Noch bevor uns die Urkunden von einem Busecker Tal berichten ist im Jahre 1245 bereits die Rede vom Gericht Buseck – dem iudicium de Buchsekke. Dieses Gericht besteht – mit veränderten Zuständigkeiten – bis zum Jahre 1826/27 fort. Verschiedene Strafgelder stehen der Familie v. Buseck noch bis ins Jahr 1902 zu.
Weithin sichtbares Zeichen der Blutgerichtsbarkeit des Busecker Gerichtes – der Möglichkeit die Todesstrafe zu verhängen – war der steinerne Galgen der noch bis ins 18. Jahrhundert südlich von Großen-Buseck im Felde stand. Der Galgenberg wird bereits in einer Urkunde aus dem Jahre 1400 erwähnt.
Aus dem Jahre 1508 kennen wir die den Zuständigkeitskreis des Gerichtes. Es umfasste damals die Ortschaften: Albach, Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Großen-Buseck, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen und die heute wüste Ortschaft Wilshausen. Womit es in seiner Zuständigkeit das komplette Busecker Tal umfasst.
Die innerhalb des Busecker Tales liegende, jedoch nicht zu ihm gehörende, Ortschaft Trohe hatte ein eigenes Gericht welches seit 1340 belegt ist.
Im Jahre 1351 tagt das Gericht Buseck in Großen-Buseck. Ob die Gerichtsstätte damals schon auf dem Anger war ist ungewiss. Spätestens seit 1571 handelt es sich bei dem Gerichtssitz jedoch um das heute noch auf dem Anger stehende Thal’sche Rathaus, das seinen Namen wohl auch auf diese Funktion zurückführen darf. Hier wurden Kauf- und Grundstücksverträge amtlich festgehalten und auch Hypothekenverträge notiert. Leider sind uns diese spannenden Quellen erst aus recht später Zeit erhalten. Die Hypotheneinträge der Zeit von 1765-1828 und die Kauf- und Grundstücksverträge des Zeitraumes 1792-1827 zeigen uns einen Teil der Tätigkeit des Gerichtes auf.
Neben diesen Verwaltungstätigkeiten wurde am Gericht Buseck auch Recht gesprochen. Gerichtsherren waren die Ganerben des Busecker Tales, die Familien v. Buseck und v. Trohe. Im Grunde war jeder Ganerbe auch Richter, doch sie bestimmten jährlich aus ihrer Mitte eine Person zum Richter. Der Burgfrieden von 1357 bestimmte den Wechsel jährlich für den ersten Gerichtstag nach Michaelis (29. September). In der Praxis scheint man das Richteramt durch Wiederwahl für längere Zeiten inne haben zu können, wie uns für mehrere Ganerben belegt ist. Für die Person des Richters ist seit spätestens 1408 der Begriff des Schultheiß im Gebrauch. Unterstützt wird der Richter durch Schöffen, die aus dem Tal kamen und auf die Kaiserliche Majestät vereidigt wurden. Das Gericht tagte dreimal im Jahr und es sollten alle verheirateten Männer des Busecker Tales anwesend sein. Als Berufungsgericht wählten die Unterlegenen meist das Hofgericht in Marburg, in früheren Zeiten auch das Reichsgericht in der Stadt Friedberg. Das Reichsgericht in Friedberg war Oberhof für das Schöffengricht in Großen-Buseck. 1HStAD C 4 Nr. 89/4
Das Ende des eigenständigen Gerichts
Der Vertrag zur Abtretung der Justiz- und Polizei-Gerechtsame des Patrimonialgerichts Busecker Tal wurde am 9. Dezember 1826 aufgerichtet und am 1. Februar 1827 von der Familie v. Buseck ratifiziert. 2HStAD A 10 Nr. 26 Das Gericht wurde zum 31. März 1827 aufgelöst. Mit dem 1. April 1827 ging die vom Busecker Landgericht ausgeübte Gerichtsbarkeit auf das Landgericht in Gießen über.
Damit zogen auch alle Akten des Gerichts nach Gießen um. Die Arbeit des Busecker Gerichtes heute aufzuarbeiten ist schwierig. Überliefert sind nur Bruchstücke aus Berufungsverhandlungen. Die Busecker Akten selber wurden vor 1885 in Gießen kann einen Altpapierhändler verkauft 3Buchner, S. 93 und sind damit für die Forschung verloren.
Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Literatur:
Otto Buchner: Aus Gießens Vergangenheit, Gießen 1885
Wolfgang Münch: Ein Reichslehen wird zur Beute der Landgrafen, in: Thal’sches Rathaus S. 89-110
Elke Noppes (Hrsg.), Thal’sches Rathaus. Geschichte und Geschichten, Buseck 2015 – Schriftenreihe des Heimatkundlichen Arbeitskreises Buseck e. V. Heft 17
Elke Noppes: Gerichtsakten, in Thal’sches Rathaus S. 119-124
Elke Noppes: Das Gerichtspersonal, in Thal’sches Rathaus S. 125-132
Elke Noppes: Die Gerichtsherren, in Thal’sches Rathaus S. 133-138
Elke Noppes: Das Gerichtsgebäude, in Thal’sches Rathaus S. 139-146
- 1HStAD C 4 Nr. 89/4
- 2HStAD A 10 Nr. 26
- 3Buchner, S. 93