Prozess

Ober- und Unterpforte

Ober- und Unterpforte, an Anfang und Ende der „Langgass“, waren die Eintrittsstellen in das Dorf Großen-Buseck.1478 hatte Kaiser Friedrich III. den Ganerben des Buseckertales die Genehmigung erteilt zwei von ihnen ausgewählte Dörfer des Buseckertals mit Graben, Zäunen, Bollwerken und anderen notwendigen Wehren zu versehen. Eines der beiden Dörfer war mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die Ortschaft

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Galgen

Weithin sichtbares Zeichen der Blutgerichtsbarkeit des Busecker Gerichtes – der Möglichkeit die Todesstrafe zu verhängen – war der steinerne Galgen der noch bis ins 18. Jahrhundert südlich von Großen-Buseck im Felde stand. Der Galgenberg wird bereits in einer Urkunde aus dem Jahre 1400 erwähnt. Ein Flurname erinnert noch heute an die Stelle an der einstmals

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