vater: Philip v. Rodenstein (1596 +)Mutter: Christine Schutzbar gen. Milchling (1596 +)
Geboren: Getauft:
erwähnt: von 1596 bis 1625
Verstorben: Bestattet:
Ehevertrag vom: 18. Oktober 1596 in Großen-Buseck
Ehepartner: Hermann Otto v. Buseck
Kinder:
Name

Geboren

Verstorben / erwähnt
Hermann Otto v. Buseck
Jost Reinhard v. Buseck
Johann Burkhard v. Buseck
Georg Conrad v. Buseck
Sophia Christina v. Buseck 1Humbracht, Tf. 206oo Georg Volkmar v. Geismar

Zur Person:

Juliane v. Rodenstein war, zusammen mit ihrer älteren Schwester Anna Catharina v. Benning geb. v. Rodenstein, Universalerbin ihrer Eltern. Dazu gehörte ein, von ihrem Vater (wohl ab 1574) neu errichtetes Haus in [Fränkisch-]Crumbach. Die Vormünder der beiden Schwestern verkaufen dieses Haus mit dazugehörigen Gütern im Jahre 1594 an die väterlichen Brüder und Nachfahren.

Belege:

1596 0ktober 18 in Großen-Buseck
Eheberedung des Hermann Otto v. Buseck (Eltern: Friedrich v. Buseck, Sophie v. Windhausen) mit Juliane v. Rodenstein, Tochter Philipps und der Christine Schutzbar gen. Milchling; Unterschrieben von Hermann Otto v. Buseck, von Seiten des Hermann Otto als Zeugen: Johann v. Windhausen, Crafft v. Buseck gen. Münch, Conrad Eberhard Stimmel, Heinrich v. Trohe, Hans Philip v. Buseck. Von Seiten der Juliane v. Rodenstein als Zeugen: Hans Schutzbar gnt. Milchling, Johann Rudolph v. Buseck (beide waren ihre Vormünder), sodann die Brüder Johann Georg v. Rodenstein und Georg Balthasar v. Rodenstein (ihre Cousins, Söhne von Hans Henrich – ihres Vaters verstorbenem Bruder), Eberhardt Schutzbar gnt. Milchling
Julianne bringt in die Ehe 3.000 Gulden mit. Zusätzlich ihren Anteil und Gerechtigkeit am Erbachischen Erblehen. Ebenfalls ihren Anteil an der hinterlassenen Wohnung des Hans v. Rodenstein, worüber jedoch noch ein Verfahren am Reichskammergerichtshof in Speyer schwebt. Sie soll mit ihr zustehender Bekleidung und Schmuck ausgestattet sein. Nach erhalt der 3.000 Gulden soll sie einen Erbverzicht auf das väterliche Erbe leisten, welcher im Fall des Aussterbens des Mannestammes v. Rodenstein hinfällig wird.
Hermann Otto wird ebenfalls 3.000 Gulden einbringen und seiner Gemahlin auf den 10. zu Allendorf 38 Achtel Korn, 2 Achtel Weizen, 30 Achtel Hafer, item 4 verschreiben. Zudem auf den 10. zu Großen-Linden 10 Achtel Korn und 15 Achtel Hafer. Damit hat Juliana aus Hermann Ottos freiem adligen 10. jederzeit 150 Gulden jährlicher Pension zu erwarten.
Nach gehaltenem Beilager erhält Juliana eine goldene Kette und 200 Gulden Hauptgeld. Hiervon wird sie jährlich 10 Gulden als Pension ertragen. Dies ist ihre Morgengabe. Als Witwensitz steht ihr neben Hermann Ottos Behausung in Alten-Buseck, der Brandsburg, nebst notwendigem Bau- und Brennholz und was zum Haus gehört zu. Daneben ein Grabgarten genannt der Borngarten, dazu in jedem Feld vier Morgen Acker zu ihrer Haushaltung, item mit den Wiesen genannt die Rinnerwiesen, so vier Wagen Heu und drei Wagen Grummet ertragen. Wenn sie damit nicht zufrieden ist erhält sie 50 Gulden jährlich. Sollte Hermann Otto vor ihr und kinderlos versterben so erhält Juliane ihre 3.000 Gulden Morgengabe, Ketten, Kleider, Kleinodien und Schmuck und was zu ihrem Leib gehörig, dazu das Silbergeschirr und Hausrat der von ihr in die Ehe gebracht wurde nach dem aufgestellten Inventar. Dazu das Silbergeschirr welches sie in der Ehe erstanden oder ererbt haben. Dazu den halben Teil der angelegten Pfandschaften, des Bargeldes und erstandene Güter, alle fahrende Habe ausgenommen alter Pfandschaften, verbriefter Schulden, Bargeldes und Silbergeschirr welches Hermann Otto von seiner Mutter erben wird. Ebenfalls ausgeschlossen ist das reisige Pferd, Harnisch und Geschütz und was zur Wehr gehörig was nicht zur fahrenden Habe gerechnet wird. Juliana soll nicht mit seinen Schulden belastet werden.
Auf freiwilliger Basis will Hermann Otto ihr noch 25 Gulden aus dem Busecker Tal zur Widerlag und Wittum ordinieren. Dazu sein Erbeigen Gut im Gericht Steinbach welches 20 Achtel Frucht Partim erträgt. Ebenfalls 10 Achtel Frucht Partim zu Linden, 30 Hühner, 30 Hähne und 4 Gänse etliches an Öl, Lein und Geldzins nach einem Register. Bei Wiederverheiratung von Juliane verfallen diese Gaben und ihr Wittum.
Stirbt Juliane kinderlos vor Hermann Otto, so behält er ihr eingebrachtes Hab und Gut zur lebenslangen Nutzung. Nach seinem Tod fällt der halbe Teil davon an ihre rechten Erben.
In HStAD F 1 Nr. 140/2

1596 Oktober 20 in der Brandsburg in Alten-Buseck
Verzicht der Juliane v. Rodenstein auf ihr väterliches Erbteil
In HStAD F 1 Nr. 140/2

1625 Mai 9, Alten-Buseck
Die Gevettern Kaspar Philipp und Johann Ottmar v. Buseck bekunden: Ihre Base, die Witwe Juliane [Brand] v. Buseck, hat sie gebeten, ihren und ihres verstorbenen Mannes Hermann Otto Brand v. Buseck, Söhnen, namentlich Hermann Otto und Jost Reinhard [Brand] v. Buseck, die adelige Herkunft zur Aufnahme in die Ganerbschaft Buseckertal zu bestätigen. Sie bezeugen daher eidlich, dass die beiden Probanden von Seiten Ihres Vaters edel und zum Helm und Schild geboren sind. Die Beeidigung der Burgfriedensbriefe ist bis auf Erlangung ihrer Volljährigkeit verschoben worden.
Abschrift in HStAD F 28 Nr. 127 Bl. 1 – 1v


Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Literatur:
Johann Maximilian Humbracht: Die höchste Zierde Teutsch-Landes, Und Vortrefflichkeit des Teutschen Adels, Vorgestellt in der Reichs-Freyen Rheinischen Ritterschafft, Auch auß derselben entsprossenen und angränzenden Geschlechten, so auff hohen Stifftern auffgeschworen, oder vor 150. Jahren Löblicher Ritterschafft einverleibt gewesen, Stamm-Taffeln und Wapen. Friedich Knoch, Franckfurt am May 1707. 


  • 1
    Humbracht, Tf. 206
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