Gericht

Ober- und Unterpforte

Ober- und Unterpforte, am Anfang und Ende der „Langgass“, waren die Eintrittsstellen in das Dorf Großen-Buseck.1478 hatte Kaiser Friedrich III. den Ganerben des Buseckertales die Genehmigung erteilt zwei von ihnen ausgewählte Dörfer des Buseckertals mit Graben, Zäunen, Bollwerken und anderen notwendigen Wehren zu versehen. Eines der beiden Dörfer war mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die Ortschaft

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