Ober- und Unterpforte, am Anfang und Ende der „Langgass“, waren die Eintrittsstellen in das Dorf Großen-Buseck.
1478 hatte Kaiser Friedrich III. den Ganerben des Buseckertales die Genehmigung erteilt zwei von ihnen ausgewählte Dörfer des Buseckertals mit Graben, Zäunen, Bollwerken und anderen notwendigen Wehren zu versehen.1HStAD B 14 Nr. 89 Eines der beiden Dörfer war mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die Ortschaft Großen-Buseck. Diese war zu dem Zeitpunkt bereits Sitz des Gerichtes des Buseckertals und dessen Verwaltungssitz. Unsere beiden Pforten waren die Ein- und Ausgangsstellen ins Dorf. Zu beiden Pforten gehörte Türme, die vor 1831 abgebrochen wurden.
Die beiden Pforten (Ober- und Unterpforte) in Großen-Buseck markieren das östliche und westliche Ende der Durchgangsstraße, der alten „Langgaß“ – heute Bismarckstraße. Eine Verlängerung der Unterpforte, die alte Ortsmauer, dürfte man in dem kleinen Fußweg von dort zum Anger sehen. Wann die beiden Pforten ursprünglich erbaut wurden, ist nicht belegt. Da ihre Baugenehmigung in Bezug zur Belehnung mit dem Busecker Tal steht, ist die Nutzung beider Pforten als Gefängnis ein logischer Rückschluss.
Schriftlich wird in frühen Akten immer nur ein Turm – singular – angesprochen. Die früheste Erwähnung stammt aus dem Jahr 1558, wo in einer Anfrage an den Oberhof Friedberg die Lage der strittigen Hofreite mit „uff der lange gassen bei dem thorn zu grossen Busseck“ beschrieben wird. Die Oberpforte wird 1584 im Register des Pfarrer Beckers erstmals erwähnt.2KA GBu Pfr. Michaelis’ Register 1584 S. 5 Beim großen Ortsbrand um 1570 ist neben dem alten Rathaus, dem Marstall auch der Turm abgebrannt3HStAD G 26 A Nr. 496/1 Bl. 1v– welcher der beiden Türme ist nicht genannt.
Auch hier ist Turm wieder nur singular. Aus den Resten des alten Rathauses, soll 1594 Marstall und Turm aufgebaut/renoviert werden. Gut hundert Jahre nach dem ersten großen Brand, der die Gebäude des Gerichts vernichtete, gab es im August 1676 wieder eine „große Feuersbrunst“ bei der das halbe Dorf abbrannte. Darunter auch die Unterpforte mit dem doppelten Adler auf dem Turm.4HStAD E 12 Nr. 20/12; nach der Chronik im Kirchenbuch müsste auch die Oberpforte in diesem Brand vernichtet worden sein. Sie wird zumindest nicht in den geretteten Gebäuden gelistet. Mitsamt Adler auf der Turmspitze wurde sie wieder aufgebaut.
Beide Ortsabbildungen zeigen ein turmähnliches Gebäude nur für die Oberpforte. Wobei die Baumeisterrechnungen 1779-82 Leistungen wie „Schiefersteine auf den Turm der Unterpforte tragen“ abrechnen, oder „Dielen des Unterpfortenthurm-Dachs“, die auch einen Turm an der Unterpforte zu belegen scheinen.5HStAD G 26 A Nr. 496/6

Ausschnitt aus einem Flugblatt des Herzogs von Braunschweig aus dem Jahr 1622.
(c) Landesmuseum Münster 6Signatur: WP 76.1/248
Im Brandkataster von 18267GemA Buseck GB 1 Nr. 9007 werden als Eigentümer der Ober- und Unterpforte „Das Buseckerthal“ genannt. Damit wären beide Gebäude im gemeinschaftlichen Besitz aller Ortschaften des Busecker Tales gewesen.
Die Oberpforte wird in alten Unterlagen manchmal einfach „Turm“ genannt. Auf seine Lage weißt heute noch der Straßennamen „Oberpforte“ hin, die sich vom sogenannten Kreuz bis zur Zeilstraße erstreckt.
Zur Unterpforte, oder Hexenturm. heißt es im Gemeinderatsprotokoll Großen-Buseck vom 28. März 1825: „wurde nach vorheriger erhaltener Erlaubniß des Hr. Rittmeisters Freyherr v. Buseck und geschehener öfentlicher Bekanntmachung, der so genante Thurm fur der Langaße Hexen Thurm genannt öffentlich an den wenigst nehmenden zum Abbruch … verstrich[en].8GemA Buseck GB 1 Nr. 658 = Gemeinderatsprotokoll 1824-1844, Blatt 18 verso
Als Nachbarn werden für das Turmgrundstück Johannes Döring und Balser Schwalb genannt, die bei dem Abbruch keinen Schaden erleiden sollen. Über das Brandkataster9GemA Buseck GB 1 Nr. 9007 lassen sich die Anwesen der beiden ausfindig machen. Es handelt sich um die heutigen Grundstücke Bismarkstraße 19 und 21.
Ein Kupferstich aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts zeigt uns das Dorf Großen-Buseck mit beiden Pforten und dem außerhalb gelegenen Galgen.
Auf der Unterpforte war ein Reichsadler angebracht. Schon von Ferne war er sichtbar. Seit dem Mittelalter bis in das 20. Jahrhundert war der Adler das Sinnbild für kaiserliche Amts- und Befehlsgewalt. In Großen-Buseck sollte er die Reichsunmittelbarkeit des Tales symbolisieren.
Diese Reichsunmittelbarkeit 10Wikipedia: staatsrechtliche Stellung eines lokalen oder regionalen Herrschaftsträgers, der dem König oder Kaiser und den Reichsinstitutionen ohne Zwischeninstanzen unterstand. haben die Ganerben des Buseckertales mehrere Jahrhunderte lang versucht gegen die Hessischen Landgrafen zu verteidigen.
Beide Türme dienten als Gefängnisse für das ortsansässige Gericht Busecker Tal.
Aus dem Gemeinderatsprotokoll Großen-Buseck vom 28. März 1825 lässt sich vermuten, dass der Turm der Unterpforte – im Protokoll als „Hexenturm“ bezeichnet – weiblichen Gefangenen vorbehalten war. 11GemA Buseck GB 1 Nr. 658 = Gemeinderatsprotokoll 1824-1844, Blatt 18 verso Im Umkehrschluss wären männliche Gefangene im Turm der Oberpforte untergebracht gewesen.
Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
GemA Buseck = Gemeindearchiv Buseck
KA GBu = Kirchenarchiv Großen-Buseck
Literatur:
Elke Noppes (Hrsg.), Thal’sches Rathaus. Geschichte und Geschichten, Buseck 2015 – Schriftenreihe des Heimatkundlichen Arbeitskreises Buseck e. V. Heft 17
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsunmittelbarkeit (abgerufen: 07.12.2025 16:50 Uhr)
- 1HStAD B 14 Nr. 89
- 2KA GBu Pfr. Michaelis’ Register 1584 S. 5
- 3HStAD G 26 A Nr. 496/1 Bl. 1v
- 4HStAD E 12 Nr. 20/12; nach der Chronik im Kirchenbuch müsste auch die Oberpforte in diesem Brand vernichtet worden sein. Sie wird zumindest nicht in den geretteten Gebäuden gelistet.
- 5HStAD G 26 A Nr. 496/6
- 6Signatur: WP 76.1/248
- 7GemA Buseck GB 1 Nr. 9007
- 8GemA Buseck GB 1 Nr. 658 = Gemeinderatsprotokoll 1824-1844, Blatt 18 verso
- 9GemA Buseck GB 1 Nr. 9007
- 10Wikipedia: staatsrechtliche Stellung eines lokalen oder regionalen Herrschaftsträgers, der dem König oder Kaiser und den Reichsinstitutionen ohne Zwischeninstanzen unterstand.
- 11GemA Buseck GB 1 Nr. 658 = Gemeinderatsprotokoll 1824-1844, Blatt 18 verso

