Hofgut bei Königsberg
Lage/Anschrift: 35444 Biebertal-Königsberg
Belege
Spätestens im 16. Jahrhundert besaß, mit Johann v. Buseck gen. Münch, ein Busecker Ganerbe, das Hofgut Bubenrod. 11555 wird dort dessen Sohn Hans Philipp v. Buseck geboren..
Für Königsberg – und vielleicht schon Bubenrod? – ist bereits 1359 ein älterer Johann Mönch v. Buseck erwähnt.
Hofgut Bubenrod
(c) Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.
In einem gedruckten Nachruf auf Hans Philipp v. Buseck gen. Münch wird erwähnt, er sei 1555 in Bubenrod geboren. 2Leuchter
Eine Urkunde von 1567 bezieht sich auf dessen Vater. Dort wird der verstorbene Johann v. Buseck gen. Mönch als „von Bubenrod“ bezeichnet. 3HStAD F 28 Nr. 122 Bl. 3
Johann lebte bereits 1559 in Bubenrod. Denn in diesem Jahr wollen zwei Alten-Busecker Bürger im Auftrag der Gemeinde eine Schadensersatzleistung an die Ganerben begleichen. Am 23. August 1559 zwischen zehn und elf Uhr sind die beiden Gemeindevertreter zusammen mit dem Notar in Bubenrod vor der Behausung des Johann v. Buseck gen. Mönch erschienen, mit der Absicht, die Schadensersatzleistung der Pfandsumme anzeigen zu wollen. Es erschien dort aber nur Hans Hermann Mönch v. Buseck, Sohn des Johann, und habe mitgeteilt, dass sein Vater nicht anwesend sei. Sie haben ihn deshalb darum gebeten, seinem Vater anzeigen zu wollen, dass sie den Schadensersatz geleistet haben, doch nicht aus einer Rechtspflicht heraus, sondern aus Gehorsam gegenüber der kaiserlichen Majestät. Doch Hans Hermann habe dies nicht annehmen wollen, sie vielmehr an Philipp v. Trohe verwiesen. Noch am gleichen Tag zwischen ein und zwei Uhr nachmittags sind sie deshalb nach Alten-Buseck gekommen und haben dort den Philipp v. Trohe vor seiner Behausung angetroffen. Ihm haben sie das gleiche vorgetragen. Ein langer Weg für diese Ankündigung. Entfernung Bubenrod – Alten-Buseck = 22 km. 4HStAD B 14 Nr. 235, war A 3 Nr. 7/30
Im Jahr 1571 kommt es zu einer Erbteilung der Nachfahren des 1359 erwähnten Johann Mönch v. Buseck. Der Besitz in Königsberg und Bubenrod verbleibt bei den Kindern des Johann Mönch v. Buseck (Er ist Ururenkel des 1359 erwähnten Johann), nämlich Hans Hermann, Hans Philipp v. Buseck gen. Münch 5Der Bruder Ernst von Buseck gen. Münch ist in den Deutschen Orden eingetreten und an der Erbteilung nicht beteiligt. – siehe HHStAW Bestand 135 Nr. U 306
Nach dem Tode von Hans Hermann von Buseck gen. Münch im Jahr 1594 ist sein Halbbruder Hans Philipp v. Buseck gen. Münch alleiniger Eigentümer der Besitzungen. Er ist Amtmann in Darmstadt, fern von Königsberg und Bubenrod.
1605 tauscht er seine Besitzungen hier mit Hans Hermann Lesch von Mülheim gegen dessen Besitzungen in Reiskirchen und dem Busecker Tal. 6HStAM Best. 255 Nr. B 156 I-III. Bis 1623 streiten sich die Erben beider Tauschpartnerparteien darüber, ob die Wertigkeit der getauschen Güter und erfolgte Ausgleichszahlungen korrekt waren.
Hans Philipp v. Buseck gen. Münch hat sich im Tausch 1605 einige Ländereien und Wald einbehalten. Im Großen und Ganzen ist das Kapitel Königsberg und Bubenrod nun aber für die Familie v. Buseck gen. Münch abgeschlossen.
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
HStAM = Hessisches Staatsarchiv Marburg
HHStAW = Hessisches Staatsarchiv WiesbadenFürstlich-solmsisches Archiv Lich – jetzt im HStAD
arcinsys.hessen.de
Literatur:
Heinrich Leuchter: Eine Christliche Leichpredigt/ Bey der EhrnBegräbnuß weyland deß … Hans Philips von Busseck/ genannt Münch/ Vierer und GanErben deß Busseckerthals … gottseliger gedächtnuß : Welcher den 13. Iulii dieses jetztlauffenden 1611 Jahrs/ deß Morgens zwischen 8 und 9 Uhren zu Darmbstatt … abgestorben/ und hernach den 18 desselbigen Monats … in die Pfarrkirchen … zur Begräbniß gebracht und hingelegt worden ; Darmstadt 1611
Wilhelm von Tiedemann: Katalog der Leichenpredigten der Niedersächsischen Staats- u. Universitätsbibliothek in Göttingen; Göttingen 1954
- 11555 wird dort dessen Sohn Hans Philipp v. Buseck geboren.
- 2Leuchter
- 3HStAD F 28 Nr. 122 Bl. 3
- 4HStAD B 14 Nr. 235, war A 3 Nr. 7/30
- 5Der Bruder Ernst von Buseck gen. Münch ist in den Deutschen Orden eingetreten und an der Erbteilung nicht beteiligt. – siehe HHStAW Bestand 135 Nr. U 306
- 6HStAM Best. 255 Nr. B 156 I-III