Weithin sichtbares Zeichen der Blutgerichtsbarkeit des Busecker Gerichtes – der Möglichkeit die Todesstrafe zu verhängen – war der steinerne Galgen der noch bis ins 18. Jahrhundert südlich von Großen-Buseck im Felde stand. Der Galgenberg wird bereits in einer Urkunde aus dem Jahre 1400 erwähnt. 1HStAD A 3 Nr. 132/3; Regest Eckhardt 1977 S. 219
Ein Flurname erinnert noch heute an die Stelle an der einstmals der Galgen stand.

Galgen bei Beerfelden in 2015
(c) Ute und Walter Zecher
Die sogenannte Peinliche oder Blutgerichtsbarkeit besaß nicht jedes Gericht. Sie war ursprünglich ein königliches Vorrecht und wurde von diesem später als Lehen an Grafen, Adlige oder Städte verliehen.
Der Galgen und der Doppeladler (symbolisiert als Reichsadler den Kaiser des Heiligen Römischen Reichs) auf dem Turm der Unterpforte waren somit Statussymbole die bezeugten, dass man dem Reich – dem Kaiser Untertan war und nicht dem Landgrafen. Woraus sich ein fast 400 Jahre andauernder Streit entspann. Im Jahre 1702 formulierte man dies zum Stolz der Talbewohner so: „befindet sich im Busecker Thal beneben Gan-Erben privilegien Kayserl. Eigenthumbliche Freyheit / als nehmlich das hohe Blut-Gericht mit 3. steinernen Seulen / auch die peinlichen Halßgerichter deren Schöpffen Pflichten im Nahmen Ihro Röm. Kayserl. Majest. abgenommen geheeget und gehalten worden / wie dann auch einen doppelten Adler uf dero Thurn und in des Busecker Thals Ausschusses Fahn ebenfals solcher Adler befindlich ist“2Memoriale Bey. S. 14
Der früheste schriftliche Nachweis eines Galgens im Gericht Busecker Tal stammt aus dem Jahr 1400, als die Lage eines Ackers in der Gemarkung Großen-Buseck mit den Worten „geyn (gegen) dem galge berge“3HStAD A3 Nr. 132/3 beschrieben wird. Unsere Ortsansicht um 1700 zeigt im Bereich des heutigen Flurnamens „Galgenberg“ einen dreischenkligen Galgen, wie 1702 beschrieben.
Wann der Galgen abgebrochen wurde ist nicht bekannt. Spätestens mit der Auflösung des Gerichts im Jahre 1827 verlor er seine Bestimmung. Wahrscheinlich schon deutlich früher, da das Gericht Busecker Tal nach den langen, verlorenen Kämpfen gegen die hessischen Landgrafen nach 1725 zum Patrimonial gericht absank, das keine Blutgerichtsbarkeit mehr aburteilen durfte.
Steine waren ein kostbares Gut und wurden beim Abbruch gegen Höchstgebot versteigert und von den Käufern wiederverwendet. Die ersteigerten Säulen konnten nach Bedarf zugeschnitten und weiterverarbeitet werden. Dies dürfte auch mit den Steinen des Galgens des Busecker Tals geschehen sein. Jung beschreibt, dass sich Teile der steinernen Rundsäulen des Galgens in der Ecke des Hauses vom Briefträger Henss4Oberpforte 4 und in den Kellermauern der Wirtschaft von Siegfried5Oberpforte 7 zweitverwendet wiederfinden.
Beim Abriss des „Gasthaus zum Ritter“, besser bekannt als Siegfrieds, fanden sich mehrere Säulentrommeln und größere Quadersteine im Keller unter der Gaststätte verbaut, eine weitere Trommel lag im gegenüberliegenden Keller.
Der größte und am besten erhaltene, dreischenklige Galgen steht heute in Beerfelden im Odenwaldkreis. Die Abmessungen der Quader des Beerfeldener Galgens und der Durchmesser der Trommeln sind den Busecker Säulentrommeln ziemlich ähnlich.6Nach Aussage von Ulrich Frank. Es ist nicht auszuschließen, dass die im Anwesen Frank (Siegfrieds) gefundenen Trommeln zu dem ehemaligen Galgen des Gerichts Busecker Tals gehören. Der Beerfeldener Galgen soll verdeutlichen, wie der Galgen in Großen-Buseck ausgesehen haben könnte.
Basiert auf Elke Noppes, Gerichtsgebäude – Galgen in Thal’sches Rathaus S. 144-145
Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Literatur:
Albrecht Eckhardt: Klosterarchive : Regesten und Urkunden Teil: 8 : Die oberhessischen Klöster; Dritter Band 1. Hälfte Regesten; Marburg 1977
von der Malsburg: Memoriale an die hochlöb. allgemeine Reichsversammlung zu Regenspurg mit beygefügter Specie Facti und … Deduction vieler … nullitäten … einer bei dem … Reichshofrath in Sachen der Unterthanen und Eingesessenen des Busecker Thals … wider … Ernst Ludwigen Landgrafen zu Hessen … beschlossenen Urtheil von der … Hessischen Gesandschaft übergeben; Gießen 1707
Elke Noppes (Hrsg.), Thal’sches Rathaus. Geschichte und Geschichten, Buseck 2015 – Schriftenreihe des Heimatkundlichen Arbeitskreises Buseck e. V. Heft 17
- 1HStAD A 3 Nr. 132/3; Regest Eckhardt 1977 S. 219
- 2Memoriale Bey. S. 14
- 3HStAD A3 Nr. 132/3
- 4Oberpforte 4
- 5Oberpforte 7
- 6Nach Aussage von Ulrich Frank.

