Ober- und Unterpforte, an Anfang und Ende der „Langgass“, waren die Eintrittsstellen in das Dorf Großen-Buseck.
1478 hatte Kaiser Friedrich III. den Ganerben des Buseckertales die Genehmigung erteilt zwei von ihnen ausgewählte Dörfer des Buseckertals mit Graben, Zäunen, Bollwerken und anderen notwendigen Wehren zu versehen. 1HStAD B 14 Nr. 89 Eines der beiden Dörfer war mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die Ortschaft Großen-Buseck. Diese war zu dem Zeitpunkt bereits Sitz des Gerichtes des Buseckertals und dessen Verwaltungssitz. Unsere beiden Pforten waren die Ein- und Ausgangsstellen ins Dorf. Zu beiden Pforten gehörte Türme, die vor 1831 abgebrochen wurden.
Im Brandkataster von 1826 2GemA Buseck GB 1 Nr. 9007 werden als Eigentümer der Ober- und Unterpforte „Das Buseckerthal“ genannt. Damit wären beide Gebäude im gemeinschaftlichen Besitz aller Ortschaften des Busecker Tales gewesen.
Die Oberpforte wird in alten Unterlagen manchmal einfach „Turm“ genannt. Auf seine Lage weißt heute noch der Straßennamen „Oberpforte“ hin, die sich vom sogenannten Kreuz bis zur Zeilstraße erstreckt.
Zur Unterpforte, oder Hexenturm. heißt es im Gemeinderatsprotokoll Großen-Buseck vom 28. März 1825: „wurde nach vorheriger erhaltener Erlaubniß des Hr. Rittmeisters Freyherr v. Buseck und geschehener öfentlicher Bekanntmachung, der so genante Thurm fur der Langaße Hexen Thurm genannt öffentlich an den wenigst nehmenden zum Abbruch … verstrich[en]. 3GemA Buseck GB 1 Nr. 658 = Gemeinderatsprotokoll 1824-1844, Blatt 18 verso
Als Nachbarn werden für das Turmgrundstück Johannes Döring und Balser Schwalb genannt, die bei dem Abbruch keinen Schaden erleiden sollen. Über das Brandkataster 4GemA Buseck GB 1 Nr. 9007 lassen sich die Anwesen der beiden ausfindig machen. Es handelt sich um die heutigen Grundstücke Bismarkstraße 19 und 21.
Ein Kupferstich aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts zeigt uns das Dorf Großen-Buseck mit beiden Pforten und dem außerhalb gelegenen Galgen.
Auf der Unterpforte war ein Reichsadler angebracht. Schon von Ferne war er sichtbar. Seit dem Mittelalter bis in das 20. Jahrhundert war der Adler das Sinnbild für kaiserliche Amts- und Befehlsgewalt. In Großen-Buseck sollte er die Reichsunmittelbarkeit des Tales symbolisieren.
Diese Reichsunmittelbarkeit 5Wikipedia: staatsrechtliche Stellung eines lokalen oder regionalen Herrschaftsträgers, der dem König oder Kaiser und den Reichsinstitutionen ohne Zwischeninstanzen unterstand. haben die Ganerben des Buseckertales mehrere Jahrhunderte lang versucht gegen die Hessischen Landgrafen zu verteidigen.
Beide Türme dienten als Gefängnisse für das ortsansässige Gericht Busecker Tal.
Aus dem Gemeinderatsprotokoll Großen-Buseck vom 28. März 1825 lässt sich vermuten, dass der Turm der Unterpforte – im Protokoll als „Hexenturm“ bezeichnet – weiblichen Gefangenen vorbehalten war. 6GemA Buseck GB 1 Nr. 658 = Gemeinderatsprotokoll 1824-1844, Blatt 18 verso
Im Umkehrschluss wären männliche Gefange im Turm der Oberpforte untergebracht gewesen.
Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
GemA Buseck = Gemeindearchiv Buseck
Literatur:
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsunmittelbarkeit (abgerufen: 07.12.2025 16:50 Uhr)
- 1HStAD B 14 Nr. 89
- 2GemA Buseck GB 1 Nr. 9007
- 3GemA Buseck GB 1 Nr. 658 = Gemeinderatsprotokoll 1824-1844, Blatt 18 verso
- 4GemA Buseck GB 1 Nr. 9007
- 5Wikipedia: staatsrechtliche Stellung eines lokalen oder regionalen Herrschaftsträgers, der dem König oder Kaiser und den Reichsinstitutionen ohne Zwischeninstanzen unterstand.
- 6GemA Buseck GB 1 Nr. 658 = Gemeinderatsprotokoll 1824-1844, Blatt 18 verso

