Unterpforte
Unterpforte oder der Hexenturm.
Die Oberpforte wird in alten Unterlagen manchmal einfach „Turm“ genannt. Auf seine Lage weißt heute noch der Straßennamen „Oberpforte“ hin, die sich vom sogenannten Kreuz bis zur Zeilstraße erstreckt. Im Brandkataster werden als Eigentümer der Ober- und Unterpforte „Das Buseckerthal“ genannt. Damit wären beide Gebäude im gemeinschaftlichen Besitz aller Ortschaften des Busecker Tales. Quellen:GemA Buseck
Das Thal’sche Rathaus auf dem Anger in Großen-Buseck war das Gerichtsgebäude für das Gericht Busecker Tal.
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Weithin sichtbares Zeichen der Blutgerichtsbarkeit des Busecker Gerichtes – der Möglichkeit die Todesstrafe zu verhängen – war der steinerne Galgen der noch bis ins 18. Jahrhundert südlich von Großen-Buseck im Felde stand. Der Galgenberg wird bereits in einer Urkunde aus dem Jahre 1400 erwähnt. Ein Flurname erinnert noch heute an die Stelle an der einstmals
Von 1245 bis zum Jahre 1826/27 bestand für das Busecker Tal ein Gericht Buseck. Welche Zuständigkeiten hatte diese Einrichtung.
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