Gericht

Oberpforte

Die Oberpforte wird in alten Unterlagen manchmal einfach „Turm“ genannt. Auf seine Lage weißt heute noch der Straßennamen „Oberpforte“ hin, die sich vom sogenannten Kreuz bis zur Zeilstraße erstreckt. Im Brandkataster werden als Eigentümer der Ober- und Unterpforte „Das Buseckerthal“ genannt. Damit wären beide Gebäude im gemeinschaftlichen Besitz aller Ortschaften des Busecker Tales. Quellen:GemA Buseck

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Galgen

Weithin sichtbares Zeichen der Blutgerichtsbarkeit des Busecker Gerichtes – der Möglichkeit die Todesstrafe zu verhängen – war der steinerne Galgen der noch bis ins 18. Jahrhundert südlich von Großen-Buseck im Felde stand. Der Galgenberg wird bereits in einer Urkunde aus dem Jahre 1400 erwähnt. Ein Flurname erinnert noch heute an die Stelle an der einstmals

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