Das Ende des eigenständigen Gerichts

Der Vertrag zur Abtretung der Justiz- und Polizei-Gerechtsame des Patrimonialgerichts Busecker Tal wurde am 9. Dezember 1826 aufgerichtet und am 1. Februar 1827 von der Familie v. Buseck ratifiziert. 1HStAD A 10 Nr. 26 Das Gericht wurde zum 31. März 1827 aufgelöst. Mit dem 1. April 1827 ging die vom Busecker Landgericht ausgeübte Gerichtsbarkeit auf das Landgericht in Gießen über.
Damit zogen auch alle Akten des Gerichts nach Gießen um. Die Arbeit des Busecker Gerichtes heute aufzuarbeiten ist schwierig. Überliefert sind nur Bruchstücke aus Berufungsverhandlungen. Die Busecker Akten selber wurden vor 1885 in Gießen kann einen Altpapierhändler verkauft 2Buchner, S. 93 und sind damit für die Forschung verloren.


Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Literatur:
Otto Buchner: Aus Gießens Vergangenheit, Gießen 1885
Wolfgang Münch: Ein Reichslehen wird zur Beute der Landgrafen, in: Thal’sches Rathaus S. 89-110
Elke Noppes (Hrsg.), Thal’sches Rathaus. Geschichte und Geschichten, Buseck 2015 – Schriftenreihe des Heimatkundlichen Arbeitskreises Buseck e. V. Heft 17
Elke Noppes: Gerichtsakten, in Thal’sches Rathaus S. 119-124
Elke Noppes: Das Gerichtspersonal, in Thal’sches Rathaus S. 125-132
Elke Noppes: Die Gerichtsherren, in Thal’sches Rathaus S. 133-138
Elke Noppes: Das Gerichtsgebäude, in Thal’sches Rathaus S. 139-146


  • 1
    HStAD A 10 Nr. 26
  • 2
    Buchner, S. 93
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