Hermann Otto v. Buseck

Hermann Otto v. Buseck (PN 2018)
Familienübersicht auf Tafel 2 b

Vater: Friedrich v. BuseckMutter: Sophie v. Windhausen
Geboren: Getauft:
erwähnt: von 1585 bis 16..
Verstorben: vor 1625Bestattet:
Eheschließung: 18. Oktober 1596 in Großen-Buseck 1In HStAD F 1 Nr. 140/2
Ehepartner: Juliane v. Rodenstein
Kinder:
Name

Geboren

Verstorben / erwähnt
Hermann Otto
Jost Reinhard
Johann Burkhard
Georg Conrad
Sophia Christina 2Humbracht, Tf. 206oo Georg Volkmar v. Geismar

Zur Person:

Laut Humbracht (Tf. 206) kam er um 1600 “vom Verstand”.
Vierer und Ganerbe; —  L. 1599, 1620, 1629 + 3Erwähnungen in Listen bei Stumpf
Lebte in Alten-Buseck in der Brandsburg.

Belege:

1585 November 27
Johann Kaspar v. Rollshausen bekundet: Er kann eidlich bezeugen, dass Hermann Otto [Brand] v. Buseck von seinem verstorbenen Vater her adelig, zum Schild und Helm geboren ist.
in HStAD F 28 Nr. 123 Bl. 10; Regest nach arcinsys.hessen.de 

1585 November 27
Johann v. Windhausen und Eber[har]d Konrad Stummel bekunden: Sie können eidlich bezeugen, dass Hermann Otto Brand v. Buseck von seiner Mutter Sophia, geb. v Windhausen von adeligem Stamm und zum Schild und Helm geboren ist. Sofern die Vorfahren nicht genügend nachgewiesen sind, versprechen sie den Ganerben des Buseckertals, diesen Nachweis noch innerhalb eines halben Jahres beizubringen.
in HStAD F 28 Nr. 123 Bl. 8; Regest nach arcinsys.hessen.de

1596 0ktober 18
Eheberedung des Hermann Otto v. Buseck (Eltern: Friedrich v. Buseck, Sophie v. Windhausen) mit Juliane v. Rodenstein, Tochter Philipps und der Christine Schutzbar gen. Milchling; Unterschrieben von Hermann Otto v. Buseck, von Seiten des Hermann Otto als Zeugen: Johann v. Windhausen, Crafft v. Buseck gen. Münch, Conrad Eberhard Stimmel, Heinrich v. Trohe, Hans Philip v. Buseck. Von Seiten der Juliane v. Rodenstein als Zeugen: Hans Schutzbar gnt. Milchling, Johann Rudolph v. Buseck (beide waren ihre Vormünder), sodann die Brüder Johann Georg v. Rodenstein und Georg Balthasar v. Rodenstein (ihre Cousins, Söhne von Hans Henrich – ihres Vaters verstorbenem Bruder), Eberhardt Schutzbar gnt. Milchling
Julianne bringt in die Ehe 3.000 Gulden mit. Zusätzlich ihren Anteil und Gerechtigkeit am Erbachischen Erblehen. Ebenfalls ihren Anteil an der hinterlassenen Wohnung des Hans v. Rodenstein, worüber jedoch noch ein Verfahren am Reichskammergerichtshof in Speyer schwebt. Sie soll mit ihr zustehender Bekleidung und Schmuck ausgestattet sein. Nach erhalt der 3.000 Gulden soll sie einen Erbverzicht auf das väterliche Erbe leisten, welcher im Fall des Aussterbens des Mannestammes v. Rodenstein hinfällig wird.
Hermann Otto wird ebenfalls 3.000 Gulden einbringen und seiner Gemahlin auf den 10. zu Allendorf 38 Achtel Korn, 2 Achtel Weizen, 30 Achtel Hafer, item 4 verschreiben. Zudem auf den 10. zu Großen-Linden 10 Achtel Korn und 15 Achtel Hafer. Damit hat Juliana aus Hermann Ottos freiem adligen 10. jederzeit 150 Gulden jährlicher Pension zu erwarten.
Nach gehaltenem Beilager erhält Julianne eine goldene Kette und 200 Gulden Hauptgeld. Hiervon wird sie jährlich 10 Gulden als Pension ertragen. Dies ist ihre Morgengabe. Als Witwensitz steht ihr neben Hermann Ottos Behausung in Alten-Buseck, der Brandsburg, nebst notwendigem Bau- und Brennholz und was zum Haus gehört zu. Daneben ein Grabgarten genannt der Borngarten, dazu in jedem Feld vier Morgen Acker zu ihrer Haushaltung, item mit den Wiesen genannt die Rinnerwiesen, so vier Wagen Heu und drei Wagen Grummet ertragen. Wenn sie damit nicht zufrieden ist erhält sie 50 Gulden jährlich. Sollte Hermann Otto vor ihr und kinderlos versterben so erhält Julianne ihre 3.000 Gulden Morgengabe, Ketten, Kleider, Kleinodien und Schmuck und was zu ihrem Leib gehörig, dazu das Silbergeschirr und Hausrat der von ihr in die Ehe gebracht wurde nach dem aufgestellten Inventar. Dazu das Silbergeschirr welches sie in der Ehe erstanden oder ererbt haben. Dazu den halben Teil der angelegten Pfandschaften, des Bargeldes und erstandene Güter, alle fahrende Habe ausgenommen alter Pfandschaften, verbriefter Schulden, Bargeldes und Silbergeschirr welches Hermann Otto von seiner Mutter erben wird. Ebenfalls ausgeschlossen ist das reisige Pferd, Harnisch und Geschütz und was zur Wehr gehörig was nicht zur fahrenden Habe gerechnet wird. Julianne soll nicht mit seinen Schulden belastet werden.
Auf freiwilliger Basis will Hermann Otto ihr noch 25 Gulden aus dem Busecker Tal zur Widerlag und Wittum ordinieren. Dazu sein Erbeigen Gut im Gericht Steinbach welches 20 Achtel Frucht Partim erträgt. Ebenfalls 10 Achtel Frucht Partim zu Linden, 30 Hühner, 30 Hähne und 4 Gänse etliches an Öl, Lein und Geldzins nach einem Register. Bei Wiederverheiratung von Julianne verfallen diese Gaben und ihr Wittum.
Stirbt Julianne kinderlos vor Hermann Otto, so behält er ihr eingebrachtes Hab und Gut zur lebenslangen Nutzung. Nach seinem Tod fällt der halbe Teil davon an ihre rechten Erben.
In HStAD F 1 Nr. 140/2

1598
Unterbindung einer Hasenjagd der Ganerben Hermann Otto von Buseck und Hans Georg von Trohe durch den Hauptmann zu Gießen, Rudolf Wilhelm Rau zu Holzhausen. Darin auch Grenzstreitigkeiten zwischen der Gemeinde Wieseck und der Stadt Gießen einerseits und den Gemeinden Alten-Buseck und Rödgen.
HStAM 17 d Nr. von Buseck 5; Regest nach arcinsys.hessen.de

1602 Dezember 6, Großen-Buseck
Die Ganerben des Buseckertals, namentlich Heinrich v. Trohe, Johann Rudolph v. Buseck, Wilhelm Reichard v. Buseck, Hans Philip v. Buseck, Johann Philipp Mönch v. Buseck, Oberamtmann zu Darmstadt, Kraft Mönch v. Buseck, Hermann Otto [Brand] v. Buseck, Hans Georg v. Trohe, Sohn des verstorbenen Melchior, und Hans Georg d. J. v. Trohe bekunden: Sie haben sich zu Glück und Wohlfahrt ihrer Ganerbschaft aufgrund der Lehns-und Burgfriedensbriefe der römischen Kaiser und Könige in der folgenden Weise miteinander verbunden: Sie wollen alle ihre Streitigkeiten gemäß der Lehns- und Burgfriedensbriefe freundschaftlich miteinander entscheiden, christlich und adelig miteinander umgehen, den gegenseitigen Nutzen fördern sowie gute Policey und Ordnung einhalten. Ungehorsame Ganerben sollen ihrer Ehr- und Redlichkeit sowie ihres ganerbschaftlichen Einkommens verlustig gehen. Außer den beiden Häusern Buseck und Trohe sollen keine anderen adeligen Häuser in die Ganerbschaft aufgenommen werden. Es sollen im übrigen nur diejenigen aufgenommen werden, die von ihren adeligen Eltern her ehelich geboren. Die bestehenden Lehnsbriefe, Burgfrieden, Statuten, Gewohnheiten und gute Herkommen sollen von dieser Vereinbarung unberührt bleiben.
HStAD B 14 Nr. 65  sowie in StAD F 28 Nr. 93 Bl. 2 – 6v und F 28 Nr. 321 Bl. 1 – 3v; Regest nach arcinsys.hessen.de

1609 August 30, Gießen
Landgraf Ludwig V. von Hessen sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Gießen auf der einen Seite und die Vierer und Ganerben des Buseckertals auf der anderen Seite bekunden: Sie haben ihre Streitigkeiten um den Steltzenmorgen genannten Wald und den daran gelegenen Wiesengrund, der aufwärts des Dorfes Trohe bis an die dort gesetzten Steine geht und weiter an der Wieseck genannten Bach hinterzieht bis zum Graben, genannte die Hege oder Landwehr, in angegebener Weise verglichen.
Siegler: Landgraf Ludwig V. , Johann Philipp Mönch v. Buseck, Oberamtmann zu Darmstadt, Heinrich v. Trohe, Johann Rudolph v. Buseck, Johann Philip v. Buseck, Amtmann zu Romrod, Hermann Otto v. Buseck und Hans Georg v. Trohe, als Schultheiß, Vierer und Ganerben des Buseckertals (je mit Ringpetschaft) sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Gießen (mit Stadtsiegel)
HStAD B 14 Nr. 261; Regest nach arcinsys.hessen.de

1615, Jan. 20 / 1636, Aug. 7
Aussteller: Reinhard Schenk zu Schweinsberg, Sohn des + Reinhard Sch. z. Schw. und der Zeitlose Riedesel zu Josbach, sowie Craft v. Buseck gen. Münch und Ehefrau Lucia Agnes geb. v. Windhausen (Ehevertrag zwischen dem gen. Reinhard und Crafts Tochter Agnes Dorothea, betr. auch Wenkbach, Rüdigheim u. Schweinsberg = 1605 / Craft v. Buseck gnt. Münch (=1636)). Hermann Otto unterschreibt als Zeuge den Vertrag.
HStAD A 3 Nr. 329/3, Abschrift auch E 14 G Nr. 23/6; Regest nach arcinsys.hessen.de

1616, August 17
Hermann Otto ist Zeuge bei einer Nachlassbestimmung des Craft v. Buseck gen. Münch
in HStAD E 14 G Nr. 23/6

posthum
1625 Mai 9
, Alten-Buseck
Die Gevettern Kaspar Philipp und Johann Ottmar v. Buseck bekunden: Ihre Base, die Witwe Juliane [Brand] v. Buseck, hat sie gebeten, ihren und ihres verstorbenen Mannes Hermann Otto Brand v. Buseck, Söhnen, namentlich Hermann Otto und Jost Reinhard [Brand] v. Buseck, die adelige Herkunft zur Aufnahme in die Ganerbschaft Buseckertal zu bestätigen. Sie bezeugen daher eidlich, dass die beiden Probanden von Seiten Ihres Vaters edel und zum Helm und Schild geboren sind. Die Beeidigung der Burgfriedensbriefe ist bis auf Erlangung ihrer Volljährigkeit verschoben worden.
Abschrift in HStAD F 28 Nr. 127 Bl. 1 – 1v; Regest nach arcinsys.hessen.de 


Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
HStAM = Hessisches Staatsarchiv Marburg
arcinsys.hessen.de

Literatur:
Johann Maximilian Humbracht: Die höchste Zierde Teutsch-Landes, Und Vortrefflichkeit des Teutschen Adels, Vorgestellt in der Reichs-Freyen Rheinischen Ritterschafft, Auch auß derselben entsprossenen und angränzenden Geschlechten, so auff hohen Stifftern auffgeschworen, oder vor 150. Jahren Löblicher Ritterschafft einverleibt gewesen, Stamm-Taffeln und Wapen. Friedich Knoch, Franckfurt am May 1707. 
Otto Stumpf: Einwohnerlisten des Amtes Giessen vom 15. bis zum 17. Jahrhundert (1470-1669) mit einem Abriss ueber die Namengebung; Gießen 1983


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    In HStAD F 1 Nr. 140/2
  • 2
    Humbracht, Tf. 206
  • 3
    Erwähnungen in Listen bei Stumpf
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